W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion
51 wieder zu Schwierigkeiten führen, ebenso die Unterstellung der Hafenadmira- late unter beide Stellen, wobei überdies die Leitung der Korrespondenz des Ministeriums an das Admiralat über das Marinekommando Verzögerungen hervorrufe. Da jedoch ein dem Zivilstand angehörender Minister nicht die Rechte des Inhabers und des Gerichtsherrn ausüben könne, diese somit an seinen militärischen Stellvertreter übergehen müßten, entstehe im Ministerium selbst ein Dualismus, welcher der unbedingt notwendigen Einheitlichkeit abträglich sei. Der Minister sei zwar dem Kaiser und dem Reichsrat gegenüber Chef der Marine, könne aber nicht wie die übrigen Minister die volle Verantwortung übernehmen, da ein Teil davon auf seinem Stellvertreter laste. Franz Joseph dagegen hielt es, wie aus einer Randbemerkung zu ersehen ist, für wünschenswert, daß der Leiter der Personalangelegenheiten nicht mit dem Reichsrat in Verbindung stehe und völlig frei sei. Tegetthoff führt weiter aus, daß dem Stellvertreter praktisch die militärischen und technischen Agenden zufielen, während dann der Minister die durch die Tätigkeit seines Stellvertreters verursachten Geldausgaben dem Reichsrat gegenüber vertreten müsse. Er habe also lediglich die Mittel zu beschaffen und sei lediglich dem Namen nach der Chef Marine und Vorgesetzter seines Stellvertreters. Daher wäre es zweckmäßig, die administrative und militärische Leitung der Marine in einer Person zu vereinigen und einem Admiral das Marineministerium zu übertragen. Damit waren zwei Grundprobleme der Marineorganisation aufgerollt, nämlich einerseits die Vereinigung der Kriegsund Handelsmarine, die entweder zur Unterstellung der Kriegsmarine unter zivile Leitung oder umgekehrt der Handelsmarine unter militärische Leitung führen mußte — beides, wie nunmehr feststand, letzlich unbefriedigende Lösungen —, anderseits das Verhältnis zwischen Administration und Führung innerhalb der Kriegsmarine selbst, ein Problem, das Tegetthoff zwar 1868 durch Vereinigung der Stelle des Chefs der Marinesektion und des Marineoberkommandanten lösen konnte, das aber doch noch am Vorabend des Weltkrieges umstritten war. Für ein Teilgebiet davon, nämlich die Vertretung gegenüber dem Reichsrat konnte auch er zufolge der verfassungsmäßigen Schwierigkeiten der Schaffung eines neuen gemeinsamen Ministeriums keine wirklich befriedigende Lösung finden. Eine Unterordnung der obersten Marine-Zentralstelle als Abteilung unter das Kriegsministerium würde nach Tegetthoffs Ansicht gleichfalls Schwierigkeiten hervorrufen. In Anbetracht der bei der Marine in hohem Maße erforderlichen speziellen Fachkenntnisse müsse der Stellvertreter in maritimen und technischen Fragen de facto die Stellung des Ministers einnehmen, was sich aber mit einem Subordinationsverhältnis schwer vereinbaren lasse. Der Kriegsminister könne bei seiner ausgedehnten und angestrengten Tätigkeit unmöglich der Marine eine eingehende Aufmerksamkeit zuwenden, zumal wenn sie in rascher Entwicklung begriffen sei und daher relativ hohe Finanzmittel benötige. 4*