Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VIII. Kunstgeschichte - 78. † Hermann Egger (Graz): Das päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert
488 Egger, von der Lage des Kanzleigebäudes und der Anordnung seiner Räumlichkeiten zu erreichen. Seine Ausführungen, in der Einleitung zu seiner monumentalen Monographie über den Appartamento Borgia veröffentlicht 1), beanspruchen schon aus methodischen Gründen besonderes Interesse, weil sie in erster Linie von den Diarien des päpstlichen Zeremonienmeisters Johannes Burckard ausgingen. Trotz der langwierigen und mühseligen Untersuchungen ergaben sich nur wenige sichere Feststellungen, dagegen verblieben, wie Ehrle selbst betonte, genugsam Unklarheiten zurück. In erster Linie war die Unzulänglichkeit des vorhandenen Quellenmaterials daran schuld. Während für den Appartamento Borgia genaue Pläne zur Verfügung standen, die nach der Untersuchung des Mauerwerkes durch den mit der Restaurierung betrauten Architekten Conte Francesco Vespignani eine wertvolle Ergänzung erfuhren, lagen für das Kanzleigebäude keine Grundrisse vor. Als man im Jänner 1609 mit seinem Abbruch einsetzte, erregte das baufällige Objekt mit seinen kahlen Kanzleiräumen kein Interesse mehr, um eine Grundrißaufnahme seiner Geschosse zu rechtfertigen. Nach einer 17jährigen Unterbrechung stellte Wilhelm v. Hofmann in seinen grundlegenden „Forschungen zur Geschichte der kúriaién Behörden vom Schisma bis zur Reformation“ die spärlichen Belege für die Unterbringung einzelner Ämter während des 15. Jahrhunderts zusammen 2). Für den Zeitpunkt ihrer Verlegung nach dem apostolischen Palaste vermochte er jedoch keine näheren Angaben zu erbringen 3). Trotz seiner langjährigen, so verdienstvollen Untersuchungen kam er nicht über das folgende Ergebnis hinaus: „Demnach ist die in der späteren Litteratur öfters vorkommende Nachricht, daß schon Innocenz VIII. dem Amt einen eigenen Palast gebaut habe, wohl unzutreffend.“ Zahlreiche Unklarheiten in wesentlichen Fragen, vor allem bezüglich der Anzahl der Geschosse des Kanzleigebäudes, der Unterbringung der einzelnen Abteilungen der Camera apostolica, der Stiegenanlagen, sowie der Zugänge vom alten Palaste, schließlich betreffs der Empfangsräume für fremde Fürstlichkeiten bestärkten mich schon vor zwei Jahrzehnten in dem Entschluß, das gesamte einschlägige Quellenmaterial, soweit es für die Baugeschichte des Kanzleigebäudes in Betracht kommt, systematisch vorzunehmen und kritisch zu überprüfen. In erster Linie hatte ein Umstand immer wieder alle Untersuchungen über das Kanzleigebäude beeinflußt, nämlich das allzu starre Festhalten an der Annahme, daß sich das Atrium von Alt-St. Peter als eine ausgesprochene Quadriportikusanlage bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts erhalten hätte. Ich bin an anderer Stelle auf die prinzipielle Frage des näheren eingegangen, ob es überhaupt je zu einem vollständigen Ausbau derselben gekommen war, und habe dabei alle Bedenken vorgebracht, die gegen die bisherige Auffassung sprechen. Ein weiteres erschwerendes Moment bildete der Mangel eines verläßlichen Grundrisses des Atriums und seiner engeren Umgebung. Mit Ausnahme einer flüchtigen Aufnahme Baldassare Peruzzis (Uffizi, dis. arch. n. 11), die in die erste Periode seiner Tätigkeit am Neubau von St. Peter fällt und bedauerlicherweise wichtige Maßangaben nicht enthält, war man für das ganze 16. Jahrhundert lediglich auf den von Natale Bonifazio da Sebenico gestochenen Plan des Tiberius Alpharanus angewiesen, der sich gerade für das Atrium und die Vorbauten als eine schematische Rekonstruktion erweist. An dieser betrüblichen x) Ehrle F. S. J. e Stevenson E., Gli affreschi del Pinturicchio nelTAppartamento Borgia del Palazzo Apostolico Vaticano. Roma 1897, p. 23 ff. 2) Hofmann W. v., II (1914), S. 130 f. 3) So beschränkte er sich bei dem vorher ,,in loco apud S. Marcum“ untergebrachten Registrum supplicationum auf die Bemerkung: „später, wohl seit Sixtus IV., im Vatikan“. Fast gleichlautend äußerte er sich in bezug auf das Reg. bullarum: „Seit Sixtus IV. wohl im päpstlichen Palast.“ Bezüglich der Dataria apóst, drückte er sich besonders vorsichtig aus: „Sie war wahrscheinlich im apostolischen Palast untergebracht.“