Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 38. Leo Santi faller (Wien): Die Preces primariae Maximilians I. Auf Grund der Maximilianischen Registerbücher des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Preces primariae Maximilians I. 583 Die Textanordnung ist alphabetisch nach den Orts-, bzw. Heiligennamen der kollations­berechtigten kirchlichen Anstalten, an welche die Preces-Mandate gerichtet waren. Die einzelne Eintragung ist sehr einfach gehalten und gibt den Namen des Prezisten sowie den Namen des Kollationsberechtigten und meist auch die Datierung etwa in folgender Form: Pro Johanne Hof man clerico Coloniensis diocesis ad collationem decani sancti Gereonis Coloni - ensis, Dordraci quinta maii (föl. 76) oder eine Eintragung des Nachtrages: Pro Johanne Zoch presbitero Brixinensis diocesis ad collationem decani et capituli ecclesie collegiate in Inichen Brixinensis diocesis, Bruxellis tercia januarii LXXXVII0 (fol. 91). Die erbetene Pfründe wird nur selten angegeben, etwa in der Form ad prehendam, pro prebenda laicali, ad canonicatum et prehendam ecclesie collegiate BMV., daz sy die in das Kloster nemen u. dgl. Die Tages­datierung ist regelmäßig in durchlaufender Zählung, ganz ausnahmsweise nach dem Heiligen­kalender angegeben. Die Jahresdatierung fehlt bezeichnenderweise bei den Eintragungen der ersten Anlage, also für das Jahr 1486, meistens, denn da die Jahresangabe ein für allemal an der Spitze des Registers angebracht war, konnte ihre stetige Wiederholung mit Recht für überflüssig angesehen werden; dagegen aber findet sich die Angabe des Jahres regelmäßig bei den Nachträgen. Diese im Preces-Register von 1486 beliebte Art der Textanordnung ist sehr verwandt mit den Eintragungen des Preces-Registers Ludwigs des Bayern vom Jahre 1322—1324, wo es z. B. heißt: Item preposito decano et capitulo ecclesie S. Pauli in Halberstat pro Cunrado de Julcenem pro canonicatu et prebenda x); der Unterschied gegenüber dem Register von 1486 besteht lediglich darin, daß im Ludwig-Register der Name des Kollationsberechtigten zuerst steht und daß in den meisten Fällen die Art der Pfründe angegeben ist. Diese sehr verwandte Art der Eintragung in den beiden zeitlich mehr als 160 Jahre auseinanderliegenden Registern und die Tatsache, daß das im Wittelsbacher-Archiv aufbewahrte Ludwig-Register dem Verfasser des maximilianischen Registers kaum bekannt gewesen sein dürfte, läßt vermuten, daß wir es hier doch auch mit einer lebendigen Kontinuität zu tun haben und daß es daher auch in der Zwischenzeit, insbesondere im 15. Jahrhundert, Preces-Sonderregister dieser Art gegeben haben dürfte. Der erste Teil des Kodex, der die fol. 1—67 umfaßt, ist eine nahezu wörtliche Abschrift des zweiten Teiles. Auch die Titelüberschrift auf fol. 1 ist wörtlich von Teil II, fol. 68, über­nommen; nur ist die in Teil II in Ziffern angegebene Jahreszahl in Teil I in Worten wieder­gegeben. Im übrigen aber sind die in Teil II ausgestrichenen oder mit dimisit bezeichneten Eintragungen ausgelassen, dagegen aber vielfach neue hinzugefügt worden. Dieser I. Teil ist in den Jahren 1491—1492 angelegt und bis 1496 mit Nachträgen versehen worden. Geschrieben ist der ganze I. Teil von einer einzigen gleichmäßigen Hand, die aber nicht mit der des Schreibers von Teil II identisch ist. b) Der Papier-Kodex (1508?) * 2). Der Kodex hat die Größe 205x310 mm, besteht aus Lagen, meist in der Form von Sexternien, und zählt insgesamt 239 Blätter mit moderner Bleistiftfoliierung. Die Beschriftung reicht bis fol. 194; die weiteren 45 Blätter sind unbeschrieben. Das Papier trägt das Wasser­zeichen des Doppeladlers mit Krone. Gebunden ist der Kodex in einen gepreßten Renaissance­lederband. Am Rücken steht, wohl noch von einer Hand des 16. Jahrhunderts, Rotulus des Registers gewesen sei. Anschließend an unsere Edition des Registers wird die ganze Nachtragsnotiz auf S. 631 abgedruckt. Nun ergibt aber die leicht durchzuführende Vergleichung der Angaben dieser Notiz mit den Eintragungen des Registers EE, daß tatsächlich sämtliche Preces nun gerade in unserem Preces- Register „stehen“. Demnach kann das Preces-Register EE von 1486 nicht identisch mit dem „meister Arnolt register“ sein. J) Oefele, Scriptores 2, S. 736. 2) Vgl. Senkenberg S. 48; Feine S. 19, Anmerkung 2.

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