Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 10. Tihamér Vanyó (Pannonhalma): Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts
156 Vany ó, haben das ganze Material durchforscht und betreffend Ungarn folgende Ergebnisse festgestellt : es fanden sich insgesamt 26 Informativprozesse, bzw. auf Grund solcher entstandene römische Propositionen und zwei mit Bischofsernennung zusammenhängende Briefe. Neun Propositionen und ein Brief stammen aus den Jahren 1518 bis 1550, 15 aus 1570 bis 1600, zwei konsistoriale Pro Positionen aus 1616, bzw. 1617 und ein Brief aus 1616. Sämtliche sind kurz und haben unsere Erwartung nicht erfüllt. Ihre Veröffentlichung planen wir in der näheren Zukunft. C. Archivio del S. Collegio dei Cardinali. Diese Sammlung ist seit dem Jahre 1942 im Vatikanischen Archiv untergebracht. Sie enthält die Konklaveschriften aus den Jahren 1458 bis 1846 in 120 Bänden; weiterhin die aus dem Nachlaß der in Rom wirkenden Kardinäle stammenden 250 Bände; endlich Verzeichnisse über die Einkünfte des Kardinalkollegiums x). 4. Die geschichtliche Entwicklung des Informativprozesses 2). Die vorhergehende Überwachung der für konsistoriale Benefizien auserwählten Persönlichkeiten beschäftigte schon seit langer Zeit den Heiligen Stuhl. Im Mittelalter war diesbezüglich die Tätigkeit Papst Alexanders III. bahnbrechend. Auf seine Initiative hat das III. Lateranische Konzil (1179) im dritten Kanon verordnet, daß nur über dreissig Jahre alte, hervorragend tugendhafte und gebildete Personen von legitimer Herkunft zum Prälaten wahlfähig seien. Die notwendige Untersuchung sollte der Erzbischof, in Ermangelung dessen der nach Konsekrierung älteste Bischof der Kirchenprovinz führen3). Papst LeoX. erneuerte im Jahre 1514 (Supernae dispositionis) die alten und weniger angewandten Verordnungen Alexanders III. Laut der Bulle Leos X. sollte ein vom Papst eigens dafür bestimmter Kardinal — zu dieser Zeit schon zumeist der Kardinalprotektor — die Angelegenheit des Kandidaten prüfen und darüber noch vor der im Konsistorium durch ihn stattfindenden Proposition die drei Vorgesetzten der Kardinalorden informieren. Falls es sich als notwendig erwies, leitete der Kardinal-Proponent — laut der Bulle — ein kontrollierendes Verfahren ein. Der in Rom weilende Kandidat mußte noch vor dem Konsistorium die Kardinäle persönlich besuchen. Während dieser Zeit hat sich die Untersuchung außer auf die persönlichen Eigenschaften auch auf die Rechtmäßigkeit der Wahl, bzw. der Präsentation und den Zustand der Diözese, bzw. Abtei erstreckt. Papst Paul III. (1534—49) hat die geforderten persönlichen Eigenschaften ausführlicher festgesetzt und das Verfahren dem päpstlichen Nuntius anvertraut. 4). All diese Bestrebungen konnten aber vor dem Konzil von Trient nicht entsprechend zur Geltung kommen. Aus den Prozeßakten der Zeit Julius II. und Leos X. geht hervor, daß damals der cardinalis proponens die Zeugen nicht selbst vernahm, sondern seinen Sekretär oder Uditore damit beauftragte. Sogar aus der Jahrhundertmitte besitzen wir eine bestimmte Angabe darüber, daß der Kandidat sich die x) Pásztor, a. a. O. 15—16. 2) Der lateinische Name des Verfahrens lautet in der Konstitution Gregors XIV. (Onus aposto- licae servitutis, 1591), welche zu allen späteren Verordnungen die wichtigste Grundlage bildet, folgendermaßen: instructio, examen, inquisitio; in der Instructio particularis(1627)UrbansVIII.: processus inquisitionis. Den Namen „Informativprozeß“ benützen wir als den allbekanntesten und verbreitetsten, den wir auch selten in den Akten statt des am meisten gebrauchten Ausdruckes „processus inquisitionis“ gefunden haben. Zum Beispiel Proc. Bd. 161, 94 a: „Processus informativus super qualitatibus Revmi Joannsi Bradács“ (1771). 3) Galla, a. a. O. 4. 4) Jadin: Procés I. 8—9. — Die Bulle Leos X. siehe unter den Akten des V. Lateran. Konzils, IX. Sitzung. Mansi, Joannes Dominicus: Sacrorum conciliorum nova et amplissima collectio. Tom. XXXII. Parisiis, 1902. 874—85, hier hauptsächlich 875—76.