Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick

Schwe izerisches A rchivwesen. 45 Archivalisch gesehen ist die wichtigste Frage jene nach dem Schicksal und der heutigen Rechts­natur des st. gallischen Stiftsarchivs 1). Wenn es den helvetischen Zentralbehörden nicht gelungen war, die von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Aufhebung aller schweizerischen Klöster durchzuführen, so besteht insofern eine Ausnahme, als der junge Kanton St. Gallen nur ins Leben treten konnte, wenn das Kloster des heiligen Gallus auf seine landesherrlichen Rechte in der ,,alten Landschaft“ und im Toggenburg verzichtete, da gerade diese Lande gewissermaßen das Kerngebiet des jungen republikanischen Gemeinwesens ausmachten. Da der letzte Fürstabt von St. Gallen, Pankraz Forster, die unbedingte Aufrechterhaltung der Territorialherrschaft verlangte, so wurde durch diese verhängnisvolle Einstellung auch die Existenz des Klosters als einer rein geistlichen Institution in Frage gestellt, und die Entwicklung führte schließlich zur definitiven Aufhebung der Abtei. Die Aussichten auf eine Wiederherstellung derselben schwanden dahin, als auch nach dem Wiener Kongreß die vom Abt betriebene Restitution nicht gelang. So erhob sich die Frage nach dem Verfügungsrecht über das Stiftsarchiv St. Gallen. Die Bestände waren 1798 beim Einbruch der Franzosen nach Deutschland geflüchtet worden, zuerst nach Mehrerau bei Bregenz, dann nach dem Kloster St. Mang in Füssen am oberen Lech, schließlich nach Imst in Tirol. 1804 kam das Stiftsarchiv nach St. Gallen zurück. Seine definitive Rechtsstellung auszumitteln bereitete große Schwierigkeiten, da sich der katholische Kantonsteil energisch für das Archiv einsetzte, indem den Katholiken auch ein großer Teil des ehemaligen Klostervermögens zu gesonderter Verwaltung übergeben worden war. Tendenzen, das Stiftsarchiv in einen weltlichen und geistlichen Teil zu zerlegen, kamen glücklicherweise nicht zur Ausführung. Sie wurden aus wissenschaftlichen Gründen nament­lich von dem ehemaligen St. Gallér Mönch Ildefons von Arx grundsätzlich abgelehnt. Die Lösung wurde so gefunden, daß das Stiftsarchiv als gemeinsames Eigentum des Kantons St. Gallen und des dortigen katholischen Konfessionsteils bezeichnet wurde, welch letzterer durch den ,,Katholischen Administrationsrat“ des Kantons St. Gallen vertreten ist. Der Kleine Rat des Kantons St. Gallen, d. h. die oberste Exekutivbehörde, faßte den offiziellen Standpunkt 1822 in folgenden Worten zusammen: ,,Das alte, aus den Zeiten des fürstlich­st. gallischen Stiftes herrührende und bis zu dessen Auflösung reichende Archiv soll für den Staat und für die katholische Administration ein gemeinschaftliches, untrennbares und unveräußerliches Eigentum verbleiben“. Wenn wir in der gesamten Schweiz sonst beobachten können, daß die Archive aufgehobener Klöster und Bistümer von der Staatsgewalt zuhanden genommen worden sind, so bietet die in St. Gallen getroffene Lösung etwas durchaus Neues. Die außerordentlich reichen Bestände des Stiftsarchivs St. Gallen enthalten auch die Archivalien der 1555 dem Kloster inkorporierten Abtei St. Johann im Thurtal sowie ältere Bestände des einstigen Chorherrenstiftes Ittingen im Thurgau (Papsturkunden und Generalia). Ein für den Historiker wichtiger Bestandteil ist auch das Archiv der schweize­rischen Benediktiner-Kongregation, deren Vorsitz der Fürstabt von St. Gallen seit ihrer Gründung im Jahre 1602 bis zum Untergang des Stiftes führte. Der Kanton Aargau wurde 1803 ins Leben gerufen und setzte sich aus den ehemals bernischen Untertanengebieten, aus dem bisher österreichischen Fricktal und aus den gemein­eidgenössischen Landvogteien der Grafschaft Baden und der Freien Ämter zusammen. Es waren Landschaften, die keine gemeinsame historische Tradition aufwiesen, die sich aber im 19. Jahrhundert überraschend schnell zu einem Kanton mit bewußtem Staatsgefühl zusammenfanden. Die Bestände des aargauischen Staatsarchivs beschlagen daher diese drei Gebietsgruppen, denen von ihren früheren Herren die Dokumente herausgegeben wurden. Bestände von gemeineidgenössischem Charakter stammten aus dem Landvogteischloß zu Baden, das allerdings durch einen Brand von 1555 verheert worden war 2). Der umfang­x) Vgl. oben die Literatur zum Stiftsarchiv St. Gallen. 2) Emil Welti, Die eidgenössischen Abschiede des aargauischen Staatsarchivs. In: Argovia, Jahres­schrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau, 3. Bd., Aarau 1864, S. 322—346. — Johann

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