Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....

95 Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung 1762—1792. Von Walter Pillich (Wien). Das im Zuge der Vereinigungs- und Vereinheitlichungsbestrebungen Kaiserin Maria Theresias am 13. September 1749 mittels „Decretum instructivum“ gegründete österreichische Hausarchiv verdankt, wie alle Archive, sein Entstehen dem Bedürfnis der Staatsver­waltung, die Schriftstücke, in denen die Rechtstitel des Landesfürsten und seiner Behörden zum Ausdruck kommen, zu sammeln und für die Verwertung bereit zu halten. Dies erklärt auch schon die erste Dienstordnung vom 24. Dezember 1753, daß „der Haupt-Endzweck . . . des Hausarchivs die Verwendung ... zum Behufe des Staates“ sei*). Neben dieser primären Auswertung des Archives begann die auf den Quellen der Archive aufgebaute Geschichtsschreibung allmählich in Erscheinung zu treten. Gerade die Historik gab ja der theresianischen Staatsschöpfung Anregung und war zugleich der Ausdruck des geistigen Wandels dieser Jahrzehnte. Die Hauptaufgabe des jungen Archivs in den ersten zwei Jahrzehnten seines Bestandes war vor allem die Konzentrierung und Erschließung der Archivalien, die vorwiegend der Initiative des ersten österreichischen Hausarchivars, Theodor Anton Taulow von Rosenthal, zu verdanken ist. Daneben nahmen die zur historischen Begründung staatlicher und dynastischer Ansprüche notwendigen Untersuchungen der historischen Grundlagen aktueller Fragen der Staatsverwaltung breitesten Raum ein. Diese sind die Anfänge erster, auf Archivalienstudium aufgebauter wissenschaftlicher Arbeiten, die ihren Ausdruck in den zahlreichen Zusammenfassungen, Gutachten und umfangreichen Denkschriften des Hausarchivars Rosenthal und anderer fanden. Demnach war im Jahrhundert der Gründung des Archivs auch rechtlich dessen Benützung rein amtlich und blieb ausschließlich dem Monarchen und den dem Hausarchiv unmittelbar Vorgesetzten Behörden Vorbehalten. Kaiserin Maria Theresia verfügte 1754 in einer Weisung, daß „keine Schrift aus dem Haus- und Geheimen Archive hinausgegeben werden, wem es auch wäre, außer Meiner eigenen Unterschrift und wo schon allemal Einer comittieren würde, der es von Euch übernehmete“ 2). Eine entscheidende Wendung in der Erschließung des Hausarchivs für die Wissenschaft brachte der undatierte, zwischen dem 28. Februar und 21. Juni 1762 erfolgte Beschluß der Kaiserin, mit der „Oberaufsicht und Direktion“ des Archivs den Staatskanzler Wenzel Anton Grafen, seit 1764 Reichsfürsten, von Kaunitz zu betrauen. Damit war die Verbindung des Archivs mit der Staatskanzlei als oberster Stelle für die Angelegenheiten des kaiserlichen Hauses und der auswärtigen Politik hergestellt. Diese Unterstellung hat die weitere Ent­wicklung des Archivs bis in die Gegenwart bestimmt 3). Dadurch ist aber auch der amtliche und private Schriftverkehr mit dem Archiv sogar bis 1868 nur über die Österreichische Staatskanzlei möglich gewesen4). Im erwähnten Handschreiben an Kaunitz von 1762 ordnete die Kaiserin weiters an, daß „die Stellen, welche allda Documenta oder Schriften zur Förderung Meines Dienstes auszuheben haben“, sich beim Staatskanzler „per notas“ *) L. Bittner, Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien 1936, I. Bd., S. 113*. 2) Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kurrent-Akten, in den folgenden Zitaten kurz als K. A. bezeichnet. K. A. 1759/5. 3) Bittner, 1. c., I. Bd., S. 66 *. 4) Bittner, 1. c., I. Bd., S. 165 *, Anmerkung 2.

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