Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Zur Geschichte des Archivalienschutzes
76 Walter Goldinger Vielfaches jener Beträge für den Archivalienschutz zur Verfügung, die dem Archivamt vor 1938 zu Gebote standen. Unter diesen Umständen tritt seine Wirksamkeit gegenwärtig etwas in den Hintergrund. Doch steht ihm, wie früher, die eigentliche Vollzugsgewalt bei allen Fragen des Archivalienschutzes zu, es ist nach wie vor im Denkmalschutzgesetz verankert und führt mit seinen Entscheidungen als Behörde Akte der Hoheitsverwaltung aus. Gegenwärtig sind Bestrebungen nach einem eigenen, vom allgemeinen Denkmalschutz losgelösten Archivalienschutzgesetz im Gange. Die Vorbereitungen sind bereits weit gediehen.