W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
12. Rückblick
123 sammenhang der Marinesektion mit dem Kriegsministerium möglichst locker. Der Sektionschef war nun direkt dem Kaiser verantwortlich und hatte de facto die Befugnisse eines Ministers. Nur gegenüber den Delegationen verblieb es bei der Vertretung durch den Kriegsminister, der daher doch einen gewissen Einfluß, vor allem in finanziellen Belangen, gewahrt erhielt. Diese als Provisorium gedachte Lösung erwies sich trotz gelegentlicher Reibungen und Zwischenfälle als überaus dauerhaft. Ein Versuch Franz Ferdinands, die Verbindung zum Generalstab enger zu gestalten, konnte abgewehrt werden. Erst im Weltkrieg erfolgte die Unterstellung des Flottenkommandos unter das Armeeoberkommando. Das zweite Grundproblem ist das Verhältnis zwischen militärischem Kommando und Verwaltung. Das Marineoberkommando von 1856 umfaßte beide Bereiche unter einheitlicher Leitung, ebenso nach Abspaltung eines Marinekommandos 1857—59. Mit der Einrichtung des Marineministeriums löste sich das militärische Element in Form des Marinekommandos zwar heraus, blieb aber doch dem Ministerium in vielen Belangen untergeordnet. Der Marine-Truppen- und Flotteninspektor der Zeit 1865—1868 war in seinen Funktionen noch mehr beschränkt und der Marinesektion völlig unterstellt. Tegetthoff schuf dann die Personalunion zwischen Marinekommandanten und Chef der Marinesektion, wobei allerdings ersterer fast nur auf die Zeit der Eskadre-Übungen beschränkt und institutionell lediglich durch den Marinekommando-Adjutanten ausgeprägt war. 1885 wurden die Kommandofunktionen durch die Einrichtung der als Admiralstab gedachten Operationskanzlei stärker betont, eine Tendenz, die mit der Verlegung des Amtssitzes des Marinekommandanten nach Pola und der Schaffung einer Marinekommando-Kanzlei noch mehr in Erscheinung trat. Die Verwaltung besorgte der Stellvertreter, der jedoch dem Marinekommandanten untergeordnet blieb. Im Weltkrieg übernahm der Marinekommandant und Chef der Marinesektion zugleich auch das Flottenkommando, womit die Einheitlichkeit der Marineleitung deutlich dokumentiert war. Die Trennung des Flottenkommandos von der Marinesektion nach dem Tode des Großadmirals Haus im Februar 1917 war eher ein Provisorium und auch durchaus nicht in den Details durchdacht, wie schon der Umstand beweist, daß kein Marinekommandant ernannt wurde und damit die endgültige Lösung offen blieb. Nach Kailers Tod fielen wieder die Funktionen zusammen. Die Neuordnung des Kaisers Karl im Februar 1918 mit der Schaffung dreier gleichgeordneter Admirale, nämlich des Flottenkommandanten, des Chefs der Marinesektion und des Admirals zur Disposition des allerhöchsten Oberbefehls war zu kurz in Wirksamkeit und auch vor allem in letzterer Funktion zu unausgeprägt, um darüber ein Urteil bilden zu können. Problematisch ist weiter das Verhältnis der Kriegsmarine zur Handelsmarine, zumal sich in maritim-technischer Beziehung gewisse Berührungspunkte ergeben und im Kriegsfall die Mitwirkung der Handelsmarine unumgänglich notwendig ist. Unter diesen Gesichtspunkten gelang es Erzherzog Ferdinand Max nach langen Kämpfen und unter persönlichem Einsatz des