Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

III. Heraldik und Geneologie - 20. Carl Äusserer (Wien): Die „Gando de Porta Oriola“ von Trient

340 Äusserer, Egan, der Zweitälteste der Söhne Trentins, erscheint in zahlreichen Rechtsgeschäften des Geschlechtes. Er vollzog die Investierungen, vertrat die Familie, war ihr Vermögens­verwalter. Am 13. März 1295 verlieh er für sich und als Vertreter seiner Brüder Megenard, Trintin und Jordan eine ihm aufgesandte Hufe in Frassilongo an Adelpret von Ritten, Ein­wohner von Frassilongo, gegen jährlichen Pacht *). Mit dieser Hufe waren Fischerei- und Jagdrechte neben den sonst üblichen Weide- und sonstigen Rechten verbunden, die mit dieser Verleihung in bäuerliche Hände übergegangen sind — nicht in Hände Angehöriger einer bevorrechteten Bevölkerungsschichte —, ein Vorgang, der uns auch sonst zu dieser Zeit begegnet und in seiner Folge zur Entstehung bäuerlicher Jagdrechte geführt hat. Egan besaß reichen Hausbesitz in der Stadt Trient und Güter in ihrer nächsten und weiteren Umgebung bei Civezzano und Mazzanigo, bei Meano, Falesina, Frassilongo, Povo, Albiano und im Cembratale, sie erstreckten sich bis nordöstlich von Pergine im Valsuganatale, das später auch Sitz eines Gando, des Franz, geworden ist. Aber auch im Nonstale zu Fai, Rallo, Tassullo hatten sie Grundeigen 1 2). Dieser ausgedehnte Besitz verursachte so manchen Streit innerhalb des Geschlechtes, der sich besonders beim Tode Egans als ältesten Bruder ausgewirkt hat. Von den Brüdern war Jordan, wohl der zweitgeborene, der eigensüchtigste. Egan scheint sich keiner vollen Gesundheit erfreut zu haben, war vielleicht sogar geisteskrank, denn 1307 erfahren wir von einer ganz merkwürdigen Beurkundung. Am 3. Juni des Jahres bekennt Jordan im Wohn- hause seines Bruders Egan zu Trient, daß die ihm von seinem Bruder Egan gemachten Beleh­nungen, Schenkungen und Zugeständnisse Egan nicht zum Schaden gereichen sollen, daß alles Egan im Falle seiner Gesundung zurückerstattet werde und daß alles nur aus dem Grunde geschehen sei, um Güter, Zinse und Besitz dem Hause zu erhalten 3). Zwei Jahre später widerruft Egan ausdrücklich am 19. Juli 1309 alle Schenkungen, Gunsterweisungen, Zugeständnisse und Belehnungen als solche, wie sie ein Kranker und Geistesgestörter gemacht hat, ,,quod illam fecisse tamquam homo insanis, mentecaptus et nesciens et tamquam homo afflictus morbo, in quo adhuc laborat et tenetur inibens insuper ipsi Zordano se amplius de cetero se intromittat et immisceat in rebus, bonis et possessionibus ac proventibus ipsi domino Egano spectantibus et pertinentibus ubicumque sint et reperiri possent tam ratione hereditatis quam aliqua alia ratione“ 4). Dieser Widerruf enthält eine klare Spitze gegen seinen Bruder Jordan, der offenbar bestrebt war, sich den Nachlaß seines erkrankten Bruders zu sichern, während anderseits sich Egan volle freie Hand Vorbehalten wollte. Egan erfreute sich aber weiter, scheints, seiner Gesundheit, denn durch Jahre hören wir nichts mehr von einer Erkrankung, er tätigt Verleihungen und Rechtsgeschäfte und nichts deutet auf eine Krankheit. Der ganze Fall der Erkrankung, der Zuwendung und des Widerrufes des Besitzes ist etwas mysteriös und erweckt den Anschein, als ob es sich vielmehr um eine ganz andere Angelegenheit gedreht hätte, deren wahrer Grund vielleicht in der später erfolgten Ver­mählung Egans zu suchen ist. Sieben Jahre später heiratete er eine gewisse Frau Polla. Nichts erfahren wir über ihre Herkunft, wohl aber läßt der am 24. Mai 1317 im Wohnhause Egans in Trient abge­schlossene Heiratsvertrag einige Rückschlüsse zu 5). Unter den Zeugen ist kein Gando und an erster Stelle der Notar Martin, genannt Ademecomando, angeführt, jener Notar, der später die Erbschaftsabhandlung nach dem Tode Egans geführt, dann ein Schuster Johannes, Sohn des Primasera, und ein Apotheker namens Benedikt — also keine Herren — und die verhältnismäßig geringe Mitgift der Frau Polla von 100 Pf. B. sowie die gleichzeitige Legiti­1) Innsbruck, Landesregierungsarchiv,Urk. -Nr. P 1279. 2) Vgl. die Urkunden im Innsbrucker Landesregierungsarchiv P 836, P 1279, P 949, P 1524, P 807, P 662, P 901, P 630, P 658, P 328, P 1278 und P 898. 3) Vgl. die Urkunden des Innsbrucker Landesregierungsarchivs, Urk. II. 624. 4) Ebenda, II. 612. 8) Innsbruck, Landesregierungsarchiv, Urk.-Nr. II. 104.

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