Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert

32 Walter Goldinger So konnte der Außenseiter Gerson Wolf 1871 eine Geschichte der k. k. Archive in Wien zustandebringen, ein Werk, das viele Mängel auf- weist, von Georg Waitz in den Göttinger Gelehrten Anzeigen aber gut besprochen wurde23). Heute ist es durchaus veraltet und wäre ziemlich unbrauchbar, wenn es nicht manches Material zur Geschichte der Archiv­enquete enthielte, deren Akten sich Wolf zu verschaffen verstand. Daneben verficht er nachdrücklich die Forderung nach Eröffnung der Archive für wissenschaftliche, vorweg historische Arbeiten. In dieser Hinsicht kommt dem Buche sicherlich publizistische Bedeutung zu. Neue Ansätze für die Gestaltung des österreichischen Archivwesens gingen von dem Plane Arneths aus, einen Archivalienaustausch zwischen dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, dem Reichskriegs- und dem Reichs­finanzarchiv, dem früheren Hofkammerarchiv, durchzuführen, also der drei durch den Ausgleich von 1867 unter die gemeinsamen Ministerien gestellten Archive. Schon 1869 hatte Arneth einen Archivalienaustausch mit Steier­mark angebahnt24 25). Nunmehr, zwei Jahre später, trat das k. u. k. Ministe­rium des Äußern an das k. k. Ministerium des Innern mit einer Note heran, die folgende Vorschläge enthielt2ä): In das Haus-, Hof- und Staatsarchiv gehöre alles, was das Kaiserhaus und den Staat in seiner Gesamtheit betrifft, somit vor allem die Urkunden, die sich auf die österreichische Staatsbildung beziehen, nicht aber Gegen­stände der Gesetzgebung, Verwaltung und der Finanzen. Diese Anregung Arneths fällt zeitlich zusammen mit einem andern Projekt, das wegen der Person seines Verfassers und des der Bürokratie näherliegenden Frage­kreises von vornherein größere Beachtung fand. Es handelt sich um den Plan des Sektionsrates Maczak von Ottenburg26), der in etwas gewaltsamer Weise die Archivorganisation mit administrativ-legistischen Zielen in Ver­bindung zu bringen suchte. Er stellte folgende Forderungen: Die Archivreform habe sich auf die dem Ministerium des Innern unter­stehenden Archive zu beschränken. Die Einbeziehung der zu anderen Zentralstellen gehörenden Archive müßte jeden Erfolg unmöglich machen. Die Vorschläge der Enquete seien überhaupt nur in geringem Umfang brauchbar. Nach seiner Auffassung habe eine Trennung des historischen Archivmaterials von dem administrativ-legislativen zu erfolgen. Das eine gehöre in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, während das andere in ein beim Ministerium des Innern zu errichtendes Rechtsarchiv aufzunehmen sei. Für ihn gibt es bloß einen Gesichtspunkt, die Bereitstellung des 2S) Göttingische gelehrte Anzeigen Nr. 27 aus 1871, 1072—1076. 24) Bittner, a. a. O., 31*; über Arneth: Österr. Biogr. Lexikon 1815 bis 1950, I, 29; P. Christoph, Neue österr. Biographie 10, 46—60. 25) Alig. Verwaltungsarchiv: Min. d. Innern, ZI. 2364—MI/1871. 26) Geb. Prag, 12. X. 1827, trat 1850 in Böhmen in den Staatsdienst, wurde dann in Ungarn verwendet und gehörte von 1868—-1891 dem Min. d. Innern an. Gest. Wien, 10. III. 1899. Vgl. Karl Hugelmann, Historisch-politische Stu­dien (1915), 483—486.

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