Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 57. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung

Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung. 135 Mensale * 2 3 4). Can. 3 bestimmt, daß auf die Mensa des altare fixum wenigstens zwei reinliche ,,mensalia“ (mittelalterliche Bezeichnung für Altartücher2]) gelegt werden; dasselbe gilt vom Tragaltar (altare portatile). Im griechischen Ritus entspricht dem Tragaltar der Lateiner das Antiminsion (anti und mensa, Ersatztisch, Ersatzaltar). Neben antiminsia aus Zeug gab es im frühen Mittelalter auch solche aus Holz. Offenbar schwebt Binterim (siehe oben) das antiminsion vor Augen. Früher vertrat das antiminsion nur die Stelle des lateinischen altare portatile, heute aber stellt es eine Art von Korporale dar3). Lapis 4). Im Mittelalter wurde der ganze Tragaltar als ,,lapis“ bezeichnet5). In unserem Falle ist unter ,,lapis“ der Altarstein des Portatile zu verstehen. Da im Mittelalter der Altarstein der Portatilien oft so klein war, daß Kelch und Hostie nur zu einem geringen Teil darauf Platz fanden, zum größeren aber auf der Holzunterlage ruhten, in die der Stein eingelassen war, so bestimmt c. 3, daß die Steinplatte so groß sein soll, daß Kelch und Hostie ,,caute, libere et distincte“ auf ihr Platz finden, andernfalls die Zelebration verboten wird. Liturgische Bücher6). Es ist nicht weiter gesagt, welche Bücher zu den ,,libri necessarii et competentes“ einer Pfarrkirche gezählt werden. Offenbar haben wir darunter Missalien-, Ritualien- und Brevierhandschriften zu verstehen. Es ist dies die erste Bemerkung über „liturgische Bücher“ in den Brixner Synodalstatuten. Von den „liturgischen Büchern“ aus dieser Zeit ist nur das bekannte Karnoler Missale (Handschrift Nr. 67, 12. Jahrhundert, Priester­seminar Brixen) mit den „rudimentären Anfängen eines Rituale“ auf uns gekommen 7). Brevierhandschriften aus dieser Zeit sind uns keine erhalten. Wohl aber enthält die Diözesansynode unter Bischof Landulph, zirka 1296, bereits eine Einschärfung des Brevier - betens 8). Infolge des Abschreibens schlichen sich bewußt und unbewußt viele Ver­änderungen in die liturgischen Texte ein 9), so daß Kardinal Nikolaus Cusanus auf den Synoden von 1453 10 *), 1455 n) und 1457 12) eine handschriftliche Textverbesserung der Missalien, Ritualien und Breviere in seiner Diözese anordnete 13). Altarglöckchen. Die Nachrichten über die Glockenzeichen setzen mit dem 13. Jahrhundert ein und betreffen vor allem das Zeichen zur Erhebung der hl. Hostie, die um das Jahr 1200 eingeführt wurde. So verordnet auch unsere Synode im c. 4, daß „zur Erhebung des Leibes des Herrn mit dem Glöckchen ein Zeichen gegeben werde, damit alle niederknien“. Für die Kirchen von Köln ist dieser Brauch schon um 1201 bezeugt14). Gewöhnlich war das !) c. 3. 2) Braun J., Handbuch der Paramentik, S. 211. 3) Braun J., Christlicher Altar, I, S. 91 ff. 4) c. 3. 5) Braun J., Christlicher Altar, I, S. 39. 8) c. 3. 7) Baur J., Taufspendung in der Brixner Diözese in der Zeit vor dem Tridentinum, Schlern- Schriften 42, Innsbruck 1938, 3 ff. 8) 1296, c. 5: ... precipimus, ut omnes in sacris ordinibus constituti et beneficiati canonicas horas singulis diebus dicere non obmittantur. 9) Baur, Taufspendung, S. 1 f. 10) Bickell, G. Synodi Brixinenses saeculi XV, Oeniponte 1880, S. 37. u) 1. c. S. 39 s. 12) 1. c. S. 56. 13) Grisar H., Brixener Synoden im 15. Jahrhundert, in: Historisches Jahrbuch 1880, S. 631 f. 14) Braun J., Das christliche Altargerät, S. 573 ff.

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