Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
II. Paläographie und Diplomatik - 15. Hans Pirchegger (Graz): Über steirische Diplome
Über steirische Diplome. 261 Am interessantesten ist Gurkfeld, denn es ist ein Problem. Die Herrschaft war nicht an Gurk gekommen, sondern gehörte dem Grafen Berthold von Bogen, als seine Begleiter und Ministerialen erscheinen 1155 in Videm an der Sawe: Berthold und sein Sohn Walter, Reginmar und sein Sohn Swiker von Gurkfeld *). Berthold allerdings 1154 in Mettnitz unter den bischöflichen Gurker Mannen * 2), ebenso 1224 3), ein Ortolf 1211 mitten unter Hochfreien 4), wohl nur irrig, später immer unter den Ministerialen. Denn inzwischen hatte Graf Albert von Bogen Schloß und Herrschaft Gurkfeld dem Erzbischof um 700 Silber verpfändet, Ortolf war als Bogner Ministerial Zeuge des Vertrages (1189) 5). Wenige Jahre später verkauften die Söhne die große Herrschaft dem Erzstift mit allen Rechten, wie sie von den Vorfahren hergekommen waren, ins Eigentum und erhielten sie als Lehen (1202) 6). Nach dem Erlöschen der Grafen von Bogen fiel Gurkfeld an das Erzstift und dieses verlieh 1246 den Burgmannen daselbst, voran den edlen Brüdern Berthold und Giselbert, das volle Salzburger Ministerialenrecht und versprach, weder sie noch die Herrschaft zu veräußern und irgendeinen Mächtigeren als sie hinzusetzen und ihnen alle Lehen zu belassen, vor allem die Häuser im Schlosse, das Landgericht mit dem Herbergsrecht und dem Heubezuge in allen Dörfern; er versprach ihnen schließlich 40 Mark Einkünfte in der Herrschaft Rann auf genannten Dörfern für den Fall, daß die Bedingungen nicht eingehalten würden 7). Gleichwohl erscheinen später die Herren von Schärfenberg als Besitzer der Herrschaft und verkauften sie 1351 und 1353 in Drittelanteilen dem Grafen Friedrich von Cilli. Die Urkunden zählen den Besitz einzeln auf, erwähnen aber mit keinem Worte, ob die Herrschaft freies Eigen oder Lehen sei8). Um so merkwürdiger ist nun, daß der Bischof von Gurk nach 1404 die Lehensoberhoheit beanspruchte 9). Als die Herrschaft nach dem Erlöschen der Grafen von Cilli (1456) an den Landesfürsten fiel, war von einer Abhängigkeit keine Rede mehr. Bezeichnend ist ferner, daß die benachbarte kleine Herrschaft Ruckenstein um 1295 als Besitz des Erzstiftes erscheint und damals vom Herzog Albrecht besetzt wurde, wie der Erzbischof der Kurie klagte 10). Die kleinen Gurker Lehensherrschaften Sawenstein (Grafen von Cilli) und Erkenstein (Herren von Pettau) wurden unter den steirischen, nicht unter den Krainer Lehen geführt. Am 15. April 1016 schenkte Kaiser Heinrich II. dem Grafen Willihelm, eingedenk dessen Mutter Hemma, seiner Verwandten, 30 Königshuben in seiner Grafschaft Sanngau. Die Urkunde ist in ihrer heutigen Gestalt nicht echt, sondern das Original wurde nach Jaksch dadurch verfälscht, daß die Worte „eingedenk seiner Mutter Hemma, unserer Nichte“ eingefügt wurden. Ebenso wurde ein zweites Original vom 18. April 1016 verfälscht. Es verlieh dem Grafen Willihelm und dessen Mutter Hemma, des Kaisers Verwandten, den dritten Teil der Saline im Admonttal, ferner Markt-, Zoll- und Münzrecht für einen beliebigen Ort in der Grafschaft Friesach sowie alle Bergwerke und Salinen auf ihren Gütern 11). Die Fälschung betraf nach Jaksch wieder die Verwandtschaft der Gräfin Hemma mit dem Kaiser, ferner das Geschenk der Admonter Saline, das Münzrecht und die Verleihung der Bergwerke. x) Ebenda I, Nr. 187, II, S. 155. 2) Ebenda, Nr. 185, S. 152. 3) Ebenda, Nr. 520, S. 404. 4) Ebenda, Nr. 430, S. 329. 5) SUB. II, Nr. 465, S. 632 f. ®) Ebenda III, Nr. 554, S. 27. 7) Ebenda III, Nr. 1095, S. 639. 8) Originale von 1351 31. Juli und 1353 17. Februar, Staats-Archiv Wien. ®) Gurker Lehenbuch I, Archiv der Kärntner Landesregierung. 10) O. Redlich, Mitteilungen aus dem vatikanischen Archiv I, Nr. 476, S. 478. u) MG. Dipl. III, Nr. 346 und 347, S. 440 f. = Mon. Car. I, Nr. 12 und 13, S. 50 ff.