Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert
34 Walter Goldinger Noch ein dritter Fachmann wurde befragt, der Grazer Rechtswissen- schaftler BidermannS2). Dieser meinte, daß sich eine Grenze zwischen Ottenburgs administrativ-legislativer und Arneths staatsrechtlicher Anschauung überhaupt nicht ziehen lasse. Die Errichtung eines Rechtsarchivs beim Ministerium des Innern sei verfehlt. Es sei doch darin das für die Kodifikation hauptsächlich in Frage kommende Material der verschiedenen Hofkommissionen, das beim Obersten Gerichtshof erliege, nicht enthalten. In diesem Zusammenhänge muß noch des Erscheinens einer Schrift gedacht werden, die ähnlich wie die Arbeit Gerson Wolfs eine Ausstrahlung der Archivenquete darstellt, jedoch mit den Projekten Ottenburgs in engster Beziehung steht und wahrscheinlich von ihm inspiriert ist. Es handelt sich um das 1875 erschienene Buch von Theodor Exei: Die Kodifikation in Österreich und die Reform des Registratur- und Archivwesens. Der Verfasser war Hilfsämterdirektor im Ministerratspräsidium und trat nach Errichtung des Verwaltungsgerichtshofes in gleicher Eigenschaft zu diesem über. Er zeigt sich gut unterrichtet, kennt die einschlägigen Amtsakten und ist auch in der Literatur bewandert. Man wird ihn als einen Nachfahren der Registratoren alter Prägung ansehen dürfen, die seit der Jahrhundertmitte mehr und mehr ausgestorben und durch Manipulanten ersetzt worden sind. An der Verknüpfung der beiden disparaten Sachgebiete, der Archivorganisation und der Rechtskodifikation, hält er naturgemäß fest. Doch redet er einer gewissen Abgrenzung beider Aufgaben das Wort Auch möchte er eine doppelköpfige Direktion eingerichtet sehen: Eine Kraft für Archivistik und eine für Legistik, allenfalls in Verbindung mit der Redaktion des Reichsgesetzblattes. Waren auch die Grundlagen, auf denen Ottenburg die Organisation der Archive auf bauen wollte, verfehlt gewesen, so stellten seine Vorschläge doch einen Beitrag zur Diskussion dieser Frage dar. Was in den nächsten Jahren geleistet wurde, liegt vorwiegend auf dem Gebiete des Schriftdenkmalschutzes. Hier hat die seit 1873 bestehende 3. (Archiv-) Sektion der Zentralkommission für Kunst und historische Denkmale segensreich gewirkt. Einer der von der Archivenquete erzielten Teilerfolge war es auch gewesen, durch Abfassung und Versendung von Fragebogen einen Überblick über das reiche Material zu gewinnen, das in den Provinzialarchiven schlummerte. Damit verbanden sich Bestrebungen, welche von den seit 1801 errichteten Landesausschüssen mancherorts entfaltet und von den bestehenden oder neubegründeten historischen Vereinen unterstützt wurden. In Salzburg haben die autonome Landesvertretung und die Gesellschaft für Salzburger Landeskunde zunächst die Auslieferung der alten landschafts* 2) Geb. 3. VIII. 1831, gest. Graz, 25. IV. 1892. Bekannt ist sein zweibändiges Werk über die Geschichte der österreichischen Gesamtstaatsidee 1 (1867), 2 (1889).