W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
2. Die Folgen der Ernennung des Erzherzogs-Marineoberkommandanten zum General-Gouverneur von Lombardo-Venetien
12 zeichnen. Der genauen Information des Marineoberkommandanten dienen die wieder eingeführten Referatsblätter, die ihm wöchentlich zusammen mit dem Ausweis über unerledigte Akten eingesendet werden. Nach Ablauf der Probezeit erstattete Ferdinand Max am 12. Juli 1857 erneut dem Kaiser Vortrag6), wobei er auch die am 11. April getroffenen Anordnungen zur Genehmigung vorlegte. Um häufig vorkommende Mißverständnisse hinsichtlich der neuen Stellung des Marineoberkommandos zu beseitigen, möge man die bei seiner Person befindliche Marineoberkommandantenkanzlei, welcher die Funktionen einer Zentralstelle zukommen, als Marineoberkommando, die in Triest befindliche, einem Generalkommando der Marine analoge Behörde dagegen als Marinekommando bezeichnen. Für die große Zahl der anfallenden Personaljustizangelegenheiten, der staatsrechtlichen und internationalen auf die ,Diplomatie de la mer“ bezüglichen Fragen sowie die Ausarbeitung eines neuen Dienst- und Justizreglements ersuchte der Erzherzog um die Zuteilung eines Auditors. Demnach solle das Marineoberkommando aus 1. einem Kontreadmiral als Kanzleichef und Stellvertreter für Ratssitzungen und alle anderen Dienstangelegenheiten, 2. einem höheren Stabsoffizier zur Besorgung der Adjutantur, Präsisidialkanzlei, Militärangelegenheiten sowie für technische Beurteilungen, 3. dem Generalintendanten für ökonomisch-politische Geschäfte, Materialbeschaffung und Gebarung sowie Angelegenheiten der Marinebeamten, 4. einem Oberstabsauditor als Ratgeber in Justizangelegenheiten sowie staatsrechtlichen und internationalen Verhandlungen bestehen. Diese Referenten bilden unter dem Vorsitz des Marineoberkommandanten den Marinerat. Die Genehmigung des Kaisers vom 7. August wurde am 10. dem Marinekommando in Triest bekanntgegeben 7). Bereits am 23. Juli hatte der Erzherzog das nunmehrige Marinekommando angewiesen, alle Verfügungen strikte zu befolgen und keine Akten, die in Triest erledigt werden können, an die Kanzlei des Marineoberkommandanten weiterzuleiten 8). Überdies solle man in Triest eine neue Geschäftsordnung mit klarer Abgrenzung der Kompetenzen ausarbeiten. Der daraufhin am 9. Oktober eingesendete Entwurf fand jedoch nicht die Billigung des Marineoberkommandos und wurde rückverwiesen 9). Die ungeheuere technische Entwicklung, die sich seit der Jahrhundertmitte in allen Marinen durch die allmähliche Umstellung vom Segelschiff auf das Dampfschiff geltend machte, wirkte sich nun auch auf die Organisation der obersten Marinebehörden aus. Als die längere Zeit vakante Stelle eines Maschineninspektors mit Entschließung des Kaisers vom 20. Mai 1857 wieder besetzt wurde, stellte man dem für diesen Posten in Aussicht genommenen Maschineninspektor der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft Caspar von Rüti