Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
IV. Quellen und Quellenkunde - 38. Leo Santi faller (Wien): Die Preces primariae Maximilians I. Auf Grund der Maximilianischen Registerbücher des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs
582 Santifaller, in Fällen, in denen man für die Preces primariae solche Spezialregister angelegt hat, darf man wohl eine gewisse Vollständigkeit der Eintragung annehmen. Das älteste uns überlieferte Sonderregister für Preces primariae stammt von Ludwig dem Bayern, wurde vom kaiserlichen Notar Berthold von Tuttlingen in den Jahren 1322—1324 geführt und reicht in Nachträgen desselben Notars bis 1327; es enthält 236 ganz kurze, meist undatierte Eintragungen von Preces-Mandaten, die lediglich den Namen der betreffenden kirchlichen Anstalt und des Prezisten bieten x). Von den folgenden Königen sind keine Preces-Sonder- register überliefert. Die geschlossene Reihe der Sonderregister (Rotuli nominationum) über Preces primariae beginnt mit Friedrich III., bzw. mit Maximilian I. * 2). 2. Über die Preces-Register Maximilians I. Von Maximilian I. sind zwei Sonderregister für Preces primariae in der Abteilung Reichsarchiv des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien überliefert: es sind dies der Pergament- Kodex EE aus der Gruppe der Reichsregisterbücher und der Papier-Kodex (Rotulus nominationum) aus der Gruppe der Preces-Register. a) Der Pergament-Kodex EE (I486) 3). Der Kodex hat die Größe 265x270 mm und besteht aus Lagen verschiedener Art, Binien, Ternien, Quaternien und Quinternien, ja vielfach, insbesondere im zweiten Teil, ist sogar Bogen an Bogen gereiht; außerdem sind später beim Binden an drei Stellen Papierbogen, bzw. Lagen verschiedener Größe als fol. 64—67, 71—72 und 80—83 eingefügt worden. Insgesamt zählt der nachträglich in Leder gebundene Band 116 Blätter mit moderner Bleistift- foliierung. Der Kodex besteht aus zwei Teilen, die erst später zu dem einen Band vereinigt wurden. Der ältere, zweite Teil, umfassend fol. 68—116, hat auf fol. 68r, also auf seiner ersten Seite, folgende Aufschrift: Registrum 'primariarum precum que emanaverunt a Romanorum rege domino Maximiliano Austrie archiduce Burgundié duce etc. de anno Domini M°CCCCLXXXVIi0. Er enthält demnach, und wie sich auch aus den meist datierten Eintragungen ergibt, die Preces primariae im Anschluß an die am 16. Februar und 9. April 1486 erfolgte Wahl und Krönung Maximilians I. zum deutschen König. Der eigentliche Hauptteil und Grundstock des Registers, enthaltend nahezu sämtliche Preces-Akte des Jahres 1486, ist von einer einzigen Hand sichtlich in einem Zuge sehr gleichmäßig und sorgfältig noch im Jahre 1486 angelegt worden. Anschließend folgen wohl von derselben Hand Nachträge bis zum Jahre 1488. Der Verfasser, bzw. Schreiber dieses Registers konnte bis jetzt nicht festgestellt werden 4 *). *) Das Preces-Sonderregister Ludwigs des Bayern ist herausgegeben in Andreas Felix Oefele, Rerum Boicarum Scriptores 1, Augusta Vindelicorum, 1763, S. 735—740, unter dem Titel Libellus primariarum precum et alimoniarum a Ludovico caes. collatarum anno Christi MCCCXXII, regni X. und darnach wiederabgedruckt bei Würdtwein, Subsidia 2, S. 8 ff.; vgl. dazu Bresslau, Urkundenlehre 1, 134 f., und Wilhelm Erben, Berthold von Tuttlingen, Registrator und Notar in der Kanzlei Kaiser Ludwigs des Baiern, nach seinen Werken dargestellt (Denkschriften der phil.-hist. Klasse der Akademie der Wissenschaften in Wien, 66. Bd., 2. Abh., 1923), insbesondere S. 31—48, 106—110. 2) Vgl. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs 1, Wien 1936, S. 314. Das dort angeführte Register Friedrichs III. konnte seit der während des Krieges erfolgten Bergung nicht wieder aufgefunden werden. 3) Vgl. Heinrich Christian Senkenberg, De iure primarum precum regum Germaniae imperatorumque induito papali haud indigente Tractatus, Frankfurt a. M. 1784, S. 47 f.; Wilhelm Bauer, Das Register- und Konzeptwesen in der Reichskanzlei Maximilians I. bis 1502 (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 26, 1905) S. 251; Feine S. 19, Anmerkung 2. 4) Bauer, Registerwesen, S. 251, nimmt auf Grund der von anderer Hand auf fol. 116 nachgetragenen Notiz „die all sten in meister Arnolt register nicht“ an, daß dieser Meister Arnold der Verfasser, bzw. Schreiber