W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

41 Am 7. August 1862 erfuhr Ferdinand Max, daß Burger nach Wien berufen wurde. Dort fand eine Besprechung mit dem Kaiser, Erzherzog Rainer und Graf Rechberg statt, wobei die Frage der Unterstellung der Zentralseebehörde zunächst offen blieb. Rechberg sagte aber immerhin zu, dies in der Minister­konferenz zur Sprache zu bringen. Burger arbeitete auf der Basis des ursprüng­lichen Entwurfes des Erzherzogs ein Memoire aus und gab seinen festen Ent­schluß bekannt, das angebotene Portefeuille nur unter der Bedingung anzu­nehmen, daß er einen die Kriegs- und Handelsmarine umfassenden Wirkungs­kreis erhalte. Er konnte dann bei einer Besprechung mit Erzherzog Rainer und Rechberg im Beisein Franz Josephs seinem Plan die prinzipielle Zustim­mung sichern. Der Kaiser erklärte nun in dem am 25. August 1862 unter seinem Vorsitz zusammengetretenen Ministerrat37), er sei entschlossen, einen Marineminister zu ernennen und wolle hiezu den Statthalter Freiherrn von Burger bestimmen. Dieser habe ihm Anträge vorgelegt, die im höheren Staatsinteresse darauf abzielen, die Leitung der Zivil- und Handelsmarine sowie der Schiffahrts­angelegenheiten in die Hand des Ministers für die Kriegsmarine zu legen und die Zentralseebehörde in Triest aufzulösen. Falls man dies beschließe, könnten vielleicht die Post- und Telegraphenangelegenheiten dem Handelsministerium zugewiesen werden. Anschließend hielt Burger ein Referat. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, daß der Dualismus in der Leitung der Kriegs- und Handels­marine der maritimen Stellung Österreichs sowie der Sicherheit der Küstenlän­derund Handelsschiffe gefährlich sei. Gegenüber einer „so energischen, rastlosen und konzentrisch wirkenden Aggression, wie die Österreich zur See bedrohende“ müsse man sich durch angemessene Konzentrierung stärken. Die Gründung der Zentralseebehörde sei zwar ein Fortschritt gewesen, doch sei sie trotz Erklärung als Reichsbehörde de facto doch Mittelbehörde geblieben und den politischen Landesstellen nicht förmlich übergeordnet worden. Als mehr­jähriger Präsident dieser Stelle habe er sich von ihren Mängeln persönlich überzeugt. Ihre Agenden könnten teils an das Ministerium, teils an die In­spektoraié und Hafenämter übergehen. Zur Leitung der Zivilmarine, der See­schiffahrt sowie der Seesanitäts- und Hafenangelegenheiten sei beim Marine­ministerium eine eigene, aus Zivilbeamten bestehende Abteilung zu bilden. Graf Rechberg und Graf Nádásdy stimmten zu, letzterer yerwies nur auf die Gefahr, daß allmählich die Seehandelsangelegenheiten doch in militärische Leitung übergehen könnten. Schmerling befürwortete die Konzentration beider Marinen, wollte jedoch die Frage der Auflösung der Zentralseebehörde einem späteren Antrag des neuen Ministers überlassen. Dieser Meinung schloß sich von Lasser an, obwohl er die Seebehörde immer schon als überflüssig betrachtet habe. Überraschenderweise trat auch der Finanzminister von Plener der Meinung Schmerlings bei, erklärte jedoch die Seebehörde als nicht entbehrlich.

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