W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

1. Die Trennung des Marineoberkommandos vom Armeeoberkommando

8 technischen Abteilungen versammeln sich die Vorstände unter dem Sektionschef, diese selbst werden von den Sektionschefs unter Vorsitz des ad latus beurteilt. Die 1. Abteilung. Schiffsbau, unter einem Schiffbauinspektor, bearbeitet im Sinne obiger Normen alle Schiffsbauagenden, überwacht die theoretische und praktische Ausbildung aller Offiziere und Kadetten des Schiffsbaukorps, der Militär- und Zivilarbeiter des Arsenals sowie die Heranbildung der Professionisten aus den Lehrlingen. Alle diese Personen unterstehen zum Teil auch disziplinär der Abteilung. Nach Bedarf werden ihr Offiziere und Kadetten des Schiffsbaukorps sowie Zeichner und Schreiber zugeteilt. Der 2. Abteilung, Artillerie- und Maschinenwesen, unter einem höheren Marineartillerie-Stabsoffizier obliegen alle Angelegenheiten betreffend Artillerie und Maschinen, die Überwachung der Waffen und Ausrüstung der Marinekorps. Nach Bedarf werden ihr Offiziere und Unteroffiziere der Marineartillerie sowie ein Maschineninspektor und einige Maschinenmeister sowie Zeichner zugewiesen. Sie überwacht die Ausbildung der Maschinenlehrlinge, der Artilleristen und Maschi­nisten. Technisch, zum Teil auch militärisch und disziplinär unterstehen ihr alle Offiziere der technischen Artillerie und das Maschinenpersonal. Die 3. Abteilung, Landbau, unter einem Stabsoffizier des Geniekorps, ist für Arsenale, Trockendocks, Kasernen, Spitäler, Invalidenhäuser und sonstige Ärarial-Etablissements samt deren Einrichtung zuständig. Sie besteht aus Offi­zieren des Geniekorps, Schreibern und Zeichnern. Die 4., maritim-technische und wissenschaftliche Abteilung unter einem Marinestabsoffizier umfaßt alle rein seemännisch-wissenschaftlichen Be­lange, wie etwa Beurteilung von Havarien, Ausrüstungsgegenstände, Schiffspau­schalien, nautische und astronomische Instrumente. Die Marinesternwarte und hydrographische Anstalt ist zwar dieser Abteilung zugewiesen, doch korrespondiert deren Direktor als ,,Direktion der k. k. Marine-Sternwarte und hydrographischen Anstalt“ in wissenschaftlichen Belangen selbständig und führt die Leitung seines Instituts nach den Instruktionen des Marineoberkommandos. Die 4. Abteilung besteht aus Marineoffizieren, einem Administrationsunterbeamten für die Stern­warte und aus Militärschreibern. Wöchentlich finden unter dem Vorsitz des Chefs der II. Sektion und unter eventueller Beiziehung des Direktors der Sternwarte technisch-wissenschaftliche Beratungen aller Abteilungsvorstände der Sektion statt, in denen dem Sektions­chef wünschenswerte Verbesserungen nach den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erfahrungen vorgeschlagen und überhaupt alle technisch relevanten Verbesserungen auch im militärischen Dienst beraten werden. In diesen Sitzungen werden auch die Schiffsinventare verfaßt. In dringenden Fällen, welche die Mit­wirkung zweier oder mehrerer Abteilungen erfordern, kann der Sektionschef eine außerordentliche Kommission bilden. Über alle diese Verhandlungen wird ein Protokoll geführt und dem Marineoberkommandanten durch den Sektionschef vorgelegt. In der Sektion III unter einem Generalintendanten oder Oberkriegskom- missär 1. Klasse wird die gesamte Marineadministration (Geldgebarung, Sehiffs- verproviantierung, Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung, Materialbeschaffung und -gebarung der Arsenale und Fahrzeuge) sowie — in Abhängigkeit von den Befehlen des Marineoberkommandanten — alle Personalia der angestellten Beamten ab- gewickelt. Die 1., ökonomisch-politische Abteilung unter einem Oberkriegs­kommissär besorgt die Protokollierung, Mundierung und Expedition aller im Präsidialweg zu behandelnden Akten beider Abteilungen der III. Sektion, ferner Geld- und Gebührenwesen, Schiffsverproviantierung, Monturwesen, Bequartierung, Kasernen, Rechnungswesen, kriegskommissariatische Kontrolle, Kontrakte, Perso­nalia der Marinebeamten und Aufnahme der Diurnisten. Sie verfaßt die jährlichen

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