W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

Ill 1916. Das Grundbuchsamt werde als Hilfsamt der 1. Abteilung eingegliedert, da die militärischen Daten der Standesführung die administrativen über­wiegen. Gegen die letzte Verfügung nahm die Abteilung 3 am 5. Oktober entschieden Stellung und verlangte die Zuteilung zur Abteilung 3/V und die Vorlage des Erlasses an den gemeinsamen Obersten Rechnungshof zur Stellung­nahme. Njegovan war über die Eigenmächtigkeit der 1. Abteilung empört, strich den Text heftig durch und erklärte am 13. Oktober, er habe keine dieser beiden neuen Abteilungen genehmigt. Das einzige, was zu geschehen habe, sei die temporäre Personal Vermehrung der Abteilung 3 und die Versetzung des Grundbuchführers zur 1. Abteilung. Erst der Rücktritt Njegovans machte den Weg für die Teilung der Ab­teilung 3 frei. Mit Normalverordnungsblatt Nr. 12 vom 20. April 1918 23) wurde unter Berufung auf die Entwicklung des Versorgungs- und Invaliden­wesens, auf das neue Versorgungsgesetz, welches die Versorgungsgenüsse der Hinterbliebenen nach Marinepersonen aus der Kompetenz des gemeinsamen Finanzministeriums in diejenige der Marine übertrug, sowie auf die Notwendig­keit zur Ausarbeitung einer neuen Vorschrift für die Versorgung der Zivil­arbeiter und deren Angehörigen verlautbart, daß ab 1. Mai 1918 das Ver­sorgungs- und In validen wesen sowie das Grundbuch von der 3. bzw. 1. Abtei­lung abgetrennt und der im Verband der I. Geschäftsgruppe neu aufgestellten Abteilung 3/V überwiesen werde. In der ausführlichen Begründung dieser Maßnahme spiegelt sich wohl der harte und lange Kampf wieder. Auch die 1915 genehmigte Abteilung 11 wurde nun tatsächlich aufgestellt24). Als letzten organisatorischen Vorschlag regte die Operationskanzlei am 26. Juni 1918 die Einrichtung einer Abteilung für reservierte Dienstbücher an; das Kriegsende verhinderte jedoch die Durchführung dieses Planes 25). Neben diesen vielfältigen internen Entwicklungen blieb in den beiden letzten Kriegsjahren auch die oberste Spitze der Marine nicht von Änderungen verschont, wobei persönliche Umstände, wie der Tod des Großadmirals Haus und des Vizeadmirals Kailer, aber auch außerorganisatorische Faktoren, wie die Meuterei in Cattaro von beträchtlichem Einfluß waren. Gelegentlich der Erkrankung des Großadmirals zu Beginn des Jahres 1917 wurde in der Militärkanzlei des Kaisers Karl ein undatiertes und un- signiertes Memoria „pro domo für den Fall der Notwendigkeit Verfügungen zu treffen, Großadmiral Haus zu ersetzen“ verfaßt. Darin heißt es, die Ver­legung des Amtssitzes des Marinekommandanten nach Pola sei über Wunsch des Erzherzogs Franz Ferdinand als erster Schritt zur Trennung der Funktionen des Marinekommandanten von jenen des Chefs der Marinesektion erfolgt. Bei Durchführung der beabsichtigten Umwandlung der Marinesektion in ein Marineministerium wäre diese Trennung notwendig geworden. Bei Kriegs­ausbruch habe man nun Haus zum Flottenkommandanten ernannt, ohne ihn vom Posten des Chefs der Marinesektion zu entheben. Seine Funktion als Marinekommandant sei in jener des Flottenkommandanten mehr oder weniger aufgegangen. Falls Haus jetzt undienstbar werde oder sterbe, solle man

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