W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

106 Proviantwesen der VIII. Abteilung zu überweisen, die II. Geschäftsgruppe könne in der bisherigen Form bleiben und die III. das gesamte Waffenwesen mit den Abteilungen 10 (Flugwesen), 11 (Telegraphie und Signalwesen), 12 (Unterseeboote), 13 (Schießwesen), 14 (Torpedowesen), 15 (Minen) und 16 (ökonomisch-administrativer Dienst) umfassen. Für Schulangelegenheiten und wissenschaftliche Fragen solle entweder eine eigene Abteilung errichtet werden, oder ersteres habe bei der I. Geschäftsgruppe und letzteres bei der Präsidialkanzlei zu verbleiben. Erwägenswert sei auch die Trennung der Agenden des Kanzleidirektors von denjenigen des Vorstandes der 2. Abtei­lung 16). In seinem Elaborat vom Mai 1917 legte Slocovich diese Anregungen neuerlich vor. Im Sinne einer Umwandlung der Marinesektion in ein Mini­sterium schlug er vor, als Gruppenvorstände Kontreadmirale zu verwenden. Weiters sah sein Entwurf die Bestellung eines Artillerie- und eines Torpedo­inspektors neben dem Kommandanten des Seefliegerkorps und dem Chef des U-Kommandos vor. Die 3. Abteilung für Gebühren, Versorgung, Proviant und Monturen solle unter einem militärischen und einem administrativen Vorstand zwar selbständiges Referat erhalten, aber doch der I. Geschäftsgruppe atta- chiert bleiben, während die Abteilung VIII/P nur bis Kriegsende beizube­halten sei. Der Stellvertreter des Chefs der Marinesektion, Kontreadmiral Rodler, bemerkte zu diesen Plänen, daß das Proviant- und Monturen wesen bei der VIII. Abteilung viel besser funktioniere. Auch lägen bezüglich des Flugwesens noch zu wenig Erfahrungen vor, um die erst kürzlich getroffene Regelung durch Umwandlung der III. Geschäftsgruppe in eine reine Waffenabteilung und Zuteilung des Flugwesens an die II. grundlegend ändern zu können. Im gleichen Sinne sprach sich die Abteilung VIII aus. Durch die Konzentration der zunächst auf Marineproviantamt, Marine­bekleidungsamt und Abteilung 3 zersplitterten Proviant- und Montursbe­schaffung bei der Abteilung VIII war es zwar gelungen, wieder Vorräte für mehrere Monate zu beschaffen, doch wuchsen die Amtspflichten des General­kommissärs Jirik, dem überdies ja noch die Geldbeschaffung oblag, dadurch ins Gigantische. Daher verfaßte die Abteilung VIII am 3. Mai 1917 ein Elaborat über die Ausgestaltung bzw. Aufgliederung ihres Ressorts, das zusammen mit den Vorschlägen des Linienschiffsleutnants Slocovich in Erwägung gezogen wurde. Nach diesen Ausführungen könne der Vorstand der VIII. Abteilung zwar die Details der Lebensmittel- und Monturangelegenheiten und die Dek- kung des laufenden Geldbedarfes eigenen Referenten übertragen, doch müsse er bei der Anforderung außerordentlicher Kredite bis ins Detail mitarbeiten. Als selbständige Abteilungen, aber unter Leitung des Generalkommissärs, sei eine Abteilung VIII/A für Verwaltungs-, Kassen- und Kontroll wesen, VIII/B für Budgetangelegenheiten samt dem Verkehr mit dem Obersten Rechnungs­hof, VIII/M für Bekleidungswesen und VIII/P für Proviant wesen, letztere

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