Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VI. Kirchengeschichte - 62. Hubert Jedin (Bonn): Bischof Domenico de Domenichi und Kaiser Friedrich III. Ein Beitrag zur Geschichte der Beziehungen zwischen Reich und Kurie im 15. Jahrhundert

266 Jedin, entfernen. Er starb am 12. Dezember 1476 in der kaiserlichen Acht, aber im ungestörten Besitz seiner Lande. Noch einmal trat Domenichi gegen die pfälzischen Wittelsbacher auf im Jahre 1475. Friedrichs Bruder Rupprecht, seit 1463 Erzbischof von Köln, war von seinen Untertanen vertrieben worden und hatte bei Karl dem Kühnen von Burgund Unterstützung gefunden, der mit einem mächtigen Heere an den Niederrhein rückte und Neuss belagerte. Der Kaiser begünstigte den an Rupprechts Stelle gewählten Administrator Hermann von Hessen und beantragte in Rom die förmliche Absetzung des ersteren. Domenichi hatte als kaiserlicher Prokurator diesen schriftlich gestellten Antrag vor dem Konsistorium mündlich zu begründen x). Er machte geltend, daß Rupprecht wegen notorischer Defekte abgesetzt werden müsse, denn er sei für sein Amt gänzlich ungeeignet, habe die kirchlichen Güter verschwendet, dem päpstlichen Legaten Santucci, Bischof von Fossombrone, den Gehorsam verweigert, durch das Bündnis mit Karl dem Kühnen seinen dem Kaiser geleisteten Treueid gebrochen und die Expedition gegen die Türken verhindert. Es bestehe die Gefahr, daß durch seine Schuld in Zukunft neue Zwistigkeiten unter den christlichen Fürsten ausbrächen. Spreche der Papst die Absetzung aus, so bürgten Kaiser und Reich für deren Durchführung. Sollte er jedoch Bedenken tragen, den vorgeschlagenen Weg einer Privation auf Grund notorischer Delikte zu beschreiten, so möge er die Untersuchung und Entscheidung der Sache in einem abgekürzten Verfahren dem in Deutschland weilenden Nuntius Alessandro Numai, Bischof von Forli, übertragen. Sixtus IV. gab dem Antrag des Kaisers keine Folge. Wie aus seiner Antwort an diesen vom 10. Oktober 1475 hervorgeht 2), übertrug er die Sache einer Kardinalsdeputation und begrub sie damit. Mehrere Jahre später kam dann ein Ausgleich zwischen den beiden Gegnern zustande; schließlich starb Rupprecht (1480) und Hermann von Hessen wurde sein Nachfolger. Mit diesem Kampf um Köln hängt wahrscheinlich ein anderer, kleiner Auftrag zusammen, den Domenichi im Jahre 1475 übernahm: Übertragung des Kölner Kanonissenstiftes S. Caecilia an die Augustinerinnen von S. Maria in Piscina, deren Kloster von den Kölnern angesichts der drohenden Belagerung durch Karl den Kühnen abgebrochen worden war 3). Von neuem vertrat Domenichi den Standpunkt des Kaisers im Konstanzer Bistumsstreit. Hier hatte Friedrich III. gegen den Kandidaten der Kurie, Ludwig von Freiberg, Stellung genommen und begünstigte dessen Gegner, den vom Domkapitel gewählten Otto von Sonnenberg. Wiederum erschien Domenichi vor dem Konsistorium, legte in einer in den Oktober oder spätestens November 1475 anzusetzenden Rede den kaiserlichen Standpunkt dar und beantragte in aller Form die Bestätigung Ottos 4). Dieser sei auf Grund des deutschen Konkordates gewählt und der wahre Kandidat des Bistums; sein Prokurator, der Zürcher Kanonikus Johannes Henrig, habe die Tasche voller Ergebenheitserklärungen der Prälaten und Kapitel des Sprengels. Eine Umgehung des Konkordates werde die deutsche x) Vat. lat. 6234, f. 209’—212r: Oratio sive allegationes in causa archiepiscopi ecclesiae Coloniensis privationis in consistorio secreto coram Sixto IV pont. max. et R"”8 D. Cardinalibus eiusdem D. Dominici episcopi Brixiensis Sermi D. Imperatoris Federici III. procuratoris. Vgl. Bachmann, Reichsgeschichte, II, 439 ff., 659 f. 2) Mart éne-Durand, Amplissima collectio, II, 1517 f. 3) Mart éne - Durand, Amplissima collectio, II, 1512 f. (Breve an den Kaiser vom 17. Dezember 1475). 4) Vat. lat. 6234, f. 212r—213': Oratio sive allegationes in causa ecclesiae Constanti ensis electionis confirmationis coram Sixto IV pont. max. et sacro RinorumD. Cardinalium collegio eiusdem D. Dominici de Dominicis episcopi Brixiensis Serml D. Imperatoris procuratoris, benutzt bei Rieder K., Regesta episcopatus Constantiensis V (Innsbruck 1931) 55 f (n. 14593 a). Rieder, der D. fälschlich als Bischof von Brixen bezeichnet, setzt das Stück ins Ende des Jahres 1475, es muß genauer kurz vor dem 30. Oktober 1475 oder jedenfalls nicht lange nach diesem Datum angesetzt werden, weü D. noch keine Kenntnis der an diesem Tage erfolgten Verleihung der Regalien an Otto von Sonnenberg hat (non poterit huic electo Regalia negare, f. 213'). Das Stück ist Göller E., Sixtus IV. und der Konstanzer Bistumsstreit, Freiburger Diözesan- archiv, 52 (1924), 1—60, entgangen, dagegen von Braun A., Der Klerus des Bistums Konstanz im Ausgang des Mittelalters (Münster 1938), 17 f., besprochen.

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