Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 15. Hans Pirchegger (Graz): Über steirische Diplome

260 Pirchegger, Kärnten, der doch nur auf ihn zurückgehen konnte, weil spätere Erwerbungen so vieler und so großer Güter irgendwie verbucht worden wären. Anderseits beweist das Diplom von 1048, daß Heinrich II. Güter weggab, ohne eine Urkunde darüber auszustellen. Ich habe das so erklärt, daß wohl das verstiftete Reichsgut durch ein Diplom gedeckt wurde, nicht aber der vergabte Familienbesitz, das Privateigentum des Kaisers *). Dieses bestand wohl aus der Mitgift seiner Großmutter Judith und aus dem konfiszierten Eigentum ihrer Familie, der Liutpoldinger, deren Aufstand 954 durch König Otto I. und seinen Bruder Herzog Heinrich von Baiern niedergeworfen wurde. Ich habe das am Lavant- taler Besitze des Bistums Bamberg wahrscheinlich gemacht und damit die Annahme von Jaksch, es sei Eppensteinergut gewesen, widerlegt * 2). Warum ließ sich Bamberg 1048 nur Rottenmann bestätigen ? Jedenfalls deshalb, weil sein Besitz dort gefährdet war. Besaß doch auch das Erzstift Salzburg einen Teil Rotten­manns, nachweisbar schon 927. Die Siedlung hatte hohe Bedeutung, denn hier führten die Straßen über den Hohentauernsattel zur Mur und durchs Paltental, fern über den Pyhrnpaß zur Donau und längs der Enns nach Salzburg. Deshalb erscheint Rottenmann im 13. Jahr­hundert als ein bedeutender Mautort. Der Bamberger Besitz war übrigens nur Streugut und wurde zumeist verlehnt. Auf dieses Familiengut Heinrichs II. führe ich in Steiermark die Admonter Saline und Hohenmauten ander Drau, in Kärnten Gutenstein3), das obere Lavanttal, das Kanaltal, Griffen u. a. zurück. Ich halte aus dieser Annahme heraus die von Jaksch für verfehlt, Kaiser Heinrich II. habe wenigstens einen Teil des Kanaltales am 14. Februar 1014 dem Bistum geschenkt. Die im Diplom genannten Orte Cocoleu, Niuzellici und Liubrodici gehören zweifellos ins Wenden­land und nicht nach Friaul. Wenn das Diplom auf italienischem Pergament geschrieben ist, so beweist das nicht viel, denn auch die deutsche Kanzlei benützte solches mitunter 4). Die Mehrzahl der Diplome, welche die Ausstattung des Nonnenstiftes und später des Bistums Gurk begründeten, ist für die historische Geographie des ehemaligen steirischen Unterlandes höchst wertvoll5). Zu ihr gehört das Diplom Kaiser Arnulfs vom 29. Sep­tember 895 für seinen Getreuen Waltuni 6). Dieser erhielt die zwei Trixner Schlösser (bei Völkermarkt), drei königliche Huben zu Reichenburg in der Mark an der Sawe, das Gut Gurk- feld jenseits der Sawe und das Lehen Ottelins im Orte Undrina, alles gelegen im Ostland, Charanta genannt. Die Urkunde ist ein Zeugnis für das Bestehen einer Mark zu beiden Seiten der Sawe und ihrer Zugehörigkeit zu Karantanien, das damals von Arnulfs Neffen Graf Liupold ge­leitet wurde. Das Lehen Ottelins konnte als die Herrschaft Spielberg am Ingeringbache fest­gestellt werden, die noch im 18. Jahrhundert ein Lehen vom Bistum Gurk war 7). Reichen­burg übergab Gräfin Hemma, die Stifterin des Nonnenklosters Gurk, 1043 dem Erzstifte im Tausch und es blieb Salzburger Aktivlehen bis zum Ausgang des Mittelalters 8). Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark, 26. Jg., 1931. 2) Carinthia I, 1907, 97. Jg., S. 114 ff. 3) Gutenstein war nach dem Erlöschen der Herren vom Ort ein Bamberger Lehen der Grafen von Heunburg, bezeugt 1281. Handel-Mazzetti, Die Herren vom Ort. 67. Jahresbericht des oberöster­reichischen Museum-Vereines. 4) MG. Dipl. III 334 f. — Jaksch, Geschichte Kärntens, 1. Bd., S. 164 f. und 177. Er verweist dabei auf ein Diplom Kaiser Konrads II. für Patriarch Poppo, 9. Oktober 1028 (MD. Dipl. IV, Nr. 132), der diesem geschenkte Wald hatte bambergischen Besitz zum Nachbar, denn dessen Bischof war einer der Fürbitter. — Doch die Grenzangaben lassen auf ein kleines Gebiet schließen (Wald in der Friauler Ebene!), das nicht bis zum Alpenkamm (Südgrenze des bambergischen Besitzes im Kanaltal) reichen konnte. Und wenn ja, so spricht das doch keineswegs für die Zuweisung des Diploms von 1014 ins Kanaltal. 5) Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. II. Abteilung: Die Kirchen- und Grafschaftskarte der Steiermark, bearbeitet von H. Pirchegger, S. 185 ff. «) Dipl. Karol. Nr. 138, S. 208 = Mon. Car. I, Nr. 3, S. 40. 7) H. Pirchegger in: Blätter für Heimatkunde XV, S. 17. 8) Mon. Car. I, Nr. 16, S. 54 ff.

Next

/
Oldalképek
Tartalom