W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

115 In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme46) hatte die Militärkanzlei des Kaisers hervorgehoben, daß der Admiral zur Disposition außerhalb der mili­tärischen Kommandostellen stehe und daher keine direkte Befehlsgebung oder unmittelbare Einflußnahme habe. Da gegenwärtig der größte Teil der Marine an der Front stehe und damit ihre wichtigste Aufgabe in das operative, dem Armeeoberkommando unterstellte Gebiet falle, könnte der Admiral allenfalls als Chef einer Marineabteilung des Armeeoberkommandos fungieren. Außer Meldungen über Ereignisse bei der Flotte und den Anstalten an der Küste könnte er nach Einvernehmen mit dem Chef des Generalstabes und dem Flottenkommandanten dem Kaiser über operative Maßnahmen der Flotte direkt Vorschläge erstatten. Militärischer Chef der Marine sei nach dem Statut der Marinekommandant, den es jedoch gegenwärtig nicht gebe, weshalb eben die Flotte dem Flottenkommandanten und alle anderen Kommanden und Behörden dem Chef der Marinesektion unterstünden. Der Ausdruck „Chef aller Stabspersonen“ könne entweder nur als bloßer Titel des Ranghöheren, oder in Analogie zum Chef des Offizierskorps für den Justizdienst und dem Chef des militärärztlichen Offizierskorps aufgefaßt werden, denen die Obsorge für die wissenschaftliche Fortbildung, die Antragstellung in Personal- und Standesangelegenehiten sowie auf Weisung des Kriegsministeriums Inspi­zierungen zukommen. Damit hätte aber der Admiral das Recht zur direkten Antragstellung in Standesangelegenheiten unter Umgehung des Chefs der Marinesektion und wäre auch der Chef des Chefs der Marinesektion, was jedoch mit den Statuten und mit dem Flottenbefehl in Widerspruch stehe. Die Zu­teilung einer Befehlsgewalt an den Admiral zur Disposition berühre die Rechte des Chefs der Marinesektion oder des Flottenkommandanten. Solche wohl überlegte Einwendungen fanden jedoch keinerlei Berück­sichtigung und es stellt dem Taktgefühl und der Geschicklichkeit der drei Admirale ein hohes Zeugnis aus, daß dieser überkomplizierte und logisch in keiner Weise durchdachte Apparat einigermaßen funktionierte. 8*

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