Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

78 Lechner, hoben, mit genau angegebenen Grenzen 1). Diese Kirche und Pfarre Mönichwald wird dem Kloster Formbach im Jahre 1179 durch Erzbischof Konrad III. neuerdings bestätigt2). 1168 aber hatte Eberhards Nachfolger, Erzbischof Konrad II., das von Markgraf Otakar gegründete Stift Vorau samt seinen Grenzen bestätigt, die Schenkung der Pfarren Vorau und Dechantskirchen beurkundet und die Grenzen der Pfarre Vorau ausgezeigt 3). Um diese beiden Pfarrsprengel gab es viel Streit, mit den Eigenkirchenherren der darin gelegenen Kirchen St. Jakob und Wenigzell und mit dem die Jurisdiktion darüber habenden Stift Formbach 4). Es kam zum Prozeß zwischen den beiden Klöstern, in dem wir päpstliche und erzbischöfliche Entscheidungen aus den Jahren 1214, 1216 und 1217 kennen 5). Aus unserer nun zu behandelnden Urkunde Nr. 4 des Papstes Innozenz III. vom Jahre 1212 erfahren wir nun von einer ersten Entscheidung in diesem Streit, die durch den Kardinaldiakon Petrus Duacensis erfolgt ist 6). Dabei werden die geistlichen Vorstände der beiden Klöster nur mit den Anfangsbuchstaben des Namens angeführt; aber wir lernen damit zwei Personen kennen, die in den bisher bekannten Abt-, bzw. Propstreihen nicht auf­scheinen. Nach dem päpstlichen Spruch sollte Formbach in ungestörtem Besitz der Kirchen St. Peter (Mönichwald) und St. Jakob (im Walde), Vorau hingegen in jenem von St. Marga­retha (Wenigzell) bleiben. Der Papst beauftragt die Äbte von Heiligenkreuz und Reun, für die Einhaltung dieses Spruches zu sorgen, jede weitere Appellation wird abgelehnt. Aber die Vorauer ruhten nicht und das Ende war die Entscheidung von 1216/17, wonach alle drei genannten Kirchen als Filialen von Vorau erklärt wurden. Die von Formbach vorgewiesene Urkunde Erzbischofs Eberhard I. von 1163 wurde als Fälschung erklärt, sie sollte vernichtet werden! Nun aber erliegt diese Urkunde im Stiftsarchiv Vorau; sie wird übereinstimmend als echt erklärt, aber ebenso angenommen, daß sie bei der Entscheidung des Streites an das sieg­reiche Vorau ausgeliefert wurde 7). Das aber ist nicht richtig! Denn ein Blick in den von mir bereits genannten Index des Gloggnitzer Herrschaftsarchivs von 1790 ergibt, daß jene Urkunde damals noch in diesem Archiv lag; eine Anmerkung dabei besagt, daß sie mit 15 anderen Urkunden, die alle die Pfarre Mönichwald betreffen, im Jahre 1803 an die Staats­güteradministration ausgeliefert wurde. Von dort aber wurde sie nach Vorau abgegeben! Daß es sich um das gleiche Stück handelt, das 1790—1803 noch in Gloggnitz erlag, ergibt sich einwandfrei daraus, daß es, wie mir der Hochw. Stiftsarchivar von Vorau bestätigt, in dorso die Nr. 74 trägt, eben jene, die sie bei der Inventarisierung von 1790 in Gloggnitz erhalten hatte 8)! Damit ist zugleich ein Beispiel dafür gegeben, wie die Staatsgüteradmini­stration am Anfang des 19. Jahrhunderts über Archivalien verfügte! !) StUB. I, Nr. 477 = SUB. II, Nr. 373 =» Mon. Boica IV, S. 134 ff. 2) StUB. I, Nr. 596 = SUB. II, Nr. 418 - Mon. Boica IV, S. 138 f. 3) StUB. I, Nr. 503 - SUB. II, Nr. 386. 4) Vgl. darüber jetzt H. Pirchegger, Beiträge zur älteren Besitz- und Rechtsgeschichte steirischer Klöster, Zeitschrift des historischen Vereines für Steiermark 1947, Sonderabdruck S. 6 ff. 6) StUB. II, Nr. 126; ebenda Nr. 143 = SUB. III, Nr. 694; StUB. II, Nr. 145 = SUB. III, Nr. 702. 6) Er ist zum erstenmal als solcher unterschrieben 1212 III 15 (Eubel, Hierarchia cathol. I, 4). 7) Vgl. Martin in Anmerkung zur Urkunde: SUB. II, Nr. 373 und Pirchegger, a. a. O. S. 9 f. 8) Bei dieser Gelegenheit seien auch über die Bestätigungsurkunde für Mönichwald durch Erzbischof Konrad III. von 1179 noch einige Worte gesagt. Die Urkunde war 1790 nicht mehr im Propsteiarchiv Gloggnitz; denn sie ist in dem oftgenannten Index nicht verzeichnet. Sie ist verschollen. F. Martin hat sie im SUB. (II, Nr. 418) nach einem Formbacher Copialbuch aus dem 15. Jahrhundert (HStA München, Formbacher Lit. Nr. 3) abgedruckt; die Mon. Boica IV, S. 138, Nr. 9, hingegen wohl nach dem damals noch vorhandenen Original im Kloster Formbach; Zahn, StUB. I, Nr. 596, druckt den Mon. Boica nach. Interessant dabei ist noch folgendes: der Druck in Mon. Boica hat bei der Grenzbeschreibung der Pfarre: ,.inter rivulos — bach et Schwarzen Lauenz.. ..“; d. h. der eigentliche Bachname ist ausgeblieben. Zahn a. a. O. druckt das nach und ergänzt sinngemäß ,,Sulz“bach. Das hat auch die copiale Vorlage aus dem 15. Jahrhundert für den Abdruck Martins, a.a. O. In dem Copialbuch von 1407 des Gloggnitzer Archivs, auf das ich später zu sprechen komme, aber steht statt dessen „Wizenbach“ (ebenso wie unter den mit­zeugenden Pfarrinsassen noch ein Gerungus genannt wird, der in den bisherigen Drucken ausgelassen ist). Auf die Topographie des Gebietes und eine Auseinandersetzung mit Pirchegger a. a. O. habe ich hier nicht

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