Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 57. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung

136 Baur, Altarglöcklein an der Chorwand befestigt, ähnlich unserer Sakristeiglocke. Handglöckchen, mit denen der Ministrant am Altar läutet, sind erst seit dem 16. Jahrhundert allgemeiner nachweisbar *). Das Läuten mit den Kirchenglocken kam bereits Ende des 13. Jahrhunderts auf* 2). So finden wir auch in unseren Synodalstatuten c. 3 und c. 28 Hinweise, daß die Gläubigen, die in Haus und Feld beschäftigt sind, durch Glockengeläute an das heilige Geschehen in der Kirche erinnert oder zur Teilnahme am kirchlichen Gottesdienst eingeladen werden (c. 3). Zur Zeit eines Interdiktes mußte das Glockengeläute in dieser Pfarrei unter­bleiben (c. 28). Über das Läuten bei der öffentlichen Verrichtung der kanonischen Horen (c. 3) und beim Kranken versehgang (c. 4) handeln wir weiter unten. Die liturgischen Gefäße. Calix. Der Kelch, zusammengesetzt aus dem Fuß (pes), dem Becher (cuppa) und dem beide verbindenden Schaft mit Knauf (nodus) blieb im Laufe der Jahrhunderte in seiner Grund­form derselbe, die Veränderungen betreffen entsprechend den Stilperioden nur die stilistische Ausbildung von Fuß, Becher und Schaft. Gerade die romanische Epoche, in die unsere Synode fällt, ist die Blütezeit der Kelchkunst3). Der Canon 3 betrifft nur die Reinhaltung des Kelches. Ampullae. Ampullen ist die altherkömmliche Bezeichnung für Meßkännchen. Auf die künstlerische Ausführung der Meßampullen hat man schon in der romanischen Zeit Gewicht gelegt 4). Bald verwendete man dafür kostbares Material, wie Gold und Silber oder Berg­kristall; bald stellte man sie aus Zinn oder Glas her. Begreiflich, daß die Reinhaltung der Meßkännchen dem Klerus besonders eingeschärft wird5). Hat doch schon die Kölner Synode von 1279 bestimmt: „Die Kännchen für Wasser und Wein müssen außen und innen rein sein und mit einem Zeichen versehen, um den Wein vom Wasser unterscheiden zu können“ 6). Pyxis 7). Die Bestimmungen über die Pyxis (Behälter zur Aufbewahrung und Austeilung des hist. Sakramentes) zählen zu den interessantesten der Synode von 1318. Als die Kommunion der Gläubigen getrennt von der hl. Messe gespendet wurde, bedurfte man eines Gefäßes zur Aufbewahrung der konsekrierten Spezies. Die Kirche besaß seit alters her ein solches in der eucharistischen Pyxis. Sie bestand meist in einer kleinen, fußlosen, zylinderförmigen, mit flachem, kegelartigem oder gewölbtem Deckel versehenen, oft reich verzierten Büchse aus Elfenbein, Metall oder Holz, mitunter auch in einem einfachen, viereckigem Kästchen 8). Can. 3 spricht nur von der Reinhaltung des eucharistischen Gefäßes. *) Jungmann J., Missarum Sollemnia2. Wien 1949, II, S. 16022, 25130, 254 f. 2) Browe, Die Elevation, S. 39 f., in: Jungmann, a. a. O., II, S. 25552. 3) Egger A., Kirchliche Kunst- und Denkmalpflege, Brixen 1933, S. 216; Braun J., Das christ­liche Altargerät; Witte F., Die liturgischen Geräte, Berlin 1913, S. 7 ff. 4) Witte, Die liturgischen Geräte, S. 51—53. 5) c. 3. «) Hefele, Conzilien, VI, S. 201. 7) c. 3, 4, 5. 8) Witte, a. a. O., S. 38 ff., Taf. 13.

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