Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)
Baslerisch- Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen. 87 Ein zweiter Klagepunkt Basels, der sich aus dem ersten entwickelte, bestand darin, daß das Oberamt Rheinfelden Basel verbot, aus einer eigenen, in der Herrschaft Rhein- felden gelegenen Steingrube die gebrochenen Steine auf dem Rheine selber abzuführen. Gegen diese Maßnahme Österreichs mußte sich Basel um so eher wehren, als es seit Jahrhunderten im uneingeschränkten Besitze dieser Steingrube war und das Abholen dieser Steine immer durch eigene Arbeiter seines Bauamtes und nicht durch österreichische Schiffleute besorgen ließ. Zu dieser Sperre einer eigenen Steingrube im Rheinfeldischen ließ das Oberamt außerdem einen alten, beigelegten Streit wegen der Abfuhr von Steinen aus dem W armbacher und andern herrschaftlichen Steinbrüchen nach Basel wieder aufleben. Damit hatte es folgende Bewandtnis: Wenn man in Basel Mauersteine benötigte und die eigenen Gruben nicht ausreichten, so bezog man das weitere Material aus den österreichischen Steinbrüchen, vor allem aus Warmbach bei Rheinfelden, und ließ diese Steine, zugleich mit dem Bauholz, den Rhein hinunterflößen. Es sei hier daran erinnert, daß der Bauherr des „Blauen“ und des „Weißen Hauses“ (des Reichensteiner und des Wendelstörfer Hofes) x) in Basel, Lucas Sarasin, anfangs der 1760er Jahre in Warmbach einen eigenen Steinbruch in Betrieb setzte und dadurch wiederholt auch mit den Behörden des österreichischen Nachbarstädtchens ins Gespräch kam. Über einige Geschenke, mit denen er gelegentlich den Oberamtmann und „Madame von Schlichti” erfreute, gibt das Baubuch des „Blauen Hauses“ Auskunft; es handelt sich um Bouteillen Burgunder und Malaga, silberne Präsentierteller, Agaten Pater Noster u. a. Außer den Warmbacher Steinen wurden Hausteine aus dem Wiesental, aus Steinen (das daher seinen Namen hat), Fahrnau, Höllstein und Schopf heim bezogen; das Material war in der Regel alles roter Sandstein. Mit der Zeit versuchten nun die Fischer und „Maiensgenossen“ des Rheinfelder Amtes, die gelegentlich auch Bausteine zum Verkaufe nach Basel brachten, die gesamte Steinabfuhr in ihre Hände zu bekommen. Sie schlossen sich zu diesem Behufe als „österreichische Rheinsgenossen“ zusammen und drängten die zunftmäßigen Basler Schiffleute immer mehr zurück. Vorstellungen Basels in Rheinfelden blieben erfolglos, so daß es sich an die Regierung in Freiburg wenden mußte. Diese schlug vor, die Steinabfuhr aus dem Österreichischen zu halben Teilen durch die Rheinfelder Rheinsgenossen und die Basler Schiffleute auszuüben. Während sich Basel bereit erklärte, diesen Vermittlungsvorschlag anzunehmen, hintertrieben die Rheinfelder Rheinsgenossen diese Regelung, so daß die Angelegenheit im Jahre 1751 auf einen toten Punkt anlangte. Schließlich sprach die österreichische „Repräsentation“ zu Konstanz den Basler Schiffern auf die beweglichen Vorstellungen ihrer Untertanen hin, sie hätten in harter Kriegszeit Leib und Leben für die Herrschaft eingesetzt, die Steinabfuhr im Jahre 1754 überhaupt ab. Wie ließen sich nun die beiden Standpunkte historisch und rechtlich vertreten ? Basel konnte nach altem Herkommen auf das Recht seiner Schiff leute auf dem Rhein- ströme hinweisen, das nun von den Rheinfelder Fischern und in wenig freundnachbarlicher Weise vom Oberamte gebrochen worden sei. Die Freizügigkeit von Handel und Wandel war ein Grundsatz der Erbeinung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Erzhause Österreich* 2); nach ihr durften die Produkte der Natur aus des anderen Teils Landen in das eigene gebracht werden. Demgegenüber behauptete Rheinfelden, daß die Basler Schiffleute kein weiteres Recht als bis an die Wage zu Augst hätten, wogegen die Rheinfelder bis hinunter nach Hüningen ans Käppeli zu fahren befugt seien; sie hätten dem Kaiser in den letzten Kriegen große Dienste geleistet, wären sehr arm und bedürften des Verdienstes. *) Stehlin F., Der Reichensteiner und der Wendelstörfer Hof, eine Baurechnung aus dem 18. Jahrhundert. Basler Jahrbuch 1914. 2) Vgl. die zwischen der alten Eidgenossenschaft (inklusive Basel) mit Kaiser Maximilian erneuerte Erbeinigung (als Ergänzung der Ewigen Richtung und der Erbeinigung mit Erzherzog Sigmund), de dato Baden 7. Februar 1511 mit der Zusicherung freien Verkehrs und Handels ohne neue Zölle und Auflagen in den beidseitigen Gebieten. Eidg. Absch. 3, 2, 1343, Nr. 19.