W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
10. Der Weltkrieg
102 Waren im Jahre 1915 vorwiegend Fragen der Ausgestaltung des Waffenwesens und der Technik erörtert worden, so traten im folgenden Jahr die Approvisionierungsschwierigkeiten der Flotte in den Vordergrund. Kontre- admiral Keil schlug daher am 2. Oktober 1916 als Vorstufe für die Schaffung einer Marine-Intendanz die Angliederung der überlasteten 3. Abteilung an die VIII. unter der Bezeichnung VIIIb vor. Damit war nun eine der Grundlagen der Tegetthoffschen Organisation, nämlich die Konzentration aller personellen bzw. technischen Agenden einschließlich der jeweiligen administrativen Belange in je einer Geschäftsgruppe, zur Diskussion gestellt. Die 3. Abteilung selbst verwies in ihrer Stellungnahme zu Keils Vorschlägen auf ihre sehr disparaten und umfangreichen Geschäfte, welche im Kriegsministerium durch 6 verschiedene Abteilungen bearbeitet werden, sowie auf die durch das Wachsen der Marine und den Krieg gewaltig erhöhten Anforderungen, die an sie gestellt würden. Aus diesen Gründen schlug sie in Anlehnung an die Vorschläge der VIII. Abteilung im Vorjahr ebenfalls die Aufgliederung in drei selbständige Abteilungen vor, nämlich A) für Gebührenwesen, Bequartierung und Tarifwesen, B) für Versorgungswesen der Pensionisten (bisher in der 1. Abteilung) und Witwen einschließlich der Grundbuchführung (bisher beim Marinekontrollamt), C) für Verpflegs- und Bekleidungswesen. Diese drei rein administrativen Abteilungen möge man von der I. Geschäftsgruppe lösen, der VIII. Abteilung eingliedern und hieraus eine rein administrative Geschäftsgruppe bilden. Nach neuerlichen Erwägungen einigte man sich dahingehend, daß die ersten beiden aus der 3. zu bildenden Abteilungen in der I. Geschäftsgruppe zu verbleiben hätten, die letzte jedoch als selbständige Abteilung der VIII. einzugliedern und eine IV. Geschäftsgruppe zu bilden sei. Auf jeden Fall müßten sofort der 3. Abteilung die Verpflegungsangelegenheiten abgenommen werden. Die im Vorjahr in Aussicht genommene Teilung der 6. Abteilung sowie die Einrichtung einer eigenen Administration für Armierungskredite in der 4/A wollte die Abteilung 6 erst später durchführen. Am 20. November 1916 erschien im Normalverordnungsblatt Nr. 36 die Verlautbarung 4), daß ab 15. November das gesamte Verpflegs- und Bekleidungswesen in den Wirkungskreis der VIII. Abteilung falle. Dadurch werde, wie eine pro domo-Bemerkung hinzufügt, der notwendige Kontakt mit anderen Zentralstellen erleichtert, der aus dem Zusammenwirken zweier Abteilungen resultierende Zeitverlust vermieden und der Vorstand der VIII. Abteilung sei durch seine intensivere Kenntnis dieser Materien besser in der Lage, die Interessen der Kriegsmarine auch bei den zu erwartenden Verhandlungen in den Delegationen zu vertreten. Alle die Proviantbeschaffung betreffenden Geschäftsstücke wurden ab 12. November 1916 mit VIII/P bezeichnet 5). Neben der Aufgliederung bzw. Neuschaffung von Abteilungen suchte man auch auf dem Wege der Vereinfachung des Geschäftsganges der Kriegsanforderungen Herr zu werden. Über Anregung Keils ordnete ein Zirkular vom 20. Februar 1917 an 6), daß das Recht zur Unterzeichnung minder wichtiger