Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)

88 Roth (Basel), Aus allen diesen Gründen seien die getroffenen Maßnahmen des Oberamtes begründet. Diesen Vorhalten konnte aber Basel den gewichtigen Ein wand entgegenhalten, daß das Oberamt die Rechte der Fischer und der Schiffleute miteinander vermenge: die Rheinfelder „Rheinsgenossen“ seien Fischer und hätten als Waidgenossen (wie sie der Maienbrief nenne) das Recht, bis nach Hüningen ans Käppeli zu fahren — um des Fischens willen. In gleicher Weise sollten die Basler Fischer nicht weiter fahren und fischen als bis nach Augst an die Wage; der von den Rheinfeldern herangezogene „Maienbrief“ regle die Erlaubnis des Fischens, sei eine Fischerordnung und berühre die Schiffleute und die Schiffahrt nicht. Die Rechtsbegehren Basels gingen demnach darauf hinaus: a) der Rheinfahrt der Rheinfelder „Rheinsgenossen“, die man nicht als zunftmäßige Schiffleute anerkennen konnte, wieder Schranken zu setzen; b) das Verbot des Oberamts Rheinfelden betreffend die Steinabfuhr aus den eigenen Gruben im Österreichischen beförderlich aufzuheben und c) den Basler Schiffleuten die verbotene Steinabfuhr auf dem Rheine wieder zu erlauben. Was die Stellung der Rheinfelder Rheinsgenossen anbetraf, so verneinten auch bemerkenswerter Weise die Laufenburger, die Breisacher und die Straßburger Schiffleute, sie als berufsmäßige Schiffer zu betrachten. Basel konnte zudem betonen, daß sich die Laufenburger Schiffleute nie für berechtigt hielten, an Basel vorbeizufahren. Im übrigen hatte Rheinfelden dem im September 1756 dorthin entsandten Basler Lohnherrn Lucas Sarasin zugegeben, daß seine Maßnahmen als Vergeltung für die Anhaltung österreichischer Schiffe in Basel zu betrachten seien und es mit diesen Repressalien die freie Durchfahrt zu Basel zu erzwingen rechne. In dieser schwierigen Situation griff nun Basel zu dem diplomatischen Mittel, auf inoffiziellem Wege seinem nun einmal bezogenen Rechtsstandpunkt im Spiel der Kräfte zum Durchbruch zu verhelfen. Der Geheime Rat entschloß sich, seinen Registrator und Archivar, Daniel Bruckner, in geheimer Mission nach Freiburg zu schicken, um dort einem einflußreichen Mitgliede der Regierung seine Auffassungen darzulegen und mit ihm zu unterhandeln. Die Persönlichkeit, mit der die Fühlung aufgenommen werden sollte, war der Regimentsrat J. S. von Bender, den Joseph Ochs empfohlen hatte. Bruckner wurde mit einem Empfehlungsschreiben an den Genannten ausgestattet und traf am Samstag, den 13. September 1760 in Freiburg ein, wo er sofort in dessen Hause seine Auf­wartung machte. Bruckners Instruktion vom 9. September 1760 war verfaßt und unterzeichnet von seinem Vorgesetzten, Stadtschreiber Dr. jur. Franz Passavant. Sie lautete, daß er „in aller Stille“ nach Freiburg gehen und Herrn von Bender die hiesigen Anliegen vortragen möge. Er solle die vor Jahren dem Herrn von Marschall und der Repräsentationskammer eingereichten Denkschriften sowie einen Auszug aus dem Zoll­vertrag mit Österreich von 1733 einlegen. Er möge vorerst nur Herrn von Benders Meinung erforschen, sich mit niemand anderem einlassen und sich „durchaus vorsichtig und bedachtsam aufführen“. Die nachfolgenden Besprechungen, über die wir durch einen Bericht Bruckners an seine Vorgesetzte Behörde orientiert sind, fanden tags darauf, am Sonntag, den 14. September vormittags zehn Uhr, sowie Montags, den 15. September stattx). Der Basler Abgeordnete konnte seine erste Unterredung mit Herrn von Bender mit dem Hinweis eröffnen, daß man sich in seiner Vaterstadt noch mit Vergnügen an dessen Aufenthalt während des Universitätsfestes erinnere. Bender entgegnete, daß er seinerseits für den warmen Empfang danke und er der Stadt stets wohlgesinnt bleiben werde. Die Liebe und Hochachtung zu Basel hafte noch immer in seinem Herzen, und er wünsche sehr, der Stadt alles Angenehme erweisen zu können. Die Gegenstände, die zu besprechen waren, betrafen: a) Die Begehren der Rheinfelder, auf Schiffen und Weidlingen Personen und Güter durch Basel durchzufahren, wie wenn sie zünftige Schiffleute wären. *) *) St.-A. Basel, Österreich A 3.

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