W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Auswirkungen

3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Aus­wirkungen. Dieser recht komplizierte Behördenaufbau erlitt nun durch den Ausbruch des Krieges mit Sardinien im Jahre 1859 eine sehr empfindliche Störung. Bereits am 20. Februar traf der Erzherzog mit seinem Hofstaat in Venedig ein, stattete am 23. Triest einen kurzen Besuch ab und fuhr am 2. März wieder nach Mailand zurück 1). Der Leiter der Marinekanzlei Linienschiffskapitän Breisach entwarf über Auftrag Seiner Majestät ein Befehlsschreiben betreffend die für die Marine nunmehr notwendigen Verfügungen, das er am 26. Februar dem Marineoberkommandanten und am 28. dem Kaiser vorlegte, der es unter Weglassung der Dispositionen für die Schiffsabteilungen genehmigte 2). Diesem Befehlsschreiben zufolge wurde neben allen Marinetruppen auch das Marineoberkommando nach Venedig verlegt, das Marinekommando in Triest jedoch aufgelöst und mit dem Oberkommando verschmolzen. Das 1856 genehmigte Statut sollte wieder in Wirksamkeit treten und über etwa not­wendige Änderungen Vortrag erstattet werden. Das Hafenadmiralat Triest wurde aufgelöst und durch ein Seebezirkskommando ersetzt. In Anbetracht des Umstandes, daß die durch die Verschmelzung der beiden Kommanden beabsichtigte Konzentration der gesamten Marineleitung in Venedig durch den Befehl des Kaisers an Ferdinand Max, sich wieder nach Mailand zu begeben, unmöglich gemacht oder zumindest sehr erschwert wurde, bat der Erzherzog am 10. März den Kaiser, das Marinekommando in seiner bisherigen Form nach Venedig zu verlegen, dorthin auch die Familien der Offiziere und Beamten des Marineoberkommandos zu beordern, letzteres selbst jedoch als Zentralstelle dem jeweiligen Amtssitz des Marineoberkomman­danten folgen zu lassen. Franz Joseph erteilte am 16. März hiezu die Genehmi­gung 3) und am 23. erging der Befehl an das Marinekommando in Triest, bis 1. Mai nach Venedig zu übersiedeln. Es erhielt nunmehr den Wirkungskreis wie vor 1848, jedoch unter Be­rücksichtigung der seither erfolgten Modifikationen. Die Einrichtung der Sekti­onschefs sollte aufhören, mit 30. April die Hafenadmiralate in Venedig und Triest aufgelöst und an letzterem Orte ein Seebezirkskommando errichtet werden. Die übrigen Ämter außer dem Transitomagazin in Triest und der Marineakademie sind ebenfalls nach Venedig zu verlegen. Der bisherige Hafenadmiral wird ad latus des Marinekommandos und hat besonders für den Dienst im Arsenal zu sorgen. Die 4. Abteilung der II. Sektion ist vorläufig aufzulösen. Die Oberkriegskommissäre v. Ziemssen und de Fiennes werden mit je einem ad latus ökonomischer bzw. kriegskommissariatischer Referent. Der

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