Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Von 1918-1945

Yon 1918—1945 45 hahnen — vollzog sich die Überleitung in den Dienst der Republik einfach und unbemerkt. Für das Adelsarchiv, dessen administrative Aufgaben als Departement des Ministeriums des Innern, als oberste Adelsbehörde, durch das Gesetz vom 3. April 1919 über die Adelsaufhebung, wegfielen, das nun­mehr wirklich zu einem „Archiv“ geworden war, fand man später die Be­zeichnung „Alte Gratialregistratur des Bundeskanzleramtes“ 5). Der Wirkungskreis des Archivbevolimächtigten, den Bittner als eine Spezialmission im Rahmen des Staatsamtes für Äußeres mit dem Rechts­charakter eines Vertragsunterhändlers umschreibt6), erstreckte sich also zunächst nur auf die ehemals gemeinsamen Archive einschließlich des Kabinettsarchivs. Für die Archive der früheren k. k. Zentralstellen wurde durch einen Beschluß des österreichischen Staatsrates zunächst der Kunst­historiker und Musealfachmann Hans Tietze zum Bevollmächtigten bestellt, der aber als Nichtarchivar mit diesem Fragenkreis gänzlich unvertraut, dieses Amt abgelehnt und seine Tätigkeit auch nie aufgenommen hat7). Durch einen Kabinettsratsbeschluß vom 15. April 1919 wurde die Vollmacht Oswald Redliche auf die ehemals k. k. Archive ausgedehnt. Daneben bestand, unter dem Vorsitz Redlichs, auch noch der Geschäftsausschuß des früheren k. k. Archivrates weiter, konnte aber naturgemäß keine rechte Tätigkeit mehr entfalten, wenngleich er in Fragen des Schriftdenkmal­schutzes, einer unter den damaligen Verwirrungen besonders vordring­lichen und dankenswerten Aufgabe, noch mehrfach einzugreifen versuchte. Vieles war nun aus dem laufenden Geschäftsgänge ausgeschaltet und für die Bedürfnisse der neuen österreichischen Verwaltung entbehrlich, somit auch vom Gesichtspunkt der Amtspraxis gegenstandslos geworden. Freilich entstanden daneben bei den zahlreichen Liquidierungsstellen neue große Registraturen, die erst später dank des ihnen innewohnenden Behar­rungsvermögens ihren Apparat allmählich einschränkten und ihren schrift­lichen Niederschlag den zuständigen Ministerien oder auch schon Archiven übergaben. Lange Zeit war das sogenannte Feldgerichtsarchiv mit solchen Aufgaben befaßt, es erhielt sogar eine eigene Dienstinstruktion und ging erst 1930 im Kriegsarchiv auf8). In der Burg hatte man in der Sucht nach Publizierung von angeblichen Geheimakten die „Staatsaktenabteilung“ des Kriegsarchivs gebildet9) und auch die Verwaltung der ehemaligen Hof­archive hielt lange Zeit an ihrer Selbständigkeit fest10). 5) Nicht uninteressantest es, daß aus Adelskreisen gegen die Tätigkeit des Adelsamtes in der Monarchie rückblickend heftige Vorwürfe erhoben wurden. Zeitfragen, Monatsbl. d. herald.Gesellschaft Adler 8 (1919), 205 f. 6) Bittner, a. a. O., 117+f. 7) Beschlußprotokoll d. 47. Sitzung d. deutschösterr. Staatsrates vom 26. XI. 1918. 8) Inventar d. Kriegsarchivs 1, 107. ») Ebd., 10. 10) W. Kraus, Die Abteilung „Hofarchive“ des Staatsarchivs. Gesamt­inventar 2, 369—373.

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