W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
4. Die Schaffung des Marineministeriums
42 Entschlossener Widerstand kam von Seiten des Handelsministers Grafen Wickenburg, der überdies betonte, von dem Plan bisher keine Mitteilung erhalten zu haben. Als Begründung seiner Haltung verlas er die Ablehnung des Budgetausschusses im Jahre 1860, die auch jetzt noch voll gelte. Der Seehandel sei so bedeutend, daß man die Angelegenheiten der Handelsmarine und des Seewesens unmöglich aus dem Bereich des Handelsministeriums lösen könne, ohne dieses völlig zu desorganisieren, sodaß es fast besser wäre, es in diesem Ealle ganz aufzulösen. Wickenburg verteidigte dann lebhaft die Notwendigkeit der Zentralseebehörde, die überdies nicht ohne Zustimmung des Reichsrates aufgelöst werden könne. Weiters bestehe die Gefahr, daß später einmal ein Militär die Leitung des Marineministeriums erhalte. Er spreche durchaus nicht für sich selbst, sondern nur für die Sache. Nach einer Entgegnung Burgers wies der Finanzminister darauf hin, daß die 1860 vorgebrachten Argumente nur gegen eine Verschmelzung der Zentral- seebehörde mit dem Marineoberkommando, nicht aber gegen die Vereinigung der Zivil- und Kriegsmarineleitung im Ministerium gerichtet waren. Der ungarische Hofkanzler Graf Forgách verwies auf das Beispiel anderer Staaten, in denen auch die beiden Marinen unter ziviler Leitung vereinigt seien, vor allem auf Frankreich. Die Zentralseebehörde halte er für keine glückliche Schöpfung, glaube aber, daß darüber später beraten werden solle. In diesem Sinne sprach sich der Kaiser für die Überweisung der Seehandels-., Schiffahrts- und Fischereiangelegenheiten an das Marineministerium aus; bezüglich der Zentralseebehörde solle der neue Marineminister später Anträge erstatten. Gegen den Wunsch des Erzherzogs Rainer, das Ministerium sofort übergeben zu lassen, setzte es Burger durch, daß dies erst nach Vollendung der organisatorischen Arbeiten geschehen solle, um nicht ein Provisorium durch ein anderes zu ersetzen und lieber dann mit „voller Leistungsfähigkeit in die Staatsmaschine“ eingreifen zu können 38). Am 30. August 1862 ergingen die entsprechenden Handschreiben an Burger, Wickenburg, Plener und Erzherzog Rainer39). Darin wird Baron Burger zum Marineminister ernannt. Das Ministerium habe nunmehr neben der Kriegsmarine die Leitung der gesamten Seeangelegenheiten des Reiches zu besorgen und die entsprechenden Agenden des Handelsministeriums zu übernehmen, die in einer aus Organen der Zivilverwaltung bestehenden Abteilung gesondert von der für die Kriegsmarine bestellten bearbeitet werden sollten. Diese Einrichtung habe mit 1. November in Wirksamkeit zu treten. Burger möge die entsprechenden Vorträge erstatten und alles Erforderliche im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien veranlassen. Nachdem Ferdinand Max trotz einer Intrigue Wickenburgs, der laut Amtsgeschichte nicht davor zurückscheute, ein an den Kaiser gerichtetes Schreiben des Erzherzogs zu öffnen, die Reaktivierung des Kontreadmirals Lewartowski als Berater Burgers durchgesetzt hatte, verfaßte er als Leitfaden für den neuen Minister eine Denkschrift, die uns aber leider nur in Inhaltsangabe