W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

12. Rückblick

122 Marine nach seinen Wünschen umzugestalten, vermochte der Vizeadmiral mit seinem logisch durchdachten, klaren und straffen System eine wirklich dauerhafte Organisation zu schaffen. Noch im Jahre 1917 konnte Linienschiffs­kapitän Millencovich feststellen, es spreche für die weitsichtige und vorzügliche Organisation der Marinesektion, daß bisher alles auch ohne größere Änderungen in Gang gehalten wurde. Auch sein Entwurf — der letzte umfassende vor dem Zusammenbruch — konnte auf dem Fundament aufbauen, das Tegetthoff gelegt hatte. Einer der Grundgedanken dieser Ordnung ist die straffe Ver­einigung von Kommando und Verwaltung in der Person des Marinekomman­danten und Chefs der Marinesektion unter Ausschaltung von Zwischenbe­hörden. Noch 1913 betonte Kontreadmiral Haus stolz, daß das ganze Ausland die k. u. k. Marine um ihre zentralistische Organisation, die schon seit 45 Jahren reibungslos funktioniere, beneide. Der zweite Grundgedanke ist die Konzen­tration des gesamten Personalwesens und der technischen Agenden einschließ­lich der zugehörigen Administration in je einer Geschäftsgruppe unter Leitung eines Seeoffiziers. Auch dieses Prinzip findet sich — nur angesichts der unge­heueren technischen Entwicklung auf drei Gruppen erweitert — noch in dem letzten größeren Organisationsplan des Jahres 1917. Auffallend ist, daß gerade bei Tegetthoff der operative und strategische Bereich relativ schwach berücksichtigt wird. Zumal die Stellung eines Marine­kommandoadjutanten nur kurzlebig war, fielen diese Agenden in den Bereich der Präsidialkanzlei, wo sie nur eine unter vielen Aufgaben darstellten. Doch konnte diesem Mangel durch die Neubelebung des Marinekommando-Adju­tanten in Form der Operationskanzlei 1885 und dann in noch größerem Maße 1913 durch die Marinekommandokanzlei abgeholfen werden, noch ehe die große Bewährungsprobe des Weltkrieges an die Marine herantrat. Für die Gestaltung des maritimen Bereiches ergaben sich in Österreich — und auch anderwärts — drei Grundprobleme. Das erste ist das Verhältnis der Kriegsmarine zum Heer. Nachdem die Marine mit Ausnahme der kurzen Spanne von 1801 —1805 unter Erzherzog Karl bereits über ein halbes Jahrhundert dem Hofkriegsrat und dann dem Kriegsministerium bzw. Armeeoberkommando unterstanden hatte, gelang es Erzherzog Ferdinand Max, das Marineoberkommando zu einer selbständigen Zentralbehörde zu machen und den Zusammenhang bis auf einige personelle Angelegenheiten, wie Ergänzung und gewisse Spezialbranchen, etwa die Auditoren, zu lösen. Diese Selbständigkeit wurde in der Zeit des Marine­ministeriums das unter ziviler Leitung stand, auf die Spitze getrieben. 1865 brachte dann einen schweren Rückschlag, ja es stand sogar die Aufteilung der einzelnen Belange der Marine auf verschiedene Abteilungen des Kriegs­ministeriums zur Diskussion und die schließlich gefundene Lösung der An­gliederung in Form einer geschlossenen Sektion mußte unter diesen Umständen noch als Erfolg gelten. Tegetthoff verzichtete 1868 zwar aus staatsrechtlichen Gründen auf die Einrichtung eines Marineministeriums — allerdings nur für die Kriegsmarine und unter militärischer Leitung — gestaltete aber den Zu­

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