Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

282 Rath, Eberhard wollte durch seine Urkunde ein für allemal festgehalten wissen, daß 1. Cholo und nicht Abt Gerlach dem bambergischen Hochstifte die Cisterce Wilhering samt allem Zubehör (für die Zeit seiner Vormundschaft über Cholos Erbin) schenkte und daß 2. diese Schenkung in die ditio und gubernatio Bambergs erfolgte, wodurch die Cisterce Wilhering Eigenkloster Bambergs geworden sei. Cholos Berechtigung zu dieser Schenkung leitet Eberhard aus der Tatsache ab, daß Cholo als Mitstifter der Cisterce nach seines Bruders Tode die gesamten Stifterrechte in seiner Hand vereinigte und Abt Gerlachs Anteil an der Klostergründung und die ihm von den Stiftern in Übereinstimmung mit den Ordenssatzungen übertragenen Vaterabtsrechte verschweigt. Abt Gerlach hingegen wollte durch sein Instrument erweisen, daß 1. nicht Cholo, sondern er, Abt Gerlach, wenn auch nach Beratung mit Cholo und mit dessen vollster Zustimmung, Bischof Eberhard zum Tutor und Defensor (advocatus) der Cisterce erwählte und ebenso wiederum in vollster Übereinstimmung mit Cholo 2. die Cisterce samt allem Besitz nicht der ditio und gubernatio des bambergischen Hochstiftes übereignete, sondern nur dessen advocatia und tuitio, worunter er protegere in adversitate et supplere temporalibus subsidiorum defeccionem verstanden wissen will (für die Zeit der Unmündigkeit Cholos Erbtochter), anvertraute * *). Abt Gerlach beweist seine Berechtigung der Erwählung Eberhards, u. zw. nur zum Defensor und Tutor des Klosters, aus der Tatsache, daß die Stifterbrüder Ulrich und Cholo sogleich bei Beginn der Unterhandlung der Klostergründung wegen in Wilhering auf jedes Eigenkirchenrecht verzichteten, dem neuen Kloster ihren Besitz libere omnimodaque libertate schenkten, was ihnen als liberi möglich war, die Abtei nach den Cisterciensersatzungen, die jedes Eigenkirchenrecht und jede Vogtei strikte ablehnten, gründeten, ihn, Abt Gerlach, mit der Durchführung der Gründung betrauten und zum Vaterabte des neuen Klosters für ewige Zeiten erwählten, zu dessen Aufgabe die Sorge um die Zukunft, das Wohl und Blühen des Tochterklosters sowohl in temporalibus wie spiritualibus, also auch die Erwählung des Tutors und Defensors, gehöre. Stehen somit beide Dokumente in der Darstellung der Gründung der Cisterce durch die Brüder Ulrich und Cholo, ihrer Ausstattung und des Schicksales der Stifter wie Cholos Erbin in vollem Einklang, so offenbaren sie aber im Berichte über die Personen, die infolge des drohenden Abganges des letzten Stifters und des Fehlens mündiger Erben an Bischof Eberhard wegen der Übernahme der Cisterce herantraten, und in der Darstellung der Bischof Eberhard, bzw. seinem Hochstifte gewährten Rechte schroffste Widersprüche. Dokumentiert Bischof Eberhard in seinem Pergamente, daß Cholo die von ihm und seinem Bruder Ulrich als ihr Eigenkloster gestiftete Cisterce nach dem Tode seines Bruders angesichts seines eigenen nahen Todes ohne mündigen Erben für die Zeit der Vormundschaft über Elisabeth als Eigenkloster dem bambergischen Hochstifte schenkte *), so behauptet Abt Gerlach dagegen, daß die Stifter dadurch, daß sie als Liberi das Stiftungsgut libere omni­modaque libertate ausgestattet dem neuen Kloster schenkten, ihn, Abt Gerlach, mit der Grün­dung der Abtei nach Ordensvorschrift beauftragten und für alle Zeiten in Einklang mit den Ordenssatzungen als deren Vaterabt bestellten, auf alle eigenklösterlichen und vogteilichen Rechte über ihre Gründung Wilhering verzichteten. Da aber auch die Cistercienser infolge der gegen ihre Rechte und ihren Besitz vorkommenden Eingriffe und Angriffe auf die Dauer nicht jeden Schutz für ihre Klöster entbehren konnten, bestellten sie an Stelle des Vogtes einen Defensor und Tutor um reinen Gotteslohn und erhoben dieses Amt zu einem Ehrenamte, das sie fast ausnahmslos den Stiftern ihrer Abteien und deren Nachfolger verliehen. So hatte auch Abt Gerlach den Brüdern Ulrich und Cholo nach Ordensbrauch das Ehrenamt eines Defensors und Tutors über ihre Stiftung Wilhering verliehen. Nach Ulrichs Tode war Cholo, x) Die feine Scheidung im Gebrauch der Zeitwörter in beiden Stücken ist nicht zu übersehen. *) Vgl. dagegen Trinks, Gründungsurkunden 96—98.

Next

/
Oldalképek
Tartalom