W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

101 da die biserigeh Zusammenarbeit mit der 6. Abteilung zu kompliziert sei. Ein eigenes Referat für Torpedo- und Seeminenwesen halte er wegen Personal­mangel in absehbarer Zeit nicht für möglich, ja zunächst auch nicht für not­wendig. Eine kommissioneile Sitzung in der Marinesektion bearbeitete am 11. No­vember 1915 all diese Entwürfe und man gelangte dabei bezüglich der Auf­stellung einer III. Geschäftsgruppe zur Einigung. Diese solle aus den Abtei­lungen 10 für Flugwesen, 11 für Telegraphenwesen, 12 für administrative Belange beider Abteilungen bestehen, ferner sei zur gleichmäßigeren Vertei­lung der Geschäfte die 5. Abteilung (Land- und Wasserbau) von der II. an die neue III. Geschäftsgruppe zu überweisen. Die Abteilung 10 müsse sofort nach Genehmigung aufgestellt, jedoch bis zur Aktivierung der neuen Geschäfts­gruppe der Operationskanzlei untergeordnet werden. Die Geschäftsgruppe III sowie die Abteilungen 11 und 12 könne man sukzessive nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten einrichten und dann die 5. Abteilung anschließen. Die Abteilung 10 hätte aus dem Vorstand, einem militärischen Referenten und je einem für Flugzeug- und Motorenbau zu bestehen. Letzterer könne gleich­zeitig als Bauleiter fungieren. Neben dem Flugwesen war auch die Umgestaltung der 4. Abteilung Gegenstand der Besprechungen. Der militärische Vorstand der Abteilung könne Stellvertreter des Gruppenvorstandes werden, die Abteilung 4/A müsse eine eigene Administration erhalten. Auch eine Teilung der Abteilung 6 sowie der Abteilung 3 hielt man für erstrebenswert. Die 3. Abteilung müsse in A Verpflegs- und Bekleidungswesen sowie B Versorgungswesen zerfallen, das Gebührenwesen solle man der Abteilung VIII zuweisen, für alle diese Ände­rungen jedoch den Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung offen lassen. Im Sinne der Kommissionsbeschlüsse erstattete Vizeadmiral Kailer, der Stellvertreter des Chefs der Marinesektion, dem Kaiser am 4. Dezember 1915 Vortrag. Die Zuweisung der 5. Abteilung an die neue Geschäftsgruppe be­gründet er darin mit dem Bau von Hangars und Aufholvorrichtungen. Eine definitive Änderung des Statuts der Marinesektion plane er erst nach teilweiser Einarbeitung in die neue Ordnung. Franz Joseph erteilte am 10. Dezember allen Vorschlägen seine Genehmigung 2). Gemäß dieser Entschließung erfolgte die Aufstellung der III. Geschäfts­gruppe mit 1. Mai 1916. Ihr Wirkungskreis umfaßte zunächst alle Ange­legenheiten des Land- und Wasserbaues, des Flugwesens und des damit zu­sammenhängenden Verwaltungs- und Administrationsdienstes. Sie bestand aus der 5. Abteilung (Land- und Wasserbau), die unter Beibehaltung ihrer bisherigen Agenden von der II. Geschäftsgruppe abgetrennt wurde, aus der 10. Abteilung für technische Angelegenheiten des Seeflugwesens und aus der 12. Abteilung für Verwaltungs- und Administrationsangelegenheiten des Seeflugwesens. Die Abteilung 11 wurde wegen Personalmangel zunächst nicht aufgestellt, ebenso die Berichtigung des Statutes einem späteren Zeit­punkt Vorbehalten 3).

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