Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg
Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Withering. 277 handen und ist, da es ihm den Siegeln von 1155 und 1161 gegenüber auffiel, auch von ihm beschrieben worden. Es zeigt den Abt auf einem Stuhle sitzend ein Buch in der Linken, in der Rechten das Pastorale. Die Umschrift lautet f Gebhard, abbas. Wither. Die Siegel der Urkunden von 1155 und 1161 zeigen dagegen Abt Gebhard in Cistercienserkukulle in Halbfigur mit dem Pastorale in der Rechten und die Legende f Gebehardvs abbas in With. In den mit letzterem Siegel versehenen Urkunden wird als Aussteller Gebehardvs abbas secundus in Wilheringen genannt. In dem undatierten Stück ist der Name des Abtes nur mit der Sigle G — cum abbate G. et fratribus — angedeutet. Auf Grund der Siegellegende ist die Namenssigle des Abtes in der Urkunde nur mit Gebehardo und keineswegs mit Geraldo oder Gerlao — Abt von Rein — aufzulösen. Wie lange Gebhard I. regierte, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls einige Jahre, wie die Urkunde bezeugt .... sepiusque fratribus seu famulis seu certe, ut fieri solet, iumentis metas proprias transeuntibus ei (Gerold von Nürnberg) dampnum, ut ipse asserabat, inferre videbantur. Unde factum est, ut prefatus vir impacientia instigante sepius se nobis iniuste ultus fuerit. Ob Gebhard I., wie manche annehmen, seiner Würde entsagte und sich nach Rein zurückzog, läßt sich urkundlich nicht erfassen. Sicher ist, daß die Cisterce Wilhering seit dem Tage ihrer Gründung am 30. September 1146 einen eigenen Abt hatte, der vom Vaterabte Gerlach von Rein eingesetzt wurde und den Namen Gebhard führte, dessen unmittelbarer Nachfolger Abt Gebhard II. war. Als Ergebnis unserer Untersuchung der Eberhard-Urkunde vom 25. September 1154 können wir für unsere Zwecke buchen: Ulrich II. und Cholo II., die Söhne Ulrich I. von Wilhering und seiner Gemahlin Ottilia, gründeten mit dem Fundus ihres Erbes und mit einem Teile ihrer Güter zu Wilhering eine Cistercienserabtei gleichen Namens. Mit der Durchführung der Gründung betrauten sie Abt Gerlach von Rein, der am 30. September 1146 einen Konvent von zwölf Mönchen und einer Zahl von Laienbrüdern unter Führung des Abtes Gebhard in die Neugründung zu Wilhering sandte. Seit diesem Tage gilt Wilhering als Tochterkloster Reins. Ulrich, der ältere der beiden Brüder, zog im Frühsommer 1147 im Heere Ottokars von Steyr in den Kreuzzug, auf dem er zwischen 12. und 31. Oktober 1147 oder 1148 starb. Vor Antritt der Kreuzfahrt schenkte er für den Fall, nicht mehr zurückzukommen, seinen Besitz, der ihm nach der Klostergründung und allen sonstigen bedingten und unbedingten Vergabungen anläßlich seiner Kreuznahme verblieb, dem bambergischen Hochstifte, dessen Bischof Eberhard II. aus dem Geschlechte Reifenberg-Otlingen sein Verwandter war. Cholo, der jüngere der beiden Brüder, übergab, bald nach dem Einlangen von Ulrichs Todesnachricht (Frühsommer 1149), selbst tödlich erkrankt und ohne mündigen Erben, die Cisterce Wilhering samt allem Besitz dem bambergischen Hochstifte als Eigenkloster für die Zeit der Unmündigkeit seiner Erbtochter Elisabeth. Da Cholos Gemahlin Benedicta bereits vor ihrem Gemahl gestorben war, erwählte Cholo Bischof Eberhard auch zum Vormunde seiner unmündigen Erbtochter Elisabeth. Für den Fall, daß das Kind vor seinen heiratsfähigen Jahren sterben sollte, versprach Cholo dem bambergischen Hochstifte die Erbschaft seines ganzen Besitzes. Außer dieser Eberhard-Urkunde vom 25. September 1154 verwahrt die Cisterce noch zwei Pergamente, die sich ebenfalls mit der rechtlichen Stellung des Klosters zu Bischof Eberhard von Bamberg, bzw. zu dessen Hochstift nach Cholos Tode auseinandersetzen. Es sind dies die Gerlach-Urkunde oder Stiftungsaufzeichnung1) mit der Datierung 1146 und ein nicht datiertes unvollzogenes Pergament Bischof Eberhards von Bamberg 2). Die Bezeichnung Entwurf3), unter dem es durch Hirsch in die Literatur eingegangen ist, ist nicht zutreffend. Es ist richtiger als Reinschrift anzusprechen. x) UBoE. 2, Nr. 152, 223. *) UBoE. 2, Nr. 153, 224. — Stülz, Wilhering 470. 3) Hirsch, Vogteiurkunden 5.