Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 21. Ivan Dujcev (Sofia): Die „Responsa Nicolai I papae ad consulta Bulgarorum“ als Quelle für die bulgarische Geschichte

358 Dujéev, (C. 69) ? Soll sich derjenige, dem Blut aus Mund oder Nase fließt, deshalb von der Kommunion enthalten (C. 70) ? Wieviele Tage nach der Geburt des Kindes hat die Frau das Recht in die Kirche einzutreten (C. 73) ? Ferner, ob sie einen verheirateten Priester dulden und ehren, oder aber verjagen sollen (C. 77) ? Ob man von einem ehebrecherischen Priester die Kommunion empfangen soll oder nicht (C. 78) ? Was ist zu tun, wenn bei einem Gebete die Nachricht über einen plötzlichen Feindangriff kommt und das Gebet nicht mehr vollendet werden kann (C. 81) ? Wie muß man die Aufständischen gegen das Christentum — die eine freiwillige Buße zu verrichten bereit waren, aber von den byzantinischen Priestern davon abge­halten wurden — behandeln (C. 85) ? Ist es eine Sünde (peccatum), eine Witwe zu zwingen, den Schleier zu nehmen (C. 94) ? Darf man für die im Heidentum gestorbenen Eltern beten (C. 95) ? Ist es einem Christen erlaubt, mit einem Heiden zu jagen (C. 98) ? Soll man den Selbstmörder beerdigen (C. 105), soll man für ihn ein Opfer bringen (C. 106) ? Ist es erlaubt, einen Christen in der Kirche zu beerdigen (C. 107) ? Soll der in der Schlacht Gefallene in seine Heimat zurückgebracht werden (C. 108) ? An welche Leute darf man Almosen geben (C. 109) ? Muß ein Heide, der die Bekehrung verweigert, mit Gewalt dazu gezwungen werden (C. 110) ? Es scheint, daß zur Zeit der Bekehrung in Bulgarien islamische Prediger, vielleicht aus dem Lande der Khosaren eingedrungen waren*). Sie hatten auch muhammedanische Bücher mitgebracht. Was sollte man jetzt mit diesen Büchern tun ? Fragten die bulgarischen Abgesandten den Papst (C. 111). Wie soll man diejenigen — fragten sie ferner —, die von einem Juden, von dem man nicht festgestellt hatte, ob er Christ oder nicht wäre, getauft waren, behandeln (C. 112) ? Und schließlich, was ist mit demjenigen zu tun, der zu predigen versucht (C. 113)? Eine ganze Reihe von Fragen bezogen sich auf die kirchlichen Feiern und Fasten. Eine besondere Frage war in bezug auf die Quadragesima (C. 8). Ist es erlaubt ,,in quadra­gesima maiori“ täglich die Kommunion zu empfangen (C. 9)? Darf man sich am Samstag und Sonntag mit irgendeiner Arbeit beschäftigen (C. 11)? An Feiertagen welcher Apostel, Märtyrer, Konfessoren und Jungfrauen soll man sich knechtischer Arbeiten enthalten (C. 12) ? Darf man an den Festtagen der Heiligen oder in der Quadragesima Gerichtsverhandlungen ausüben und Todesurteile fällen (CC. 13, 14, 47) ? Ob man an Sonntagen und anderen Fest­tagen oder während der Quadragesima, wenn nötig, eine Reise unternehmen oder in den Krieg ziehen darf (CC. 38, 48) ? Darf man in der Quadragesima jagen (C. 46); sich mit Spielen belustigen (C. 49), Hochzeitsfeste und Mahlzeiten organisieren (CC. 50, 51)? Was man mit demjenigen, der in dieser Zeit cum uxore sua coierit, zu tun hat (C. 53) ? Eine ähnliche Frage (C. 67) berührt die Enthaltung der Eheleute vom ,,opus conjugale“ an Sonntagen. Wie oft im Jahre, fragten ferner die Abgesandten, darf man ,,baptismata celebrari“ (C. 74)? Einige Fragen beziehen sich auf das Fleischessen vom religiösen Standpunkt aus. Noch am Anfang ihrer Consulta steht die Frage, in welchen Perioden oder an welchen Tagen in einem Jahre man sich vom Fleischessen enthalten soll (C. 5) ? Darf man an TauffeSttagen, fragten sie ferner, Fleisch essen (C. 75) ? Wieviele Tage nachher soll man sich des Fleisch­essens enthalten (C. 76) ? Man wollte auch wissen, ob es erlaubt sei, am frühen Morgen zu essen (C. 64). Fünf Fragen stehen in Beziehung zu der Organisation der Kirche im allgemeinen und besonders der bulgarischen Kirche. Die bulgarischen Abgesandten fragten, ob sie nicht einen eigenen Patriarchen haben könnten (C. 79) ? Von wem ist ein Patriarch zu ordi­nieren (C. 80) ? Wieviele sind wahre Patriarchen (C. 99) ? Welcher von ihnen kommt an zweiter Stelle nach dem römischen Papst (C. 100) ? Und am Ende, ob die Behauptung der Griechen stimmt, daß das Chrisma nur in ihrem Lande erzeugt wurde und von dort nach den anderen Ländern gebracht worden sei (C. 101) ? Diese fünf Consulta verdienen eine etwas nähere Betrach­tung. Alle diese Fragen sind ohne Zweifel rein informativen Charakters. Es ist ganz unannehm­a) Vgl. Zlatarski, ebenda, 67ff.; N. Mavrodinov, Istoriceski belezki (in: Izvestija des Bulgarischen Archäologischen Instituts, XII. 1939, 380—382).

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