W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
2. Die Folgen der Ernennung des Erzherzogs-Marineoberkommandanten zum General-Gouverneur von Lombardo-Venetien
13 die Lostrennung des Maschinenwesens von der Artillerie und Schaffung einer eigenen Abteilung des Marinekommandos in Aussicht. Auf Grund der Beschlüsse einer Ratssitzung stellte daher das Marinekommando am 7. Oktober 1857 beim Oberkommando den Antrag, diese neue Abteilung mit 1. November in Wirksamkeit treten zu lassen, was bereits am 13. provisorisch bewilligt wurde 10). Erst am 12. Dezember suchte der Erzherzog um die Genehmigung des Kaisers an und schlug dabei auch die Aufstellung von Lokal-Maschinendirektionen in den Seearsenalen vor. Auf Grund dieses Antrages stimmte Franz Joseph am 7. Jänner 1858 der Aufstellung einer 5. Abteilung für Maschinenwesen in der II. Sektion des Marinekommandos zu u). In den gleichen Zusammenhang gehört ein Vorschlag zur Trennung des technischen und militärischen Referates beim Marineoberkommando, der zwar am 21. August 1858 die Genehmigung Franz Josephs erhielt, aber durch einen nachfolgenden, leider nicht auffindbaren Vortrag außer Wirksamkeit gesetzt wurde 12). Aller Wahrscheinlichkeit nach steht dieser Vortrag in Zusammenhang mit der inzwischen eingeleiteten Neuorganisation des gesamten marinetechnischen Wesens. Der Erzherzog beabsichtigte nämlich, die drei technischen Branchen in einem technischen Korps unter Leitung eines Kontreadmirals, der gleichzeitig technischer Referent beim Marineoberkommando sein sollte, zusammenzufassen. Am 15. Februar 1858 sandte er einen Statutenentwurf an das Marinekommando zur Stellungnahme13) und legte bereits am 1. Juli diese Statuten für das marinetechnische Wesen dem Kaiser zur Genehmigung vor 14). Die Korps für Schiffsbau, Landbau und Maschinenwesen sollten auf gemeinsamer Basis und unter gemeinsamer Leitung umgestaltet und das bereits vorher neu geordnete Artilleriewesen als vierter Zweig angeschlossen werden. Das technische Personal sei auch bei anderen Marinen angesichts der allenthalben beginnenden umfangreichen Eisenbahn-, Arsenals- und Dockbauten sowie der Umgestaltung der Segelflotten in Dampferflotten überaus knapp. Die bisherige militärische Organisation des Schiffbaukorps sei unzweckmäßig und biete keinen Anreiz zur Gewinnung tüchtiger Kräfte. Beim Landbau habe man lediglich aus Mangel an Ingenieuren provisorisch Genieoffiziere heranziehen müssen. Nach dem neuen System werde man Konkurse ausschreiben und so das technische Personal allmählich erneuern können. Am 24. Dezember 1858 gab Franz Joseph die erbetene Genehmigung des Statuts und verfügte, daß es mit 1. Mai 1859 in Kraft trete. Der wesentliche Inhalt, soweit die technischen Referate des Marineoberkommandos und des Marinekommandos davon tangiert sind, ist folgender 15): Der Chef des technischen Wesens, ein Kontreadmiral, bearbeitet als Referent des Marineoberkommandos alle Angelegenheiten bezüglich Bau, Bestückung und Ausrüstung der Kriegsschiffe, Bau und Instandhaltung der Etablissements sowie Personalia des technischen Marinekorps und des technischen Arbeitspersonals. Er führt die Evidenz über alle Etablissements und Realitäten, über das Seekriegsmaterial sowie die wichtigere Ausrüstung und Munition, um Erforder-