Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz. 77 die beiden ältesten Urkunden des ganzen Bestandes. Sie sind im Salzburger Urkundenbuch abgedruckt, nach Originalen, die in München im bayrischen Hauptstaatsarchiv erliegen x). Es handelt sich also bei unseren Urkunden um Zweitstücke, die vermutlich von vornherein gleichzeitig für die ,,cella Clocniz“ oder, was bei der ersten Urkunde vielleicht wahrschein­licher ist, für die Pfarre Neunkirchen ausgestellt worden sind. Ein genauer Vergleich unserer, also der Gloggnitzer Stücke, mit jenen in München erliegenden, also den Formbacher Exem­plaren, zeigt formale (Diktat und Orthographie) und sachliche Abweichungen (Güter und Zeugen). Ich möchte gleich hier bemerken, daß die Abschriften dieser Urkunden in den beiden im Gloggnitzer Archiv erhaltenen Copialbüchern aus dem Anfang des 15. und des 18. Jahrhunderts (siehe unten S. 87 ff.) jenen Wortlaut aufweisen, den die Gloggnitzer Originale haben. Die unleugbare Tatsache von Ausfertigungen von je zwei Exemplaren dieser beiden ältesten Urkunden darf methodisch auch für die anderen Stücke verwertet werden! So wohl auch beim drittältesten Stück unseres Bestandes, dem Mautprivileg Herzog Leopolds VI. für Formbach vom Jahre 1210. Zunächst möchte man annehmen, daß für den Abdruck in den Mon. Boica IV (1765), wie für die übrigen dort gedruckten Urkunden, der Hinweis im Vorwort gilt, wonach sie ,,ex autographis“, u. zw. ,,ex tabulario Formbaeensi“, genommen sind (p. 5). Das heißtalso, das Original befandsich im Archiv des 1803 aufgehobenen Klosters Formbach. Auch A. von Meiller in seinen Babenberger-Regesten (1850), S. 106, Nr. 90, übernimmt diese Angabe (,,ex orig.“). Ob er das Original wirklich eingesehen hat, ist nach dem Folgenden zu bezweifeln. Eine Anfrage beim bayrischen Hauptstaatsarchiv, dem ich für mehrfache Auskünfte herzlich dankbar bin, ergibt nämlich, daß sich ein Original dieser Urkunde dort nicht findet; man nimmt an, daß es ,,in den Wirren der Säkularisation zu Verlust gegangen“ ist. Zweifellos ist aber auch diese Urkunde in doppelter Ausfertigung ausgestellt worden. Schon J. Hormayr hat in seinem Werk „Wien, seine Geschicke und seine Denkwürdigkeiten“, Abt. I, Band 1 (1823), S. XLIX sq., die gleiche Urkunde abgedruckt und dazu vermerkt: „aus dem k. k. Hausarchiv“. Meiller, a. a. O. bezeichnet dies als „irrige Angabe“. Und doch stimmt sie! Denn in dem bereits (siehe oben S. 57, Anm. 4) erwähnten Archivindex von 1790 (also aus einer Zeit, in der das Mutterkloster Formbach noch be­stand!) ist diese Urkunde verzeichnet und daneben steht mit späterer Schrift (wie bei zwei anderen Stücken): „Das Original ist den 6. April 1812, Nr. 230, an die St. G. Admaon. für das k. k. geheime Hof- und Hausarchiv eingesendet worden. Adam.“ Dort also hat Hormayr das Original gesehen. Die Urkunde aber ist, wie der Befund lehrt, wieder an die Herrschaft Gloggnitz rückgesendet worden. Der Beweis für die Richtigkeit dieser Annahme ergibt sich daraus, daß Wortlaut und Schreibweise im Druck Hormayrs völlig übereinstimmen mit dem Original des Gloggnitzer Archivs (beachte besonders die Schreibweise „uuruart“ gegenüber „furfart“; bei den Zeugen haben Mon. Boica und Meiller aus den zwei Personen „Wikardus dapifer“ und „Wighardus de Cebingen“ eine gemacht!). Ein bisher völlig unbekanntes Stück stellt die Urkunde Nr. 4 dar. Der Streit zwischen den Klöstern Formbach (Gloggnitz) und Vorau ging schon geraume Zeit um die Kirchen St. Peter (— Mönichwald), St. Jakob (im Walde) und St. Margaretha (= Wenigzell). Er reicht letzten Endes zurück in die Zeit der Bestiftung der beiden Klöster in dieser Gegend, Formbachs um 1140/50 durch die Grafen von Formbach2), Vorau durch die steirischen Markgrafen bei der Gründung 1163 3). Dabei geht der ganze Besitz hier zurück auf die alten Grafen von Formbach-Pütten, deren Besitznachfolger ja die Traungauer waren. Im Grün­dungsjahre Voraus, 1163, hatte Erzbischof Eberhard von Salzburg dem Abt Wernhard und dem Kloster Formbach die St. Peterskirche in Mönichwald übergeben (auf dem Gut des verstorbenen Grafen Ekbert III.) und sie auf Bitten des Markgrafen Otakar zur Pfarre er­») SUB. II, Nr. 135 und 246. 2) Steirisches Urkundenbuch (in Hinkunft StUB.) I, Nr. 195 und 287. 3) Ebenda Nr. 479; Bestätigung durch Erzbischof Konrad II. von Salzburg vom Jahre 1168: ebenda Nr. 503 = SUB. II, Nr. 386.

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