Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Zur Geschichte des Archivalienschutzes
Zur Geschichte des Archivalienschutzes 73 Bis 1918 hat es weder ein allgemeines Denkmalschutzgesetz noch eine Sonderregelung für Archivalien gegeben. Bei den Vorarbeiten, die sich durch Jahrzehnte hinzogen, faßte man bloß Kunstwerke ins Auge, Archivalien blieben unberücksichtigt08). Man befürchtete, bei einer Ausdehnung der für Kunstdenkmäler geplanten Schutzbestimmungen auf Privat- und Herrschaftsarchive noch mehr Gegner des beabsichtigten Gesetzes auf den Plan zu rufen"). Nach der Reorganisation der Zentralkommission und der Übertragung der bis dahin von ihrer Archivsektion besorgten Agenden an den k. k. Archivrat im Jahre 1911 erfuhren jedoch die Bestrebungen nach Schaffung eines besonderen Schriftdenkmalschutzes einen Auftrieb10#). In der Sitzung des Archivrates vom 13. Juni 1914 stellte Oswald Redlich den Antrag, den Geschäftsausschuß zu ermächtigen, einen Entwurf für ein Gesetz zum Schutz der Schriftdenkmale vorzubereiten* 101). Dieser beriet in zwei Sitzungen, am 20. Februar und 4. Juni 1915, den Gegenstand und legte den fertiggestellten Entwurf der 29. Gesamtsitzung des Archivrates am 15. Mai 1917 zur Beratung vor102). Man erzielte jedoch kein abschließendes Ergebnis, die Sache wurde an den Geschäftsausschuß zurückverwiesen103). Die Kriegsjahre boten dem Archivrat überhaupt wenig Möglichkeiten, Ersprießliches zu leisten, obwohl gerade in dieser drangvollen Zeit die Gefährdung der Archivalien zunahm. So gut es ging, suchte der Archivrat in solchen Fällen einzugreifen oder er ließ doch seine warnende Stimme vernehmen. So vor den angekündigten Altpapiersammlungen in verschiedenen Zeitungsnotizen und amtlichen Noten, in denen auf die Gefährdung wirtschaftegeschichtlicher Belange durch wahllose Abstoßung von Geschäfts- und Betriebsarchiven hingewiesen wurde104). Das Justizministerium gab einen Erlaß heraus, der verfügte, „sämtliche Geschäftsstücke, die zu den kriegerischen Begebenheiten oder den Kriegsvorsorgen in 08) So auch bei jenen Anträgen, die von mehreren Seiten, Helfert an der Spitze, im Herrenhaus eingebracht und in den Jahren 1910—1912 verhandelt wurden (Nr. 98 d. XX. Session u. Nr. 53 d. XXI. Session der Beilagen zu den stenogr. Protokollen d. Herrenhauses). ") So Arnold v. Luschin in einem Brief an Oswald Redlich vom 7. II. 1910. Haus-, Hof- u. Staatsarchiv, Nachlaß Osw. Redlich, Karton 1, Mappe 1. 100) Trotz seiner oben gekennzeichneten Auffassung hat Luschin in der zur Beratung eines Denkmalschutzgesetzes bestellten Spezialkommission des Herrenhauses eine Resolution beantragt, die angenommen wurde, die Regierung sei aufzufordern, den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Schriftdenkmäler auszuarbeiten. Kanzlei d. Nationalrates (Parlamentsarchiv): Herrenhaus, Karton 23 c, Protokolle der Spezialkommission. 101) Mitt. d. k. k. Archivrates 2 (1916), 162. Alig. Verwaltungsarchiv: Min. d. Innern, Präsidium, ZI. 10653—MI/1914. 102) Haus-, Hof- u. Staatsarchiv; Nachlaß Oswald Redlich, Karton 2. 103) Ebd. Eine Abschrift dieses Entwurfes erliegt auch bei den Akten d. Justizministeriums, ZI. 14807/1917 (Alig. Verwaltungsarchiv). 104) Ebd., Min. d. Innern, 32275/1916, 63159/1916, 38600/1917.