Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Von 1918-1945

48 Walter Goldinger ganz neue Aufgaben gestellt. Seine Tradition aus der Zeit der Monarchie, vor allem die Betätigung auf militärwissenschaftlichem Gebiet, konnte es zunächst nicht fortführen. Es hatte als erstes der Wiener Zentralarchive mit jenen Problemen zu ringen, die der Zusammenbruch der Monarchie durch den Anfall unabsehbarer Aktenmassen ihnen aufbürdete. Die Fülle von Aufgaben, die sich aus der Benützung der so in archivische Obhut gekommenen Bestände ergab, die noch Jahre hindurch für amtliche Be­dürfnisse und private Ansprüche unentbehrlich blieben, belasteten das Kriegsarchiv mit den Agenden einer Zentralregistratur und Auskunftsstelle, ein Schicksal, das auch andere österreichische Archive nicht viel später, besonders aber nach den Ereignissen von 1938, zu fühlen bekamen. Schließlich kam es doch nicht zu einer Generaldirektion der öster­reichischen staatlichen Archive, es wurde vielmehr mit Kabinettsrat­beschluß vom 7. Oktober 1920 ein Archivamt geschaffen und der Staats­regierung unterstellt. Bei ihm wurden die Leitung der fachmännischen und wissenschaftlichen Archivangelegenheiten vereinigt, es hatte die Staats­regierung in allen die staatlichen Archive berührenden Fragen zu beraten und ihr Vorschläge zur endgültigen Neuregelung des Archivwesens zu erstatten, daneben übernahm es die Aufgaben des früheren k. k. Archiv­rates und seines Geschäftsausschusses, vor allem auf dem Gebiete des Schriftdenkmalschutzes. An die Spitze wurde der „Hofrat Professor Dr. Michael Mayr, dermalen Bundeskanzler“ berufen, als dessen Stell­vertreter hatte Staatsarchivdirektor Dr. Franz Wilhelm19), der schon seit der Errichtung des Büros des 1911 neukonstruierten Achivrates dessen Vor­stand gewesen war, zu fungieren. Diesem Archivamt war nur eine kurze Lebensdauer beschieden. Immer­hin hat es auf die Neugestaltung des Schriftdenkmalschutzes Einfluß ge­nommen, es hat bei den Fragen der Aktenliquidierungen mit den Nach­folgestaaten mitgesprochen und bei den Rückforderungsansprüchen der Länder auf gewisse Bestände der Wiener Zentralarchive einen vermitteln­den Standpunkt eingenommen. Viele fachtechnische Fragen wurden auf­gerollt und einer Klärung zugeführt, wie über die zeitliche Archivgrenze, Aktenausscheidungen und die Archivbenützung. Dem Ressort des Innern, das in der Monarchie das österreichische staatliche Archivwesen beherrscht, aber nur zögernd und meist widerwillig gefördert hatte, war diese ganze Entwicklung, die ihm Machtbefugnisse entzogen und in die Hände von Fachleuten, noch dazu nicht Juristen, gelegt hatte, ein Dom im Auge. Die durch die Genfer Sanierung hervor­gerufene Notwendigkeit einer Verwaltungsreform, eines Ämter- und Beam­tenabbaues, bot willkommene Gelegenheit, Gegenminen zu legen. Dazu kam der unerwartet vorzeitige Tod Michael Mayrs20). 19) Geb. 21. XII. 1870 in Glaselsdorf (Mähren), gest. 4. VIII. 1942. 20) Bittner, Gesamtinventar 1, 120*.

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