Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft

80 Walter Goldinger zur Aufklärung seiner Nationalgeschichte und für die wesentlichste Hilfe, seine Aktivansprüche zu verteidigen oder fremde zudringliche Forderungen abzufertigen, ansehen sollte“ 1B). Kaunitz war seit 1762 mit der Oberaufsicht des Staatsarchivs betraut. Die Praxis, die er in Benützungsfragen übte, deckt sich mit den An­schauungen, zu denen er den Kaiser bekehren wollte. Die Zulassung erstreckte sich in der Hauptsache auf Personen, die die Gerechtsame des Hauses Österreich meist in publizistischer Form zu verfechten hatten oder, wie Schrötter und Kollár, zu juridischen Fragen Deduktionen aus­arbeiteten * 17). Zu amtlichen Zwecken hatte man gelegentlich auch Archiva­lien aus den alten Schatzgewölben herangezogen, der Völkerrechtler Dumont veröffentlichte in seinem 1726 erschienenen Werk „Corps universel diplo­matique du droit de gens“ eine Anzahl von Urkunden, die aus den Archives Imperiales du petit Trésor de la Begence et de la Chambre ä Vienne stammten 18). Arbeiten, die sich mit geschichtlichen Themen im eigentlichen Sinn befaßten, wurden fallweise dadurch gefördert, daß man den Autoren Auskünfte gab oder Siegel abzeichnen ließ19). Im Hofkammerarchiv waren es fiskalische Erwägungen, die eine freie Benützung lange Zeit hemmten. Die Forscher, die dort nur mit Bewilligung der Hofkammer bei Befürwortung der Archivdirektion zugelassen wurden — mehrfach holte man vorher auch Auskünfte der Polizeihofstelle ein —- mußten Beverse unterschreiben, das gewonnene Material nicht für An­sprüche gegenüber dem Ärar geltend zu machen. Ein solcher Bevers wurde noch 1866 von Sebastian Brunner, der über die josefinischen Klosterauf­hebungen arbeitete, verlangt20). Auch Metternich, dem 1841 Kloster­urkunden aus Plaß, die über die Prager Universitätsbibliothek in das Hof­kammerarchiv gekommen waren, ausgefolgt wurden, mußte erklären, keine Keklamationen gegen das Ärar oder den Beligionsfonds zu erheben21). Im Falle der Archivbenützung durch Chmel zerstreute Grillparzer alle Beden­ken mit dem Hinweis, daß bei Stücken mit fortwirkender Bechtskraft die höhere Belehrung der Hofkammer eingeholt würde22). Schlager, der ver­dienstvolle Verfasser der „Wiener Skizzen aus dem Mittelalter“, mußte 10) G. Winter, Fürst Kaunitz über die Bedeutung von Staatsarchiven. Beiträge zur neueren Geschichte Österreichs (1906), 133 f. 17) W. P i 11 i c h, Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung. Fest­schrift z. Feier d. zweihundertj. Bestandes d. Haus-, Hof- u. Staatsarchivs 1 (1949), 95—118. Für die vorhergehende Zeit einige Hinweise auch bei Anna C o r e t h, Österreichische Geschichtsschreibung in der Barockzeit, 1950, 61 ff. 18) Bittner, Gesamtinventar d. Wiener Haus-, Hof- u. Staatsarchivs 1, 15*; Verosta, Jean Dumont und seine Bedeutung für das Völkerrecht. Zeit­schrift f. öffentl. Becht, 14, 371—397. 19) P i 11 i c h, a. a. O., 108 ff. 20) Hofkammerarchiv, Archivverhandlungen: 812/1866. 21) Ebenda: 185/1841. 22) Ebenda: 103/1839. Grillparzers Werke. Im Aufträge der Beichshaupt- u. Besidenzstadt Wien, hgg. v. A. Sauer, III/6, 199, nr. 101.

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