Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....

98 Pillich, Den Entgang des Preises von 50 Dukaten wußte Kaunitz für Schrötter in einem Vortrag bei der Kaiserin, die ihn dafür mit 100 Dukaten belohnte, auszugleichen *). Weiters erbat sich der Staatskanzler die Erlaubnis, diese allein ,,zur Ehre Oesterreichs“ von Schrötter verfaßte Streitschrift bei „schicklicher Gelegenheit“ anonym in einem fremden Ort in Druck geben und verbreiten zu dürfen. Aus einer undatierten, nur unvollständig erhaltenen Denk­schrift Kaunitz’ über die „Chur-Bayr. Succession^, die nach dem 13. Oktober 1764 ent­stand 2), erhalten wir Kenntnis, daß der Staatskanzler in seinem Departement den Referendar und Offizial von Sperges unter Beiziehung des Archivars Rosenthal mit quellenkundlichen Sammlungen zur Deduktion für die Erbfolge beschäftigte. Da dieselben aber außer ihren Arbeiten nicht genügend Zeit fanden, bringt Kaunitz hiezu einen „jungen geschickten und verschwiegenen Menschen“ — nun schreibt Kaunitz mit eigener Hand — „nahmens Schröder in Vorschlag“, der kürzlich durch die bayerische Streitschrift sein Können unter Beweis stellte. Schließlich regt Kaunitz bei der Kaiserin an, Schrötter noch 800 Gulden jährlich beizulegen, wenn er sich „allein dieser Sache“ widmen würde. Für diese Ausarbeitung gelang es Kaunitz auch noch am 6. Februar 1765 3), bei der Kaiserin das Placet für Schrötters Erhöhung seines Einkommens von 600 Gulden auf das Doppelte zu erreichen. Franz Ferdinand Edler von Schrötter4), Hofsekretär, seit 1774 wirklicher Hofrat in der Staats­kanzlei 5), war von Kaunitz außerdem für eine Reihe von quellenmäßigen rechtshistorischen Arbeiten ausersehen, deren Niederschlag noch heute in zahlreichen Manuskripten erhalten ist6). Der Staatskanzler, der das Schröttersche Manuskript der „Fünften Abhandlung aus dem oesterreichischen Staatsrechte, von der Erbfolge-Ordnung wie auch Vormundschaft der Durchlauchtigsten Erzherzoge“ zur „Revidirung“ übergeben erhielt, ersuchte darüber beim Archivar Rosenthal am 24. Februar 1765 7) um eine „Meinungsabforderung“. Kaunitz bemerkte dazu, daß Schrötter mit Wissen und Gutheißen der Kaiserin schreibt, deren vollstes Vertrauen er genießt, und ersuchte zur Förderung seiner diplomatischen Arbeiten, wenn notwendig, die Einsicht der Urkunden selbst zu gestatten und ihm „diensam an die Hand zu gehen, damit er nicht immer mit gedruckte, aber vielleicht unverläßliche Abschriften sich behelfen müße“. Rosenthal sollte die Richtigkeit der Abhandlung über die Österrei­chische Erbfolgeanordnung und Vormundschaft der Erzherzoge prüfen, und wenn etwas „Bedenkliches oder mit den Grundsätzen des Hofes nicht übereinstimmende“ darin ist, dieses bemerken. Nach mehr als vier Monaten 8) teilte Rosenthal mit, nichts Bedenkliches gefunden zu haben. Schon in der Vorrede im 1. Band seines dann 1762 bis 1766 in Wien im Druck erschienenen Werkes 9) erwähnt Schrötter, daß er aus den gedruckten Urkunden und alten Geschichtsschreibern Österreichische Nachrichten sammelte und daß er sich „besonders die gelehrten Gespräche, die ihm der unvergleichliche K. K. Hofrath und geheime Haus-Archivarius von Rosenthal nach seiner ihm angebohrnen Leitseligkeit gegönnet hat, zu Nutzen“ machte. In der Vorrede seines 5. Bandes sind bereits die Früchte Kaunitzscher Archiverschließung bemerkbar, wenn Schrötter erklärt, daß seine Sätze „nicht auf spätere Geschichtsschreiber, nicht auf gekünstelte Vernunftschlüsse, sondern auf offenbare in dem k. k. geheimen Haus-Archive befindliche unverwerfliche Urkunden“ aufgebaut sind. Welch lebhaftes Interesse dieses WTerk bei den Fachgelehrten fand, erhellt ein Schreiben des q 1765 Jänner 9. St. K. V., Fasz. 144, vgl. auch Khevenhüller—Schiitter, 1. c. S. 346. 2) St. K. V., Fasz. 143 (von späterer Hand 1764 Dezember . . .), vgl. auch Beer, Zur Geschichte des bayrischen Erbfolgekrieges (Sybel, Historische Zeitschrift, 35. Bd., S. 90), und Arneth, Kaiserin Maria Theresia, IV. Bd., S. 283 f. 3) St. K. V., Fasz. 144. 4) ADB., 32. Bd., S. 577 ff., und Wurzbach, 1. c., 32. Bd., S. 8 ff. 6) Vortrag Kaunitz an Maria Theresia, 1777 Jänner 29, St. K. V., Fasz. 172. ®) Böhm, 1. c., Nr. 82, 131—135, 608, 609, 639, 990 und wahrscheinlich 103, 104 und 147. 7) K. A. 1765/8. 8) 1765 Juli 1, K. A. 1765/8. ®) Erste bis fünfte Abhandlung aus dem österreichischen Staatsrecht.

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