Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert
28 Walter Goldinger fahren. Zum andern spricht auch Dudik von einer Zusammenfassung der über sämtliche Archive der Monarchie aufgenommenen Inventure. Das ist die Idee der repertoriellen Einheit. Die Bestellung eines Generalarchivinspektors oder Reichsarchivars, welchen Vorschlag Dudik, an seine eigene Person denkend, in den vorangehenden Jahren mehrfach ausgesprochen hatte, ist nicht mehr ins Auge gefaßt7). Chmel8) war nicht befragt worden. Doch beleuchtet eine vom 25. Jänner 1858 datierte an Bach gerichtete Denkschrift seinen Standpunkt. Er meint, eine Zentralisation der Archivalien sei weder erreichbar noch wünschenswert. Sei auch ursprünglich das Haus-, Hof- und Staatsarchiv dazu bestimmt gewesen, alles aufzubewahren, was sich auf die Verhältnisse des Gesamtstaates und des Kaiserhauses beziehe, so gehörten eigentlich nur die Archivalien des Hauses Habsburg-Lothringen seit 1736 dorthin, alles andere, insbesondere auch die Archive der vorhabsburgischen Gewalten, der Babenberger usw., sei an das neue Zentralarchiv abzugeben. Das Reichsarchiv, dessen Beamte zum Teil in Prag, Ofen und Mailand sitzen sollten, sei dem Ministerium des Innern zu unterstellen, dessen Chef auch Kurator der Akademie der Wissenschaften sei. Jedes Gubernium in den einzelnen Kronländem solle sein eigenes Archiv behalten oder erhalten, in Wien müsse aber eine repertorielle Gesamtübersicht vorhanden sein. Chmel beherrscht die Sorge um die Monumenta habsburgica, die er bis 1740 fortzuführen gedachte und für deren Gedeihen er sich als Geschichtsforscher und als Mitglied der historischen Kommission der Akademie der Wissenschaften verantwortlich fühlte9). Es müssen besondere Hemmungen und wohl persönliche Rücksichten gewesen sein, die ihn veranlaßten, den Minister zu bitten, dieses Promemoria zu vernichten und keinesfalls zu den Akten zu nehmen, falls er diese Ideen für undurchführbar halte10). Alle diese Projekte zur österreichischen Archivfrage sind nicht Wirklichkeit geworden, äußere Umstände haben ihre Entfaltung verwehrt, noch ehe sich ihre innere Lebenskraft und Zweckmäßigkeit erweisen ließ. Schon ein Jahr später, nach dem Unglück von Solferino, trat die innere Krise des Kaiserstaates sinnfällig in Erscheinung und brachte nicht nur die großösterreichische Politik, sondern auch alle auf ein einheitliches Reich abzielenden Pläne administrativer und kultureller Art ins Wanken. Nur der Versuch, eine repertorielle Einheit der Archive herbeizuführen, scheint da und dort gemacht worden zu sein. Einzelheiten kennen wir nicht. Mit Erlaß des Staatsministeriums vom 24. Juni 1865, 2999—St. M. 7) Alig. Verwaltungsarchiv: Wiener Stadterweiterungsfonds, Präs. 1, 603/1858. Ebenda eine zweite Denkschrift vom 12. Jänner 1858. Ältere Memoranden von 1856 u. 1857, die Dudik über diesen Gegenstand verfaßt hat, sind nicht erhalten. Vgl. Bittner, a. a. O., 27*, Anm. 1. 8) Österr. Biogr. Lexikon 1815—1850, I, 147; Gesamtinventar d. Wiener HHStA 1, 24 ff. 9) Alig. Verwaltungsarchiv: Nachlaß Alexander Bach, Archivwesen. 10) Ebd.: Brief Chmels an Bach vom 25. I. 1858.