Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805
Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich. 421 wie möglich in drei aufeinanderfolgenden Transporten nach Wien zu senden. Gleichzeitig wurde das Münzamt in Kremnitz durch einen Eilboten angewiesen, die dort befindlichen schweren Münzen in zwei Abteilungen ebenfalls nach Wien abgehen zu lassen und außerdem der Faktor Habermayer aufgefordert, bei der schleunigsten Weiterbeförderung dieser Gelder von Preßburg aus Unterstützung zu leisten *). Wrbna, der unterdessen auch nicht untätig geblieben war, hatte sich in der Voraussetzung, daß die Gelder von Teschen und Olmütz früher als aus den ungarischen Bergstädten in Wien eintreffen würden, deshalb an den Hofkammerpräsidenten gewendet, was die Zustimmung des Kaisers gefunden hat. Auch dieser beauftragte Zichy, „die Wägen mit der Reservekasse bis Olmütz vorrücken zu lassen“, . . . „um auf alle Fälle gefaßt zu sein“ * 2). Hofrat von Barbier war inzwischen aus Holitsch nach Wien geschickt worden, um hinsichtlich der durch den Geheimartikel übernommenen Kontributionsablösung mit den Franzosen zu verhandeln. Die Intentionen, die den Kaiser bei diesen Verhandlungen leiteten, kommen klar und deutlich in der Resolution vom 5. Jänner 1806 zum Ausdruck, wo er Wrbna eröffnet, „daß, so erwünschlich es auch ist, die Zahlung auf die für die Finanzen vorteilhafteste Art einzurichten, doch bei einer etwa entstehenden Kollision zwischen diesem Vorteil und dem noch weit größeren der baldigen Räumung der Erbländer, letzterer vorzuziehen und alles sorgfältig zu vermeiden sei, was nur im geringsten zur Verzögerung der Evakuation beitragen könnte“ 3). Da der Kaiser den erwarteten Bericht Barbiers über den Erfolg der Verhandlungen am 8. Jänner 1806 noch nicht in Händen hatte, fürchtete er, „daß sich die Sache etwa an dem späteren Eintreffen jener Million 4) stoße, die, weil sie in Neusohl nicht vorrätig ist, erst von Wieliczka nach Wien verschaffet werden muß“. Wrbna erhält daher den Auftrag, „die abgängige Million in Konventionsmünze bei Privaten aufzubringen, welches um so leichter möglich sein dürfte, als die Geldwägen von Wieliczka schon seit einigen Tagen im Zuge nach Wien begriffen sind, und sohin jeder, welcher zur Zusammenschießung der erwähnten Summe beiträgt, versichert sein kann, seine Befriedigung in Konventionsmünze binnen zwei längstens drei Wochen zu erhalten“ 5). In Befolgung dieses kaiserlichen Auftrages wendet sich daher Wrbna am 10. Jänner 1806 mit dem hier wiedergegebenen Schreiben an die Wechselhäuser Geymüller & Co., Fries & Co. und Arnstein & Eskeles: „Da .. . für verschiedene von den Franzosen abgegebene Aerarialeffekten eine Summe von ungefähr 1 Million Franken zu zahlen (ist), so werden dieselben hiemit aufgefordert, nach ihrem bisher bewiesenen patriotischen Diensteifer sowohl die schweren Gold- und Silberspezien, die sie selbst besitzen, herzuleihen, als auch soweit es zur Ergänzung der Summe nötig ist, andere Wechsler, Großhändler und Particuliers die derlei Spécién besitzen, zu derlei patriotischen Darleihen jedoch mit Vermeidung allen Aufsehens aufzumuntern. Wobei denselben die Zusicherung hiemit erteilt wird, daß vor Verlauf von 14 Tagen der Ersatz in den nämlichen Spécién, in welchen das Darleihen geschieht, von dem k. auch k. k. Aerarium werde geleistet werden 6).“ Der Kaiser hatte richtig gesehen. Denn während noch sein Kurier mit dem ebenerwähnten Auftrag an Wrbna unterwegs war, meldeten Liechtenstein und Gyulay, daß die Franzosen erst dann abmarschieren werden, „wenn von den bar abzuführenden 8 Millionen Franken eine Million von Wiener Wechselhäusern und Particuliers einstweilen erlegt und wenigstens eine Rimesse noch vor dem Abmarsche der Truppen in die französische Kriegskasse ganz eingeliefert wird . . .“. Der Kaiser erwiderte hierauf mit seiner Resolution vom 11. Jänner 1806, daß die Ankunft der Geldtransporte „keineswegs aus Mangel sachdienlicher Vorkehrungen, sondern durch Elementarzufälle“ — man war ja mitten im tiefsten Winter — x) LHK, Nr. 811, Bericht Leitners an Wrbna, ddo. Neusohl 5. Jänner 1806. 2) KFA, Fasz. 76 a, Note mit Resolution vom 7. Jänner 1806. 3) KFA, Fasz. 76 a, Resolution auf Note vom 5. Jänner 1806. 4) Es handelt sich um jene Million, die für den Rückkauf der Aerarialgüter zu zahlen war. 5) KFA, Fasz. 76 a, Handschreiben des Kaisers, ddo. Holitsch, 8. Jänner 1806. 6) LHK, Nr. 774.