Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

428 Wassilko, Anordnungen Wrbnas „unweigerlich zu fügen haben“ *). Das Landeshofkommissariat im engeren Sinne wurde in der Hauptsache aus den Beamten dieser zwei Behörden gebildet, die dem landesfürstlichen Hofkommissär auch unmittelbar unterstanden und in seinem Präsidialbüro verwendet wurden. Von den ihm unterstellten Beamten der montanistischen Hofkammer — Wrbna wa ja Vizepräsident dieser Hofstelle — hatte er nur den Hofsekretär Samuel Liedemann als seinen Präsidialsekretär und den Hofkonzipisten Johann Baptist Schmidt in das Landeshof kommissariat mitgenommen. Im weiteren Sinne umfaßte diese Behörde alle Beamten und Ämter, die in Wien und Niederösterreich zurückgeblieben waren und deren Oberleitung nunmehr Wrbna innehatte * 2). Die rechte Hand Wrbnas — so kann man wohl mit Recht sagen — und dessen unermüdlicher Ratgeber war der schon mehrmals erwähnte Vizepräsident der Hofkammer Christoph Freiherr von Bartenstein. Dieser hat ihm, wie Wrbna wiederholt gegenüber dem Kaiser und dem Hofkammerpräsidenten rühmt, „wesentliche Hilfe ... in allen, auch den unangenehmsten Vorfallenheiten und Verhandlungen“ geleistet und insbesondere das „heikle Kassageschäft“ ganz allein geführt3); ebenso war der „vorteilhafte Tabakeinkauf“ Bartenstein zu verdanken. Außerdem hatte er, wie Zichy in seiner Note an den Obersten Hofkanzler Grafen Ugarte ausführt, „im Angesicht der französischen Machthaber, die alle Gefälle in Beschlag genommen hatten, an baren Bankalgefällen 1,200.000 fl. für das höchste Ärar eingebracht 4). Die Oberleitung über die Einquartierungs-, Vorspanns-, Kasernen- und Spitalsgeschäfte sowie die Apotheken- und Sauvegarde-Angelegenheiten waren dem Hofrat bei der Hofkammer Anton Freiherrn von May er n an vertraut. Ihm unterstand während der Okkupationszeit auch die Stadthauptmannschaft. Unter seiner Leitung arbeiteten ferner der Hofsekretär von der Hofkammer Wenzel Graf Burgstall in Einquartierungs- und Sauvegardeangelegenheiten, ebenso die Angestellten der Kredithofkommission und der Raitoffizier Bernhard Horreus von der Hofkriegsbuchhalterei. Anläßlich der Liquidierung hatte Mayern die Gesamtsumme über sämtliche Sauvegarde- und Einquartierungsauslagen zusammenzusetzen; diese Auslagen wurden entweder aus der Kasse des Landeshofkommissariates refundiert oder aber den betreffenden Fonds — ein langwieriges Verfahren — zur Bezahlung überwiesen. Im Präsidialbureau des Landeshofkommissariates wurden außer dem bereits genannten Hofsekretär Samuel Liedemann von der montanistischen Hofkammer die Hofsekretäre der Hofkammer, Finanz- und Kommerzhofstelle, Heinrich Edler von Collin 5) und Johann Nepomuk Edler von Braun verwendet. Nach der Rückkehr der Hofstellen und Abberufung des Personals des Landeshofkommissariates an ihre verschiedenen Dienststellen mußte die Konzeptsarbeit — da Wrbna über kein Personal mehr verfügte — fast zur Gänze von Braun außerhalb seiner Amtsstunden bewältigt werden6). Der Hofkonzipist Johann Baptist Schmidt7) von der Hofkammer im Münz- und Bergwesen war mit der Führung des Ex- hibitenprotokolls beschäftigt, wurde aber außerdem zu Konzeptsarbeiten herangezogen. Wrbna rühmt seine Verläßlichkeit in Geldtransportangelegenheiten. Ferner müssen die Hof­konzipisten der Hofkammer Johann von Schloissnigg 8), Wilhelm Hartmann9) und Johann q Mit demselben Dekrete hatte Zichy auch die Auszahlung eines vierteljährigen Gehaltes an diese Beamten veranlaßt; HKA, Cam. Fasz. 1, Nr. 5, November 1805. 2) Während die Chefs der Hofstellen mit dem größten Teil ihrer Beamtenschaft Wien verlassen hatten, mußten die Vizepräsidenten mit einigen Beamten den Amtsbetrieb aufrechterhalten. 3) In diesen Angelegenheiten hatte Bartenstein auch das Expediatur, während alle übrigen An­gelegenheiten von Wrbna approbiert wurden. 4) Note Zichys an Ugarte, HKA, Präs. 474, HI, 1806, 18. März. 5) Der Freiheitsdichter. •) LHK, Nr. 1612. 7) LHK, Nr. 1741. 8) LHK, Nr. 1111. 9) LHK, Nr. 1609.

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