Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 11. Hermann Wiessner (Klagenfurt): Das Graf Dietrichsteinsche Fideikommißarchiv

184 Wiessner, der Güterverteilung betraut. Siegmund Helfried bekam Hollenburg, Franz Adam Landskron und Velden, Georg Seyfried Finkenstein. Siegmund Helfried von Dietrichstein (1635—1698) stand gleich seinem Vater in hohem Ansehen bei Hofe. Er vermählte sich 1666 mit der verwitweten Gräfin Maria Isabella Collalto geb. Gonzaga und starb 1698 mit Hinterlassung der Söhne Franz Anton, Philipp Seyfried und Gundaker Poppo. Franz fiel 1702 als Generalmajor kinderlos, Philipp, inneröster­reichischer Hofkriegsrat, wurde 1712 ermordet und Gundaker gehörte dem Malteserorden an. Er war als Mitglied eines geistlichen Ordens im Sinne der Fideikommißsatzungen nicht successionsfähig. Nach dem Tode Philipps war dessenungeachtet zwischen Gundaker und Karl Ludwig, dem Sohne des Vaterbruders Franz Adam, ein langwieriger Successionsstreit um Hollenburg ausgebrochen, der nach zweijähriger Dauer mit dem Siege Karl Ludwigs endete. So vereinigte dieser alle Dietrichsteinschen Güter in Kärnten wieder in einer Hand. Er war in erster Ehe mit Maria von Trautmannsdorf, in zweiter Ehe mit Maria Antonia von Thurn-Taxis vermählt. Majoratsherr war der aus erster Ehe hervorgegangene Franz Karl Ludwig (1715—1765). Da er beim Tode des Vaters erst 17 Jahre zählte, wurde ihm Niklas Freiherr von Hallerstein als Administrator zur Seite gestellt. 1739 nahm der junge Graf die Verwaltung seiner Güter selbst in die Hand und vermählte sich 1739 mit Anna Laura Gräfin Collalto. Ihm folgte sein Sohn Franz Ludwig (1745—1796), innerösterreichischer Regimentsrat in Graz und später Gubernialrat in Lemberg, vermählt mit Aloisia Gräfin Khünburg. Er hinterließ die Söhne: Johann Nepomuk, der bereits im Jünglingsalter verstarb, Franz Siegmund Ludwig und Johann Douglas. Das Majorat fiel an Franz Siegmund Ludwig und, als er 1800 starb, vereinigte der 1779 geborene Johann Douglas sämtliche Kärntner Fideikommißherrschaften wieder in einer Hand. Er starb als letzter Sproß des Kärntner Zweiges der Dietrichsteiner im Jahre 1861. Soweit über die Familie der Kärntner Dietrichsteiner und nun noch in Kürze die geschichtliche Entwicklung der Fideikommißherrschaften. Der nördlich der Drau gelegene Teil der Herrschaft Hollenburg war ursprünglich salzburgisch und gehörte zur Grafschaft Friesach, der südlich der Drau gelegene Teil zur Grafschaft Friaul. Das Schloß Hollenburg wird 1142 zum ersten Male urkundlich genannt J) und war im Besitze von Ministerialen der steirischen Herzoge. Als dieses Ministerialen­geschlecht der Hollenburger mit Swiker III. ausstarb, fiel die Hollenburg an Verwandte, u. zw. an Hartnid von Pettau * 2) etwa um 1246 und nach dem Tode des letzten Pettauers Friedrich an dessen Schwestern Agnes und Anna, von denen die erstere mit Leutold von Stuben­berg, die letztere mit dem Grafen Johann von Schaumberg vermählt war 3). Sie teilten 1441 den Besitz und dadurch kam die Hollenburg samt Amt und Gericht an Agnes. Da die Stuben­berger an dem Aufstand des Andreas Baumkirchner teilgenommen hatten, gingen sie der Herr­schaft Hollenburg verlustig, die verpfändet wurde und 1514 endlich in den Besitz der Dietrich­steiner gelangte. Die Herrschaft Finkenstein, ursprünglich zu Friaul gehörig, war bereits im 12. Jahr­hundert Sitz des gleichnamigen Ministerialengeschlechtes. Die Herrschaft Finkenstein erstreckte sich nicht überein geschlossenes Territorium, sondern war als Streubesitz über das ganze Rosental bis herunter gegen Ferlach zu verstreut 4). 1201 wird ein „Martinus, iudex de Vinchenstein“ urkundlich genannt 5) und 1278 begegnet ein Otto von Finkenstein als Vogt der Propstei Maria Wörth, der mit dem Propste Heinrich in Streit geriet, welcher Zwist durch Bischof Berthold von Bamberg im Aufträge König Rudolfs geschlichtet wurde 6). *) MDCIII/Nr. 749. 2) MDCIV/Nr. 2327, 2381, 2504. 3) Erläuterungen zum historischen Atlas der Alpenländer. Kärnten, S. 125ff. *) MDCIV/b Nr. 2955. 8) MDCIII/Nr. 1512. ®) Fontes rer. Austr. 11/31 378 Nr. 358. Böhmer Reg. Rud. Nr. 913.

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