Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Withering. 281 Abt Adam erteilte aber nicht bloß die Einwilligung der Übernahme der Gründung in Withering, sondern forderte Abt Gerlach auch dazu auf und gewährte ihm sogar seine Mit­hilfe, die wir vor allem in der Entsendung einiger Mönche und Konversen sehen möchten. Der Abschluß der Klostergründung erfolgte durch den Einzug des neuen Abtes an der Spitze der zwölf Mönche und einer unbekannten Zahl von Laienbrüdern. Dies geschah am 30. September 1146. An diesem Tage konnte Abt Gerlach sagen, er habe hinsichtlich des Ortes Withering alles den Ordenssatzungen gemäß durchgeführt. Nachdem das Kloster gegründet war, fährt Abt Gerlach fort, starb Ulrich, einer der Stifter. Da wir aus der Eberhard-Urkunde wissen, daß Ulrich sein Leben auf dem Kreuzzug verlor, konnte erwiesen werden, daß er im Frühsommer 1147 im Heere Ottokars von Steyr in den Kreuzzug aufbrach und auf ihm zwischen 12. und 31. Oktober 1147/48 starb. Durch diese Feststellung ist die Unhaltbarkeit der Datierung der Gerlach-Urkunde zu 1146 erbracht. Da der Zweck der Stiftungsaufzeichnung die Feststellung der Erwählung Bischof Eberhards von Bamberg zum advocatus und tutor der Cisterce durch Abt Gerlach und nicht durch Cholo von Wilhering und des dadurch geschaffenen reinen Schutzverhält­nisses nach cisterciensischer Auffassung ist und Abt Gerlach nach dem Grundsätze von der größeren Kraft älterer Rechtstitel*) zur Erreichung seines Zieles sein Pergament unbedingt ins Gründungsjahr des Klosters zurückdatieren wollte, mußte er vor allem den Abschluß der Klostergründung, d. h. den Bericht vom Einzug der Mönche ins neue Kloster Wilhering am 30. September 1146, wie die Erzählung von Ulrichs Tod so fassen, daß die Unmöglichkeit der Datierung seiner Urkunde zu 1146 nicht sogleich bemerkt werde. Dies gelang ihm durch die Umschreibung des Abschlusses der Klostergründung und des Todes Ulrichs mit den Worten: Nachdem er hinsichtlich des Ortes Wilhering alles nach Ordensvorschrift geordnet hatte, starb Ulrich, einer der Stifter. Und Abt Gerlach hatte offenbar nicht bloß bei seinen Zeitgenossen vollen Erfolg, sondern vermochte selbst anerkannte Forscher * 2) der allerjüngsten Zeit in die Irre zu führen. Wie Bischof Eberhard erzählt auch Abt Gerlach von Cholos tödlicher Erkrankung und der in deren Folge geschehenen Übergabe der Cisterce an Bamberg, wie von der Erwählung Eberhards zum Vormunde von Cholos Erbin. Da Cholos Todeskrankheit unmittelbar vor dem 1. Mai 1150/54 anzusetzen ist, ist der terminus a quo für die Zeit der Entstehung der Gerlach-Urkunde der 1. Mai 1150/54. Liegen nun innerhalb so weniger Jahre zwei Urkunden verschiedener Aussteller vor, die sich mit der Gründung des Klosters, der Geschichte seiner Stifter nach der Kloster­gründung, dem rechtlichen Verhältnis zwischen Cisterce und Hochstift nach dem Tode des letzten Stifters Cholo und dem Schicksale seiner Erbtochter auseinandersetzen, der eine Aussteller der Vaterabt des neuen Klosters, der andere der Inhaber des bambergischen Hochstiftes ist, beide ihre behaupteten Rechte auf die Cisterce auf jede Weise rechtlich zu begründen versuchen und der eine überdies trotz chronologischer Widersprüche sein Stück ins Gründungsjahr des Klosters zurückdatiert, müssen zwischen beiden Urkunden ganz bestimmte Beziehungen bestehen. Um diese aber erfassen zu können, ist es, nachdem die Unhaltbarkeit der Datierung der Stiftungsaufzeichnung zu 1146 einmal feststeht, vorerst nötig, den Zweck und die tatsächliche Entstehungszeit der Gerlach-Urkunde zu erkennen. Den von Abt Gerlach mit seinem Pergament verfolgten Zweck ergibt ein genauer Vergleich beider Stücke hinsichtlich der Personen, die infolge des drohenden Abganges des letzten Stifters Cholo und des Fehlens mündiger Erben die Cisterce Bischof Eberhard überantworteten, als auch hinsichtlich der Rechte, die von Cholo, bzw. Abt Gerlach dem bambergischen Hochstifte über das Kloster eingeräumt wurden. *) Trinks, Gründungsurkunden 88. 2) Grillnberger, Anfänge 92 ff. — Trinks, Gründungsurkunden 77 ff. — Hirsch, Vogtei­urkunden 1 ff.

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