Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Von 1918-1945

Von 1918—1945 49 Eigenartig berührt es, daß auch die dankenswerten Bestrebungen zur Schaffung eines Zentralarchivs der inneren Verwaltung wegen ihrer Ver­knüpfung mit der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres dem Archivamt sehr nachteilig wurden und schließlich sein Schicksal besiegelten. Das lag nicht in der Absicht Heinrich Kretschmayrs, der bloß einen alten Gedanken aufgriff, den er schon vor dem ersten Weltkrieg der Kommission für Verwaltungsreform unterbreitet hatte. Als Mittelpunkt dieses Zentral­archivs der inneren Verwaltung dachte er sich das seiner Leitung unter­stellte Staatsarchiv des Innern und der Justiz. Nicht mit Unrecht wurde aber dagegen eingewendet, daß dieses in seiner damaligen Gestalt als Attraktionszentrum noch zu klein war21). Immerhin, die Sache war durch­aus erwägenswert, setzte allerdings die Bereitstellung der erforderlichen Räume voraus. Doch führte ein von der archivfremden Bürokratie des Innenressorts unternommener Gegenstoß zur Unterstellung des Kriegs­archivs unter das Bundesministerium des Innern und veranlaßte schließlich auch die archivarische Fachabteilung in der Gewerkschaft der wissen­schaftlichen Beamten, sich für eine Vereinigung der Archivangelegen­heiten bei einer Dienststelle des Innenressorts auszusprechen. Das Archiv­amt, dessen Bestand durch die Genfer Sanierungsmaßnahmen immer frag­licher wurde, verlor seine Selbständigkeit und wurde als Referat in das Bundesministerium für Inneres eingegliedert22 *). Dieses nannte sich Oberste Archivleitung, an ihre Spitze trat in nebenamtlicher Stellung Heinrich Kretschmayr. Sie kam über ein Scheindasein nicht hinaus. Das soll nicht heißen, daß nicht auch sie Ersprießliches geleistet hat. Die Archiv­ordnung, die sie für die Wiener Zentralarchive erlassen hat, gibt Zeugnis, daß auch jetzt noch die Fachfragen in guten Händen waren. Allerdings, es waren gebundene Hände, dafür hatte schon die Bürokratie gesorgt. Als vollends Heinrich Kretschmayr im Zuge des Beamtenabbaues Ende 1925 in den Ruhestand versetzt wurde, war der Stand des österreichischen Archivwesens, das seit 1920 einen so großen Aufschwung zu nehmen schien, wieder weit zurückgeworfen 2S). Die eine Hoffnung, deren Erfüllung viele dieser Rückschläge hätte auf wiegen können, die Errichtung eines Zentralarchivgebäudes gegenüber dem Zweckbau des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, dessen Verwirklichung auch in organisatorischer Hinsicht erfreuliche Folgen gezeitigt hätte, zer- flatterte, die Grundtransaktion, die der Staat mit dem Bankmann Sigmund Bosel einleitete, führte zu keinem Ergebnis24). 21) Ebd., 122*. 22) Ebd., 71*. 2D Ebd., 122*. 34) Ebd., 121*; Bundesgesetz betr. Veräußerung eines Teiles des Baugrun­des am Ballhausplatz in Wien und des Akademietraktes der Stiftskaserne in Wien, Bundesgesetzblatt Nr. 122/1924. Der Bericht des Finanz- u. Budgetaus­schusses des Nationalrates ist abgedruckt als Beilage 90 zu den Protokollen des Nationalrates, II. Gesetzgebungsperiode. Goldinger: Geschichte des österr. Archivwesens. 4

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