Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft

Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft 87 sehen Lebens. Hier verbindet sich der juridische Lehrgang der künftigen tragenden Beamtenschicht mit jenen Kenntnissen, über die der junge Adelige Bescheid wissen sollte. Nach den Anschauungen der Zeit ließ sieh eben die „richtige“ Leitung der Landwirtschaft ebenso erlernen und war aus Utilitätsgründen zu fordern wie die Ausübung patrimonialer Rechte und schließlich auch die „richtige“ Auswertung der Archive. Denn was waren diese im 18. Jahrhundert anderes als Rüstkammern für die Geltendmachung von Rechtstiteln und Ansprüchen aller Art54 55)! Die Lehrbücher der Diplomatik und der historischen Hilfswissen­schaften, die in jenen Jahrzehnten entstanden sind, versäumen daher nicht, auf die Archive zu sprechen zu kommen. Es sind Kompendien der prakti­schen Diplomatik, das bedeutendste, das Werk des Piaristen Gregor Gru­ber 5ä) trägt das bezeichnende Motto: Nisi utile est, quod facimus, stulta est gloria (Phädrus). Andererseits ist es gerade der Umstand, daß bestimmte Lehrbücher vorgeschrieben waren, an die sich der Vortragende zu halten hatte, der die Abfassung solcher Werke veranlaßte und ermöglichte. Ursprünglich entsprach der Diplomatikunterricht oder überhaupt die Lehre von den historischen Hilfsmitteln 56), wie sie der Lehrplan von 1774 einführte, noch den Bildungsaufgaben für Adelige, die man an den Ritter­akademien gepflegt hatte. Allmählich tritt aber doch eine Verbürgerlichung ein. Denn der Lehrplan von 1774 liegt durchaus in der Richtung der soge­nannten „Staats- und Nationalerziehung“, einer Erziehung, die man als Vorbereitung zum Staatsdienst und als Weg zur Erfüllung staatsbürger­licher Aufgaben ansehen kann57). Darum verschiebt sich auch das Pro­gramm, das der Diplomatik gestellt war, allmählich von der Bildungswelt des Adeligen, der über sein Schloßarchiv und dessen nutzbringende Aus­wertung Bescheid wissen sollte, auf die Erfordernisse der Staatsbeamten, die sich bei der Ausübung ihrer mannigfachen Obliegenheiten solcher Kenntnisse bedienen mochten. Für die „bei wichtigen in- und ausländischen Geschäften“ zu verwendenden Personen glaubte man das Fach Diplomatik vorschreiben zu müssen, aber es kommt schon zum Ausdruck, daß auch 54) Prochno, Zur Archivgeschichtsschreibung. Archiv für Kultur­geschichte 32 (1944), 288—293. 55) Wurzbach, Biogr. Lexikon 5, 383; Pfohl, a. a. O. Eine Abschrift einer kurzen Selbstbiographie erliegt im Archiv der Wiener Universität. 56) Alig. Verwaltungsarchiv: Studienhofkommission 5 in genere, Philos. Studium; 4 Philos., Altertumskunde u. Diplomatik. Vgl. A. Loehr, Öster­reichische Geldgeschichte = Veröffl. d. Inst. f. österr. Geschichtforschung 4 (1946), 7 f. 57) R. Meister, Die Idee einer österreichischen Nationalerziehung unter Maria Theresia. Anzeiger d. Akademie d. Wissenschaften in Wien, phil.-hist. Kl. 83 (1946), 1—12. Die Kehrseite beleuchtet Wahlberg, Die Reform der Rechtslehre an der Wiener Hochschule (Gesammelte kleinere Schriften und Bruchstücke 2, 48 f.), der darin einen Sieg des auf das Brotstudium gerichteten Lehrsystems über die freie Wissenschaft erblickt.

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