Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....

Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung 1762—1792. 107 besten, besser, schlechtesten Büchern beholfen. Die Anlage des Werkes und dessen Einteilung sei schlecht und mache eine Umarbeitung desselben nach gründlicher Untersuchung und richtiger Bearbeitung nötig *). Bei Gelegenheit der 1778 erfolgten Auslieferung der ,,Concordata nationis Germanicae“ vom 17. Februar 1448 an die Reichshofkanzlei, erfahren wir durch Rosenthal, daß dem hiesigen Professor Kramer 2) und dem Straßburger Professor Christoph Wilhelm von Koch 3) zu ihren in Druck gegebenen Abhandlungen mit „gnädigster Bewilligung“ Mitteilungen über die Urkunde gemacht wurden 4). Durch Vermittlung des Feldmarschalls Prinzen von Hildburghausen wurde der sächsische Gelehrte Hofrat Hieronymus Heinrich von Hinckeldey für Ausarbeitungen empfohlen5). Das von ihm 1778 verfaßte gründliche Werk „Die Rechte der Todtheilung in ihrer Wirkung auf das jüngsthin erledigte Herzogthum Niederbayern“ trug nach Abänderungen, die ihm von der Staatskanzlei gegeben wurden, als Geschenk einen Ring im Werte von 900 Gulden ein. Durch eine Indiskretion bei der Übersendung des Ringes wurde dieser nur mit 600 Gulden bewertet und löste dadurch eine Verstimmung bei Hinckeldey aus. Am 16. September 1779 6) weiß der Staatskanzler von einer neuen Arbeit Hinckeldeys zu berichten, für die der Verfasser die respektable Belohnung von 2000 Gulden erhielt. Der Geschichtsprofessor an der Leipziger Universität Friedrich August Wilhelm Wenk 7) eröffnet in seinem Gesuch vom 9. November 1778 an den Staatskanzler Kaunitz, unter Berufung auf dessen „Ruf, der so weit als der Name der österreichischen Monarchie über den Erdkreis verbreitet ist“ und auf dessen hohen Schutz, „den er den Wissenschaften gönne“, die Absicht, eine Sammlung der öffentlichen Verträge seit dem Wiener Frieden bis auf die Gegenwart, die zwischen den größeren europäischen Mächten geschlossen worden sind, herauszugeben. Zu diesem Behufe bittet er um genaue Abschriften dieser Stücke in der „Originalsprache“ aus der Staatskanzlei. Wenk erwähnt in seinem Schreiben, daß die Universität Leipzig, an dessen Juristenfakultät Kaunitz studierte, „stolz sei, zu seiner Bildung der Jugend beigetragen zu haben“. Seine Absicht ginge keineswegs darauf aus, „Staatsgeheimnisse, am allerwenigsten aber etwas dem allerhöchsten kaiserlichen Hofe nicht gefälliges bekannt zu machen, sondern nur diejenigen Traktate und Staatsgesetze, deren Inhalt an sich schon bekannt ist, in einer für den Staatsmann und Gelehrten brauch­baren Sammlung zu liefern“. Der Staatskanzler drückt in seinem Billett vom 30. Novem­ber 1778 an Rosenthal die Meinung aus, „die Unternehmung Wenks scheint allerdings einige Unterstützung zu verdienen“. Der Hausarchivar solle Kaunitz mitteilen, welche Urkunden aus dem anliegenden Verzeichnis Wenks diesem ohne Bedenken mitgeteilt werden könnten. Nach der Auskunft Rosenthals fanden sich für Wenk nur zwei Urkunden, jedoch wären die anderen Stücke in den verschiedensten Archiven, besonders in dem der Hof­kriegskanzlei u. a. zu suchen 8). Am 10. Juni 1779 verstarb zu Wien nach 50jähriger Dienstzeit, davon 30 Jahre als erster Hausarchivar, der wirkliche Hofrat Theodor Anton Taulow von Rosenthal. Seine zahllosen und oft recht umfangreichen Zusammenfassungen, Gutachten und Denkschriften sowie Aufzeichnungen und Ausarbeitungen zur Geschichte und zum Staatsrecht Österreichs, Böhmens und Ungarns sowie zu den historischen Hilfswissenschaften, der Heraldik, Numis­x) K. A. 1778/38a. 2) Vermutlich Michael Rrammer S. J., siehe Wurzbach, 1. c., 13. Bd., S. 127. 3) ADB., 16. Bd., S. 371. *) K. A. 1778/4. 5) 1778 Juni 5 und Juli 11, St. K. V., Fasz. 190. «) St. K. V., Fasz. 196. 7) ADB., 55. Bd., S. 41. 8) K. A. 1778/6.

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