Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 10. Tihamér Vanyó (Pannonhalma): Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts

Archiv der Konsistorialkongregation in Rom. 163 infolge der weniger gebundenen Form der Fragen und Antworten mehr selbständige und individuelle Aussagen und sind deshalb für den Geschichtsforscher wertvoller als die späteren, die aber auch wichtige Angaben für die Bischofsbiographien enthalten. Die Bedeutung der späteren Prozesse wird durch ihre, sämtliche Fragen systematisch beantwortende Fassung und durch die vielen authentischen Beilagen sehr erhöht. Zur Geschichte der Diözesen liefern die Informativprozesse einen dankbareren (obwohl nicht wertvolleren) Stoff als die nach Rom gesandten bischöflichen Berichte (relationes ad limina), da sie von fremden Personen stammen und nicht vom Diözesanbischof selbst. Sie wiederholen sich ferner viel öfter und bieten durch mehrere, voneinander unabhängige Zeugenaussagen die Möglichkeit der Über­prüfung. Sie füllen viele Lücken der Limina-Berichte aus und durch sie ist der lückenlose Zusammenhang, die Kontinuität des Lebens der Diözese besser zu erkennen. Alles in allem: die Prozesse bereichern die kirchengeschichtlichen Quellen mit vielen neuen Farben, Gesichtspunkten und aus sonstigen Quellen nur sehr mühsam aufsammeibaren Angaben. Außerdem lenken sie unsere Aufmerksamkeit auf kostbare familiengeschichtliche, gesellschaftliche, kulturelle, künst­lerische, wirtschaftliche und völkische Erscheinungenx). Der Historiker muß natürlich auch die Mängel der Informativprozesse in Betracht nehmen. Die Aussagen stammen von Zeugen, die mit dem Kandidaten in gutem oder höchstens in neutralem Verhältnis waren — die Kameraden, Feinde und Rivalen waren von vornherein ausgeschlossen — und es ist selbstverständlich, daß niemand ohne zwingende Gründe seinen Bekannten der großen Auszeichnung berauben möchte. Die seit Urban VIII. (1627) ganz in derselben Form aufgeworfenen Fragen haben viele Durchschnittsantworten der Zeugen zur Folge, hauptsächlich über die persönlichen Eigenschaften des Kandidaten. Die individuelle Charakteristik ist sehr selten. Die Kandidaten sind alle als gleich­mäßig ernste, kluge, zur Regierung geeignete, praktische, gut gebildete, in Glauben und Sitten tadellose Persönlichkeiten hingestellt. In diesen Schilderungen gehen die lebendigen, einmaligen und einzigartigen Züge der Persönlichkeit verloren. Der größte Teil der Fragen über das Bistum beschränkt sich auf die bischöfliche Residenzstadt und ihre kirchlichen Institutionen, von der Diözese erhalten wir nur einige statistische Angaben; über den Seel­sorgeklerus und das religiöse Leben des Volkes ist kaum etwas vorhanden, was aus dem Zweck leicht verständlich ist. Eben deshalb möchten wir keineswegs behaupten, daß die Informativprozesse für die Diözesangeschichte eine wertvollere Quellengruppe lieferten als die bischöflichen Berichte. Wenn wTir unsere eigenen Forschungen im Archiv der Konzilkongregation 2) mit denen der Prozesse der Konsistorial­kongregation bezüglich des Zustandes der Diözese vergleichen, müssen wir feststellen, daß die letztgenannten die durch die Seltenheit der Limina-Berichte verursachten Mängel oft glücklich ergänzen und wertvolle Gesichtspunkte und Angaben zur Erweiterung des Inhaltes der bischöflichen Berichte sowie deren vergleichender analytischer und kontrollierender Kritik liefern. Aber im Erfassen der Ganzheit der Diözese, in der Aufschließung der viel­seitigen kirchlichen Verhältnisse, in der Schilderung des Lebens der Geistlichkeit und des Volkes sowie des Zusammenhanges der kirchlichen Zustände und der Zeitfragen — Umfang und Qualität gleich betreffend — gebührt der Vorrang den bischöflichen Berichten 3). *) *) Vgl. Jadin, Louis: Importance et valeur historique des procés de nomination des évéques et des abbés sous l’Ancien Régime. (Résumés des communications présentées au VII. congrés international des sciences historiques, t. I. Varsovie, 1933. 264—69.) 2) Vanyó Tihamér: Püspöki jelentések a Magyar Szent Korona országainak egyházmegyéiről 1600—1850. (Bischöfliche Berichte über die Diözesen in den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, 1600—1850.) Pannonhalma, 1933. 488 S. (Mit ausführlicher lateinischer Zusammenfassung: 406 bis 417, auch als Sonderabdruck erschienen: De exsecutione decretorum Concilii Tridentini in Hungária 1600—1850. Pannonhalma, 1933. 16 S.) 3) Unsere vergleichende Wertung beruht auf den bischöflichen Berichten und Informativprozessen des geschichtlichen Ungarn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

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